Bürgergeld für ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bürgergeld haben. Die Regelungen sind jedoch komplex und hängen stark vom Aufenthaltsstatus ab. Dieser Ratgeber bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und hilft bei der Antragstellung.
Grundsätzliche Anspruchsvoraussetzungen
Ausländische Staatsangehörige müssen für einen Anspruch auf Bürgergeld folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (tatsächlicher Lebensmittelpunkt)
- Hilfebedürftigkeit (nicht ausreichendes Einkommen/Vermögen)
- Erwerbsfähigkeit (mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig)
- Zusätzlich: Anspruchsberechtigter Aufenthaltsstatus
Ausschluss vom Bürgergeld nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II
Folgende Personengruppen sind grundsätzlich vom Bürgergeld ausgeschlossen:
- Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts
- Ausländer, die allein zum Zweck der Arbeitssuche eingereist sind
- Ausländer ohne Aufenthaltsrecht oder mit einer Aufenthaltsgestattung für weniger als 6 Monate
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Ansprüche nach Aufenthaltsstatus
EU-Bürger und deren Familienangehörige
EU-Bürger und Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz haben folgende Ansprüche:
Arbeitnehmer und Selbständige
- Voller Anspruch auf Bürgergeld
- Auch bei Arbeitslosigkeit nach unfreiwilligem Verlust einer Beschäftigung (unter bestimmten Bedingungen)
- Als Nachweis dienen: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Gewerbeanmeldung etc.
Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen
- Daueraufenthaltsrecht (nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt): voller Anspruch
- Familienangehörige von EU-Bürgern mit Aufenthaltsrecht: voller Anspruch
- Arbeitssuchende: in der Regel kein Anspruch auf Bürgergeld
Nach Brexit: Besonderheiten für britische Staatsangehörige
- Britische Staatsangehörige, die vor dem 31.12.2020 in Deutschland lebten, fallen unter das Austrittsabkommen
- Diese haben unter den gleichen Voraussetzungen wie EU-Bürger Anspruch auf Bürgergeld
- Nach dem 31.12.2020 zugezogene Briten: Regelungen für Drittstaatsangehörige
Drittstaatsangehörige
Der Anspruch auf Bürgergeld hängt vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab:
Mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis
- Voller Anspruch auf Bürgergeld
- Nachweis: Aufenthaltstitel mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis
Mit befristeter Aufenthaltserlaubnis
Je nach Zweck des Aufenthalts:
- Erwerbszwecke (§§ 18-21 AufenthG): In der Regel Anspruch auf Bürgergeld
- Familiäre Gründe (§§ 27-36 AufenthG): In der Regel Anspruch auf Bürgergeld
- Humanitäre Gründe (§§ 22-26 AufenthG): In der Regel Anspruch auf Bürgergeld
- Ausbildungszwecke (§§ 16-17 AufenthG): In der Regel kein Anspruch auf Bürgergeld
Mit Duldung (§ 60a AufenthG)
- Kein Anspruch auf Bürgergeld
- Stattdessen: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Im Asylverfahren
- Kein Anspruch auf Bürgergeld während des laufenden Asylverfahrens
- Stattdessen: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Nach Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling: Anspruch auf Bürgergeld
Mit Visum oder visumfrei
- In der Regel kein Anspruch auf Bürgergeld
- Ausnahme: Wenn das Visum zur Erwerbstätigkeit berechtigt und tatsächlich eine Beschäftigung ausgeübt wird
Spezielle Gruppen
Türkische Staatsangehörige
Aufgrund des Assoziationsabkommens EU-Türkei haben türkische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen besonderen Schutz:
- Arbeitnehmer mit einem Jahr Beschäftigung: Anspruch auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis
- Bei ordnungsgemäßer Beschäftigung von drei Jahren: Anspruch auf Bürgergeld auch bei Arbeitslosigkeit
Geflüchtete aus der Ukraine
Für Geflüchtete aus der Ukraine gelten besondere Regelungen:
- Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz)
- Seit Juni 2022: Anspruch auf Bürgergeld statt Asylbewerberleistungen
- Voraussetzung: Registrierung und Aufenthaltstitel oder entsprechende Fiktionsbescheinigung
Der Antragsprozess für ausländische Staatsangehörige
Benötigte Unterlagen
Zusätzlich zu den üblichen Antragsunterlagen für Bürgergeld werden benötigt:
-
Aufenthaltsdokumente:
- Pass oder Passersatz
- Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Bei EU-Bürgern: Meldebescheinigung, Arbeitsnachweise
-
Nachweise zur Erwerbstätigkeit:
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechungen
- Gewerbeanmeldung
- Steuernummer/Steuerbescheid bei Selbstständigen
-
Bei Familienangehörigen:
- Heirats- oder Geburtsurkunden (ggf. mit Apostille oder Legalisation)
- Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis
-
Sonstige Dokumente:
- Krankenversicherungsnachweis
- Meldebescheinigung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Besonderheiten im Antragsverfahren
- Sprachbarrieren: Anspruch auf Dolmetscher/Übersetzung beim Jobcenter (ggf. selbst organisieren)
- Übersetzungen: Wichtige Dokumente müssen in der Regel übersetzt werden (von einem vereidigten Übersetzer)
- Mitwirkungspflichten: Besonders umfassend bei der Klärung des Aufenthaltsstatus
Schritte zur Antragstellung
- Aufenthaltsstatus klären: Bei Unsicherheiten die Ausländerbehörde kontaktieren
- Terminvereinbarung: Persönlichen Termin beim zuständigen Jobcenter vereinbaren
- Unterlagen vorbereiten: Alle relevanten Dokumente und Nachweise zusammenstellen
- Antrag einreichen: Persönlich oder per Post (Einschreiben empfohlen)
- Nachreichung: Fehlende Unterlagen ggf. nachreichen
- Nachfragen: Bei langer Bearbeitungszeit höflich nachfragen
Praktische Tipps und Hinweise
Umgang mit Behörden
- Dokumente: Immer Kopien anfertigen und Originale aufbewahren
- Kommunikation: Alle wichtigen Gespräche und Vereinbarungen schriftlich festhalten
- Fristen: Unbedingt einhalten und im Kalender vermerken
- Beratung: Bei Unklarheiten Migrationsberatungsstellen aufsuchen
Besondere Herausforderungen
Sprachbarrieren überwinden
- Wenn möglich, deutschsprachige Begleitperson mitnehmen
- Dolmetscher-Apps oder Online-Übersetzungsdienste nutzen
- Auf Anspruch auf Dolmetscher beim Jobcenter hinweisen
Unvollständige Dokumente
- Gründe für fehlende Dokumente schriftlich darlegen
- Alternative Nachweise anbieten
- Eidesstattliche Versicherungen können in manchen Fällen helfen
Wechsel zwischen Leistungssystemen
Bei Statuswechsel (z.B. vom AsylbLG zum Bürgergeld):
- Rechtzeitig neue Leistungen beantragen
- Übergangsweise doppelte Antragstellung prüfen
- Überbrückungsdarlehen bei Zahlungslücken beantragen
Besondere Problemfälle und Lösungsansätze
EU-Bürger ohne Arbeitnehmer- oder Daueraufenthaltsstatus
- Prüfen, ob Anspruch auf Leistungen nach SGB XII besteht
- Alternative Hilfsangebote recherchieren (Tafeln, Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände)
- Rückkehrhilfen in Betracht ziehen, wenn keine Perspektive besteht
Familiennachzug mit Verpflichtungserklärung
- Besondere Konstellation bei Verpflichtungserklärung eines Bürgen
- Jobcenter kann Leistungen verweigern und auf den Bürgen verweisen
- Beratungsstelle aufsuchen, da hier komplexe rechtliche Fragen zu klären sind
Ausländer mit ungeklärter Identität
- Mitwirken bei der Identitätsklärung
- Alle verfügbaren Dokumente und Hinweise auf die Identität sammeln
- Unter Umständen nur eingeschränkte Leistungen
Häufige Fragen und Antworten
Kann ich Bürgergeld beantragen, wenn ich als Ausländer arbeitslos werde?
Dies hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab:
- EU-Bürger: Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach mindestens 12 Monaten Beschäftigung besteht in der Regel Anspruch
- Drittstaatsangehörige: Abhängig vom Aufenthaltstitel; eine Arbeitslosigkeit kann unter Umständen den Aufenthaltsstatus gefährden
Was passiert mit meinem Aufenthaltsstatus, wenn ich Bürgergeld beziehe?
- Bei EU-Bürgern: Kein direkter Einfluss auf das Freizügigkeitsrecht bei rechtmäßigem Leistungsbezug
- Bei Drittstaatsangehörigen: Kann Auswirkungen auf Verlängerung des Aufenthaltstitels haben, insbesondere wenn im Aufenthaltstitel eine Auflage zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts besteht
Habe ich Anspruch auf Bürgergeld während eines Sprachkurses oder einer Ausbildung?
- Integrationskurse und berufsbezogene Sprachkurse: Anspruch bleibt bestehen
- Ausbildung/Studium: In der Regel kein Anspruch auf Bürgergeld (stattdessen BAföG oder BAB)
- Ausnahmen möglich, z.B. bei bestimmten Härtefällen
Was passiert, wenn ich längere Zeit ins Ausland reise?
- Bürgergeld wird nur für Deutschland gewährt
- Aufenthalte im Ausland müssen vorab genehmigt werden (max. 3 Wochen pro Jahr)
- Längere Auslandsaufenthalte führen zum Verlust des Anspruchs und können den Aufenthaltsstatus gefährden
Weiterführende Informationen und Beratungsangebote
Wichtige Beratungsstellen
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Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Kostenlose Beratung in verschiedenen Sprachen zu allen Themen der Integration, einschließlich Sozialleistungen.
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Jugendmigrationsdienste (JMD) Für junge Migranten zwischen 12 und 27 Jahren.
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Flüchtlingsräte der Bundesländer Beratung zu allen Fragen rund um Asyl, Aufenthalt und Sozialleistungen.
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Sozialverbände und Wohlfahrtsorganisationen Caritas, Diakonie, AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband etc. bieten Sozialberatung an.
Rechtliche Unterstützung
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Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Bei geringem Einkommen können die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung übernommen werden.
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Pro Bono Rechtsberatung Einige Anwaltskanzleien und Organisationen bieten kostenlose Rechtsberatung für Migranten an.
Wichtiger Hinweis: Die Rechtslage im Ausländer- und Sozialrecht ist komplex und ändert sich häufig. Dieser Ratgeber bietet einen Überblick, ersetzt aber keine individuelle rechtliche Beratung. Wir empfehlen Ihnen, sich bei einer Migrationsberatungsstelle oder einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.