Diese Personengruppen haben Anspruch auf das Bürgergeld
Folgende Vorraussetzungen müssen erfüllt sein:
Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Diese Regelung gilt zum einen für Ausländer, die in Deutschland eine Arbeitserlaubnis haben, aber auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Auch EU-Ausländer, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, erhalten kein Bürgergeld.
Ja, für Asylbewerber besteht ein Anspruch.