Bürgergeld bei Erwerbsunfähigkeit
Bürgergeld ist grundsätzlich für erwerbsfähige Personen konzipiert. Was aber, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht oder nur eingeschränkt arbeitsfähig sind? Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen für erwerbsunfähige Personen in Frage kommen und wie in Grenzfällen entschieden wird.
Erwerbsfähigkeit als Grundvoraussetzung für Bürgergeld
Definition der Erwerbsfähigkeit
Nach § 8 SGB II gilt als erwerbsfähig, wer:
- Mindestens 15 Jahre alt ist und die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht hat
- Unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann
- Nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) außerstande ist zu arbeiten
Erwerbsunfähigkeit: Ausschluss vom Bürgergeld
Wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB II. Stattdessen können folgende Leistungen in Betracht kommen:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Erwerbsminderungsrente (bei ausreichenden Versicherungszeiten)
- Sozialhilfe (in bestimmten Fällen)
Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung nach dem SGB XII ist die wichtigste Alternative zum Bürgergeld für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen.
Anspruchsvoraussetzungen:
- Dauerhafte volle Erwerbsminderung (ärztliche Feststellung erforderlich)
- Bedürftigkeit (zu geringes Einkommen/Vermögen)
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Leistungsumfang:
- Regelsatz analog zum Bürgergeld (563 € für Alleinstehende in 2025)
- Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Mehrbedarfe (z.B. für kostenaufwändige Ernährung, Mobilität bei Gehbehinderung)
- Einmalige Bedarfe (z.B. für Erstausstattung)
Zuständigkeit:
- Sozialamt (nicht Jobcenter)
- In einigen Kommunen gibt es spezielle Grundsicherungsämter
Erwerbsminderungsrente
Bei ausreichenden Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie Erwerbsminderungsrente beantragen.
Anspruchsvoraussetzungen:
- Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (mind. 5 Jahre Versicherungszeit, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren)
- Verminderte Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
- Noch nicht erreichen der Regelaltersgrenze
Unterscheidung:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten können
Wichtig: Die Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht zum Lebensunterhalt aus und kann dann durch Grundsicherung aufgestockt werden.
Grenzfälle und Übergangsregelungen
Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit
Bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit (voraussichtlich weniger als 6 Monate) bleibt der Anspruch auf Bürgergeld bestehen. In diesem Fall:
- Ärztliches Attest vorlegen
- Regelmäßige Überprüfung durch den Ärztlichen Dienst des Jobcenters
Unklare Erwerbsfähigkeit
Bei unklarer Erwerbsfähigkeit gilt:
- Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit entscheiden zunächst, ob Sie erwerbsfähig sind
- Bei Uneinigkeit zwischen Jobcenter und Sozialamt entscheidet die Einigungsstelle
- Während des Klärungsprozesses zahlt das zuerst angegangene Amt vorläufig Leistungen
- Nach der Entscheidung erfolgt ggf. eine Erstattung zwischen den Ämtern
Teilweise Erwerbsminderung
Bei teilweiser Erwerbsminderung (3-6 Stunden Arbeitsfähigkeit täglich):
- Grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld
- Zusätzlich ggf. Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente
- Die Erwerbsminderungsrente wird als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet
Altersgrenze und Übergänge
Beim Erreichen der Regelaltersgrenze:
- Bürgergeld-Anspruch endet
- Wechsel zur Grundsicherung im Alter oder
- Wechsel zur Altersrente (bei ausreichenden Versicherungszeiten)
Der Antragsprozess
Feststellung der Erwerbsunfähigkeit
Wenn Sie vermuten, dauerhaft erwerbsunfähig zu sein:
- Ärztliche Untersuchung: Umfassende ärztliche Begutachtung, meist durch den Medizinischen Dienst
- Entscheidung: Das Jobcenter bzw. die Rentenkasse entscheidet auf Basis der ärztlichen Gutachten
- Bei Ablehnung: Möglichkeit des Widerspruchs und ggf. einer Klage
Antragstellung bei Erwerbsunfähigkeit
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
- Antrag beim örtlichen Sozialamt stellen
- Nachweise über Erwerbsunfähigkeit, Einkommen und Vermögen vorlegen
- Bewilligungszeitraum in der Regel 12 Monate, dann Verlängerungsantrag nötig
Erwerbsminderungsrente:
- Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen
- Ärztliche Befunde und Gutachten einreichen
- Ggf. weitere medizinische Untersuchungen
- Befristung meist auf 3 Jahre, Verlängerung bzw. Entfristung möglich
Benötigte Unterlagen
Für beide Anträge benötigen Sie in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle ärztliche Befunde und Gutachten
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Einkommensnachweise (auch von Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft)
- Vermögensnachweise
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung
- Krankenversicherungsnachweis
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Besonderheiten bei Erwerbsunfähigkeit
Teilhabe am Arbeitsleben
Auch bei Erwerbsunfähigkeit gibt es Möglichkeiten der Teilhabe:
- Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der individuellen Möglichkeiten
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
Medizinische Rehabilitation
Vor einer endgültigen Feststellung der Erwerbsunfähigkeit wird oft geprüft:
- Ob medizinische Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen können
- Welche Hilfsmittel oder Unterstützungen die Erwerbsfähigkeit ermöglichen würden
- Ob berufliche Umschulungen in Frage kommen
Wiedereingliederung
Bei Verbesserung des Gesundheitszustands:
- Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung
- Unterstützung durch Integrationsfachdienste
- Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung
Praktische Tipps und Hinweise
Tipps für den Antragsprozess
- Frühzeitig informieren: Sobald absehbar ist, dass Erwerbsunfähigkeit eintreten könnte
- Umfassende medizinische Dokumentation: Alle Befunde und Gutachten sammeln
- Beratung in Anspruch nehmen: Sozialberatungsstellen, Rentenversicherung, Behindertenverbände können unterstützen
- Fristeinhaltung: Bei Widersprüchen und Klagen auf Fristen achten (in der Regel 1 Monat)
- Übergangsweise Leistungen: Bei unklaren Fällen vorläufige Leistungen beantragen
Häufige Probleme und Lösungsansätze
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Problem: Uneinigkeit zwischen den Behörden Lösung: Auf Entscheidung der Einigungsstelle drängen, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung
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Problem: Ablehnung wegen nicht ausreichender medizinischer Nachweise Lösung: Umfassende ärztliche Befunde einholen, ggf. fachärztliche Gutachten
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Problem: Zeitliche Lücken zwischen verschiedenen Leistungen Lösung: Vorläufige Leistungen beantragen, ggf. Überbrückungsdarlehen
Unterstützungsangebote nutzen
- Beratungsstellen: Sozialverbände, Behindertenverbände, unabhängige Sozialberatung
- Rechtliche Unterstützung: Fachanwalt für Sozialrecht, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe
- Selbsthilfegruppen: Austausch mit Betroffenen, Informationen zu Alltagsbewältigung
Häufige Fragen zu Erwerbsunfähigkeit und Leistungsansprüchen
Kann ich mit einer Erwerbsunfähigkeit trotzdem arbeiten?
Auch wenn Sie als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft werden, dürfen Sie unter bestimmten Umständen arbeiten, z.B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in geringem Umfang auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das erzielte Einkommen wird auf Ihre Grundsicherung angerechnet, wobei Freibeträge gelten.
Was ist, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?
Bei Verbesserung des Gesundheitszustands kann die Einstufung als erwerbsunfähig überprüft und ggf. aufgehoben werden. In diesem Fall würde statt der Grundsicherung nach SGB XII wieder ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.
Wie wirkt sich Vermögen auf die Grundsicherung bei Erwerbsminderung aus?
Ähnlich wie beim Bürgergeld gibt es auch bei der Grundsicherung Schonvermögen. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten folgende Grenzen:
- Grundfreibetrag: 15.000 € pro Person
- Zusätzlicher Freibetrag für notwendige Anschaffungen: 750 €
- Altersvorsorge in angemessenem Umfang
Kann ich gegen die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit Widerspruch einlegen?
Ja, sowohl gegen die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit als auch gegen deren Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen und ggf. klagen. Dies ist besonders relevant, wenn Sie die Entscheidung für falsch halten oder wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert hat.
Weiterführende Informationen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Erwerbsminderungsrente - Voraussetzungen und Berechnung
- Schwerbehinderung und Sozialleistungen
- Medizinische Rehabilitation - Wege zurück ins Arbeitsleben
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, eine Beratungsstelle aufzusuchen oder sich an die zuständigen Behörden zu wenden.