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Die MainArbeit Offenbach, als kommunaler Träger für Leistungen nach dem SGB II, hat eine besondere Verantwortung gegenüber Menschen in prekären Lebenssituationen. Doch wie der Fall von Roman O. zeigt, kommt die Behörde dieser Verantwortung nicht immer nach.
Herr O., ein ukrainischer Staatsangehöriger und alleinerziehender Vater von zwei Kindern, hat ein berechtigtes Anliegen: Die MainArbeit Offenbach hat seinen Bewilligungszeitraum für SGB II-Leistungen verkürzt, obwohl sein Aufenthaltstitel laut der Ukraine Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung automatisch bis März 2026 verlängert wird.
Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf grundlegende Probleme im Verwaltungshandeln:
Die dokumentierte Abfolge der Ereignisse spricht für sich:
Bis heute: Keine substanzielle Reaktion der Behörde.
Die Konsequenzen dieser Untätigkeit sind gravierend: Mietrückstände von fast 1.000 Euro, die das Wohnverhältnis gefährden und die Familie in existenzielle Unsicherheit stürzen.
Die Offenbacher MainArbeit scheint nicht zu berücksichtigen, dass ihre Entscheidungen und insbesondere ihre Untätigkeit direkte Auswirkungen auf das tägliche Leben der Betroffenen haben:
Diese Kettenreaktion könnte durch fachgerechtes, zeitnahes Handeln der Behörde verhindert werden.
Die Frage stellt sich, ob die MainArbeit Offenbach ein Einzelfall ist oder ob wir hier ein Symptom eines größeren Problems sehen. Die Daten aus dem konkreten Fall lassen vermuten, dass strukturelle Mängel vorliegen:
Was wäre nötig, um solche Fälle künftig zu vermeiden? Die MainArbeit Offenbach sollte:
Der Fall O. ist mehr als ein individuelles Schicksal. Er zeigt exemplarisch, wie behördliches Versagen existenzbedrohende Situationen schaffen kann. Wenn die MainArbeit Offenbach ihre gesetzliche Verpflichtung zur Existenzsicherung ernst nimmt, muss sie ihre Arbeitsweise kritisch überprüfen.
Für Herrn O. und seine Familie bleibt zu hoffen, dass die Behörde endlich ihrer Verantwortung nachkommt – bevor eine Klage vor dem Sozialgericht notwendig wird oder der Verlust der Wohnung droht.
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