Im Vergleich zu Hartz4 gibt es einige Neuregelungen beim Bürgergeld
Wenn jemand nicht mit dem Jobcenter zusammenarbeitet, sollten sie weniger Sanktionen zu befürchten haben. Solche Sanktionen waren vorher bereits durch Gesetze verhindert worden. Nun sollen die Möglichkeiten der Verringerung der Leistungen in einem sechsmonatigen Zeitraum der Vertrauenszeit stark eingeschränkt werden. Die Zahlungen werden nur bei verpassten Terminen im Jobcenter gemindert werden können. Hingegen, bei Pflichtverletzungen, zum Beispiel der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit, soll es im ersten halben Jahr keine Sanktionen geben. Später können, bei wiederholten Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen, höchstens 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert werden.
Ja, aber hier gilt ein Bagatellschaden von 50 Euro. Wenn es sich um höhere Beträge handelt, fordern die Jobcenter das Geld zurück, das der Leistungsempfänger zu Unrecht erhielt.