Bürgergeld für Selbstständige
Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie Bürgergeld beantragen, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu decken. Die Antragstellung und Berechnung ist jedoch komplexer als bei Angestellten. Dieser Ratgeber erklärt die Besonderheiten und führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Grundsätzliches zum Bürgergeld für Selbstständige
Selbstständige können Bürgergeld beziehen, wenn sie:
- Erwerbsfähig sind
- Hilfebedürftig sind (d.h. ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können)
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- Mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben
Besonderheiten bei Selbstständigen
- Leistungen werden in der Regel vorläufig bewilligt, da das Einkommen schwankt
- Es gelten spezielle Regeln zur Einkommensberechnung
- Besondere Nachweispflichten für Betriebseinnahmen und -ausgaben
- Mögliche Förderung der Selbstständigkeit durch das Jobcenter
Der Antragsprozess für Selbstständige
Vorbereitung der Antragstellung
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie folgende Unterlagen zusammenstellen:
Grundlegende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Krankenversicherungsnachweis
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (private und geschäftliche Konten)
Spezielle Unterlagen für Selbstständige:
- Gewerbeanmeldung oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit
- Aktueller Businessplan (besonders bei Neugründungen)
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) des laufenden Jahres
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten 6 Monate
- Letzte Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen
- Aktueller Einkommensteuerbescheid
- Belege für Betriebsausgaben
- Aufstellung über voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben
Antragstellung
- Hauptantrag auf Bürgergeld ausfüllen (wie bei allen Antragstellern)
- Anlage EKS (Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit) besonders sorgfältig ausfüllen
- Anlage VM (Vermögen) unter Berücksichtigung von Betriebsvermögen ausfüllen
- Anlage KDU (Kosten der Unterkunft) ausfüllen
- Alle weiteren zutreffenden Anlagen bearbeiten
- Antrag mit allen Nachweisen beim Jobcenter einreichen
Tipp: Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im Jobcenter und lassen Sie sich beraten. Die Antragstellung für Selbstständige ist komplex, und eine Vorabberatung kann helfen, Fehler zu vermeiden.
Einkommensermittlung bei Selbstständigen
Die Berechnung des anzurechnenden Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit ist einer der komplexesten Aspekte des Bürgergeld-Antrags.
Grundprinzipien der Einkommensermittlung
- Betrachtet wird der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben)
- Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum (in der Regel 6 Monate)
- Die Berechnung erfolgt zunächst auf Basis einer Prognose
- Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums findet eine endgültige Festsetzung statt
Berechnungsmethoden
Je nach Situation verwendet das Jobcenter unterschiedliche Methoden zur Einkommensermittlung:
1. Bei bestehender Selbstständigkeit
Der durchschnittliche monatliche Gewinn der letzten 6-12 Monate wird als Grundlage genommen, sofern keine wesentlichen Änderungen zu erwarten sind.
2. Bei Neugründungen
Hier wird auf Basis Ihres Businessplans und der ersten tatsächlichen Einnahmen eine Prognose erstellt.
3. Bei stark schwankenden Einkünften
Ein längerer Betrachtungszeitraum kann herangezogen werden, um saisonale Schwankungen auszugleichen.
Anrechenbare Betriebsausgaben
Folgende Ausgaben können in der Regel vom Betriebseinkommen abgezogen werden:
- Betrieblich notwendige Versicherungen
- Betriebsräume (Miete, Nebenkosten)
- Fahrtkosten für betriebliche Zwecke
- Werbekosten
- Wareneinkauf und Material
- Notwendige Geräte und Werkzeuge
- Fortbildungskosten mit direktem Bezug zur Tätigkeit
- Steuerberaterkosten
- Telefonkosten und Internetgebühren (anteilig)
Wichtig: Nicht alle Ausgaben werden vom Jobcenter anerkannt. Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen bestehen. Luxusausgaben oder unverhältnismäßig hohe Kosten werden nicht berücksichtigt.
Abgrenzung privat/geschäftlich
Eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben ist entscheidend:
- Führen Sie getrennte Konten für privat und geschäftlich
- Dokumentieren Sie klar, welche Ausgaben betrieblich veranlasst sind
- Bei gemischter Nutzung (z.B. Telefon, Auto): Schlüssige Aufteilung vornehmen und dokumentieren
- Bei Nutzung von Wohnraum für die Selbstständigkeit: Angemessene Aufteilung vornehmen
Vorläufige Bewilligung und monatliche Nachweise
Prinzip der vorläufigen Bewilligung
Bürgergeld wird für Selbstständige in der Regel vorläufig bewilligt, da das tatsächliche Einkommen erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums feststeht.
- Das Jobcenter schätzt Ihr voraussichtliches Einkommen
- Auf dieser Basis werden die Leistungen vorläufig berechnet
- Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgt eine endgültige Festsetzung
Monatliche Nachweispflichten
Während des Bezugs von Bürgergeld müssen Sie jeden Monat:
- Eine aktuelle Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen
- Belege für alle Betriebseinnahmen und -ausgaben einreichen
- Kontoauszüge des Geschäftskontos vorlegen
- Bei größeren Aufträgen oder Umsatzeinbrüchen: Das Jobcenter umgehend informieren
Formular: Für die monatliche Meldung nutzen Sie das Formular "Anlage EKS" oder spezielle Vordrucke Ihres Jobcenters.
Endgültige Festsetzung
Nach Ende des Bewilligungszeitraums wird anhand der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben die endgültige Leistungshöhe berechnet:
- Bei höherem tatsächlichem Einkommen: Möglicherweise Rückforderung von zu viel gezahltem Bürgergeld
- Bei niedrigerem tatsächlichem Einkommen: Nachzahlung von Bürgergeld
Wichtig: Bilden Sie nach Möglichkeit Rücklagen für eventuelle Rückforderungen.
Besondere Themen für Selbstständige
Aufgabe oder Fortführung der Selbstständigkeit?
Das Jobcenter kann von Ihnen nicht verlangen, Ihre Selbstständigkeit aufzugeben, wenn:
- Sie mit der Tätigkeit perspektivisch Ihren Lebensunterhalt sichern können
- Die Hilfebedürftigkeit voraussichtlich innerhalb eines überschaubaren Zeitraums überwunden werden kann
Bei dauerhaft nicht existenzsichernder Selbstständigkeit kann das Jobcenter jedoch auf die Suche nach einer abhängigen Beschäftigung drängen.
Fördermöglichkeiten für Selbstständige
Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie möglicherweise Anspruch auf besondere Fördermaßnahmen:
- Einstiegsgeld (§ 16b SGB II): Zuschuss zur Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Darlehen und Zuschüsse für Sachgüter (§ 16c SGB II): Für notwendige Anschaffungen
- Beratung und Kenntnisvermittlung: Coaching und Qualifizierung
- Förderung bei der Gründungsphase: Besondere Unterstützung in den ersten 24 Monaten
Sprechen Sie Ihre Integrationsfachkraft auf diese Möglichkeiten an.
Betriebsvermögen und Schonvermögen
- Betriebsnotwendiges Vermögen ist in der Regel geschützt
- Während der Karenzzeit (ersten 12 Monate des Leistungsbezugs) gilt ein erhöhtes Schonvermögen
- Nach der Karenzzeit: Vermögen über den Schonvermögensgrenzen muss ggf. für den Lebensunterhalt eingesetzt werden
Definition betriebsnotwendig: Vermögensgegenstände, die für die Fortsetzung der Selbstständigkeit unbedingt erforderlich sind.
Kranken- und Rentenversicherung
- Als Bürgergeld-Empfänger sind Sie in der Regel gesetzlich krankenversichert
- Das Jobcenter übernimmt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Für die Rentenversicherung werden während des Bürgergeld-Bezugs keine Pflichtbeiträge gezahlt
Tipp: Prüfen Sie, ob eine freiwillige Weiterversicherung in der Rentenversicherung für Sie sinnvoll ist.
Praxistipps für Selbstständige
Dokumentation und Buchhaltung
- Führen Sie eine saubere, transparente Buchhaltung
- Nutzen Sie möglichst eine Buchhaltungssoftware
- Bewahren Sie alle Belege ordentlich und nachvollziehbar auf
- Trennen Sie konsequent private und geschäftliche Ausgaben
Kommunikation mit dem Jobcenter
- Offene, transparente Kommunikation pflegen
- Bei komplexen Sachverhalten: Lieber ein erklärendes Begleitschreiben beifügen
- Bei Unklarheiten: Aktiv nachfragen und Erläuterungen einholen
- Fristen einhalten und bei Verzögerungen rechtzeitig informieren
Unterstützung suchen
- Beratungsstellen für Selbstständige aufsuchen
- Gründerzentren kontaktieren
- Bei komplexen Steuerfragen: Steuerberater konsultieren
- Bei Rechtsstreitigkeiten: Auf Sozialrecht spezialisierte Anwälte einbeziehen
Häufige Probleme und Lösungsansätze
Problem: Jobcenter erkennt bestimmte Betriebsausgaben nicht an
Lösung:
- Zusammenhang mit der Einkommenserzielung klar dokumentieren
- Nachweise für die Notwendigkeit der Ausgaben vorlegen
- Ggf. Stellungnahme eines Steuerberaters einholen
Problem: Schwankende Einkünfte führen zu Rückforderungen
Lösung:
- Größere Einnahmen sofort dem Jobcenter melden
- Wenn möglich, Rücklagen bilden
- Bei absehbaren Schwankungen: Diese frühzeitig kommunizieren
Problem: Höhere Ausgaben in der Anfangsphase
Lösung:
- Detaillierten Businessplan mit klarem Zeitplan für die Gewinnzone vorlegen
- Investitionen gut begründen und deren Notwendigkeit belegen
- Perspektive für nachhaltiges Einkommen aufzeigen
Problem: Unsicherheit bei der Einkommensermittlung
Lösung:
- Bei der ersten Antragstellung fachmännische Hilfe in Anspruch nehmen
- Beim Jobcenter gezielt nach den Berechnungsgrundlagen fragen
- Bescheide sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten Widerspruch einlegen
Checkliste für Selbstständige
- Alle geschäftlichen Unterlagen übersichtlich zusammenstellen
- Klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen
- Realistischen Businessplan erstellen/aktualisieren
- Aktuelle Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorbereiten
- Alle relevanten Formulare vollständig ausfüllen
- Nachweise für alle angegebenen Betriebsausgaben bereitlegen
- System für monatliche Nachweise einrichten
- Vorsorge für mögliche Rückforderungen treffen
- Fördermöglichkeiten für Selbstständige erfragen
Weiterführende Informationen
- Formularausfüllhilfe: Anlage EKS richtig ausfüllen
- Vorläufige Bewilligung beim Bürgergeld - Rechte und Pflichten
- Fördermöglichkeiten für Selbstständige im Bürgergeld
- Businessplan-Vorlage für Bürgergeld-Empfänger
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung. Gerade bei komplexen selbstständigen Tätigkeiten empfehlen wir, eine Beratungsstelle für Existenzgründer oder einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.