Bürgergeld bei Erwerbsunfähigkeit

Bürgergeld ist grundsätzlich für erwerbsfähige Personen konzipiert. Was aber, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht oder nur eingeschränkt arbeitsfähig sind? Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen für erwerbsunfähige Personen in Frage kommen und wie in Grenzfällen entschieden wird.

Erwerbsfähigkeit als Grundvoraussetzung für Bürgergeld

Definition der Erwerbsfähigkeit

Nach § 8 SGB II gilt als erwerbsfähig, wer:

  • Mindestens 15 Jahre alt ist und die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht hat
  • Unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann
  • Nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) außerstande ist zu arbeiten

Erwerbsunfähigkeit: Ausschluss vom Bürgergeld

Wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB II. Stattdessen können folgende Leistungen in Betracht kommen:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Erwerbsminderungsrente (bei ausreichenden Versicherungszeiten)
  • Sozialhilfe (in bestimmten Fällen)

Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung nach dem SGB XII ist die wichtigste Alternative zum Bürgergeld für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Dauerhafte volle Erwerbsminderung (ärztliche Feststellung erforderlich)
  • Bedürftigkeit (zu geringes Einkommen/Vermögen)
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Leistungsumfang:

  • Regelsatz analog zum Bürgergeld (563 € für Alleinstehende in 2025)
  • Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Mehrbedarfe (z.B. für kostenaufwändige Ernährung, Mobilität bei Gehbehinderung)
  • Einmalige Bedarfe (z.B. für Erstausstattung)

Zuständigkeit:

  • Sozialamt (nicht Jobcenter)
  • In einigen Kommunen gibt es spezielle Grundsicherungsämter

Erwerbsminderungsrente

Bei ausreichenden Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie Erwerbsminderungsrente beantragen.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (mind. 5 Jahre Versicherungszeit, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren)
  • Verminderte Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
  • Noch nicht erreichen der Regelaltersgrenze

Unterscheidung:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten können

Wichtig: Die Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht zum Lebensunterhalt aus und kann dann durch Grundsicherung aufgestockt werden.

Grenzfälle und Übergangsregelungen

Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit

Bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit (voraussichtlich weniger als 6 Monate) bleibt der Anspruch auf Bürgergeld bestehen. In diesem Fall:

  • Ärztliches Attest vorlegen
  • Regelmäßige Überprüfung durch den Ärztlichen Dienst des Jobcenters

Unklare Erwerbsfähigkeit

Bei unklarer Erwerbsfähigkeit gilt:

  • Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit entscheiden zunächst, ob Sie erwerbsfähig sind
  • Bei Uneinigkeit zwischen Jobcenter und Sozialamt entscheidet die Einigungsstelle
  • Während des Klärungsprozesses zahlt das zuerst angegangene Amt vorläufig Leistungen
  • Nach der Entscheidung erfolgt ggf. eine Erstattung zwischen den Ämtern

Teilweise Erwerbsminderung

Bei teilweiser Erwerbsminderung (3-6 Stunden Arbeitsfähigkeit täglich):

  • Grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld
  • Zusätzlich ggf. Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente
  • Die Erwerbsminderungsrente wird als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet

Altersgrenze und Übergänge

Beim Erreichen der Regelaltersgrenze:

  • Bürgergeld-Anspruch endet
  • Wechsel zur Grundsicherung im Alter oder
  • Wechsel zur Altersrente (bei ausreichenden Versicherungszeiten)

Der Antragsprozess

Feststellung der Erwerbsunfähigkeit

Wenn Sie vermuten, dauerhaft erwerbsunfähig zu sein:

  1. Ärztliche Untersuchung: Umfassende ärztliche Begutachtung, meist durch den Medizinischen Dienst
  2. Entscheidung: Das Jobcenter bzw. die Rentenkasse entscheidet auf Basis der ärztlichen Gutachten
  3. Bei Ablehnung: Möglichkeit des Widerspruchs und ggf. einer Klage

Antragstellung bei Erwerbsunfähigkeit

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:

  1. Antrag beim örtlichen Sozialamt stellen
  2. Nachweise über Erwerbsunfähigkeit, Einkommen und Vermögen vorlegen
  3. Bewilligungszeitraum in der Regel 12 Monate, dann Verlängerungsantrag nötig

Erwerbsminderungsrente:

  1. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen
  2. Ärztliche Befunde und Gutachten einreichen
  3. Ggf. weitere medizinische Untersuchungen
  4. Befristung meist auf 3 Jahre, Verlängerung bzw. Entfristung möglich

Benötigte Unterlagen

Für beide Anträge benötigen Sie in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle ärztliche Befunde und Gutachten
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Einkommensnachweise (auch von Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft)
  • Vermögensnachweise
  • Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Besonderheiten bei Erwerbsunfähigkeit

Teilhabe am Arbeitsleben

Auch bei Erwerbsunfähigkeit gibt es Möglichkeiten der Teilhabe:

  • Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
  • Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der individuellen Möglichkeiten
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten

Medizinische Rehabilitation

Vor einer endgültigen Feststellung der Erwerbsunfähigkeit wird oft geprüft:

  • Ob medizinische Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen können
  • Welche Hilfsmittel oder Unterstützungen die Erwerbsfähigkeit ermöglichen würden
  • Ob berufliche Umschulungen in Frage kommen

Wiedereingliederung

Bei Verbesserung des Gesundheitszustands:

  • Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung
  • Unterstützung durch Integrationsfachdienste
  • Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung

Praktische Tipps und Hinweise

Tipps für den Antragsprozess

  1. Frühzeitig informieren: Sobald absehbar ist, dass Erwerbsunfähigkeit eintreten könnte
  2. Umfassende medizinische Dokumentation: Alle Befunde und Gutachten sammeln
  3. Beratung in Anspruch nehmen: Sozialberatungsstellen, Rentenversicherung, Behindertenverbände können unterstützen
  4. Fristeinhaltung: Bei Widersprüchen und Klagen auf Fristen achten (in der Regel 1 Monat)
  5. Übergangsweise Leistungen: Bei unklaren Fällen vorläufige Leistungen beantragen

Häufige Probleme und Lösungsansätze

  1. Problem: Uneinigkeit zwischen den Behörden Lösung: Auf Entscheidung der Einigungsstelle drängen, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung

  2. Problem: Ablehnung wegen nicht ausreichender medizinischer Nachweise Lösung: Umfassende ärztliche Befunde einholen, ggf. fachärztliche Gutachten

  3. Problem: Zeitliche Lücken zwischen verschiedenen Leistungen Lösung: Vorläufige Leistungen beantragen, ggf. Überbrückungsdarlehen

Unterstützungsangebote nutzen

  1. Beratungsstellen: Sozialverbände, Behindertenverbände, unabhängige Sozialberatung
  2. Rechtliche Unterstützung: Fachanwalt für Sozialrecht, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe
  3. Selbsthilfegruppen: Austausch mit Betroffenen, Informationen zu Alltagsbewältigung

Häufige Fragen zu Erwerbsunfähigkeit und Leistungsansprüchen

Kann ich mit einer Erwerbsunfähigkeit trotzdem arbeiten?

Auch wenn Sie als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft werden, dürfen Sie unter bestimmten Umständen arbeiten, z.B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in geringem Umfang auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das erzielte Einkommen wird auf Ihre Grundsicherung angerechnet, wobei Freibeträge gelten.

Was ist, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?

Bei Verbesserung des Gesundheitszustands kann die Einstufung als erwerbsunfähig überprüft und ggf. aufgehoben werden. In diesem Fall würde statt der Grundsicherung nach SGB XII wieder ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.

Wie wirkt sich Vermögen auf die Grundsicherung bei Erwerbsminderung aus?

Ähnlich wie beim Bürgergeld gibt es auch bei der Grundsicherung Schonvermögen. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten folgende Grenzen:

  • Grundfreibetrag: 15.000 € pro Person
  • Zusätzlicher Freibetrag für notwendige Anschaffungen: 750 €
  • Altersvorsorge in angemessenem Umfang

Kann ich gegen die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit Widerspruch einlegen?

Ja, sowohl gegen die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit als auch gegen deren Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen und ggf. klagen. Dies ist besonders relevant, wenn Sie die Entscheidung für falsch halten oder wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert hat.

Weiterführende Informationen


Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, eine Beratungsstelle aufzusuchen oder sich an die zuständigen Behörden zu wenden.