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Eine überzeugende Begründung ist das Herzstück eines erfolgreichen Widerspruchs. Dieser Ratgeber bietet Ihnen fertige Textbausteine für die häufigsten Widerspruchsgründe, die Sie an Ihre persönliche Situation anpassen können. Die Vorlagen enthalten sowohl rechtliche Argumentationen als auch praktische Formulierungshilfen.
Die folgenden Begründungsvorlagen sind als Anregung und Hilfestellung gedacht. Für einen erfolgreichen Widerspruch sollten Sie:
Wichtig: Entfernen Sie nach dem Anpassen alle Hinweise in [eckigen Klammern]. Diese dienen nur zur Orientierung und gehören nicht in Ihren fertigen Widerspruch.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom [Datum] haben Sie mir Bürgergeld vorläufig bewilligt. Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein, da folgende Punkte nicht korrekt berücksichtigt wurden:
[Wählen Sie die passenden Begründungen:]
1. Bei der vorläufigen Berechnung haben Sie ein zu hohes Einkommen zugrunde gelegt. Mein tatsächliches Einkommen für den Bewilligungszeitraum wird voraussichtlich niedriger ausfallen, da [Grund angeben, z.B. geringere Arbeitsstunden, Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses].
2. Die vorläufig zugrunde gelegten Betriebskosten (Strom, Heizung, Wasser) entsprechen nicht meinen tatsächlichen monatlichen Abschlägen, wie aus den beigefügten Rechnungen ersichtlich ist.
3. Der Bewilligungszeitraum ist mit [Zeitraum] zu kurz festgelegt. Nach § 41a Abs. 1 SGB II soll ein Bewilligungszeitraum in der Regel 12 Monate umfassen.
4. Ein Mehrbedarf für [Art des Mehrbedarfs] wurde bei der vorläufigen Entscheidung nicht berücksichtigt, obwohl ich die entsprechenden Nachweise bereits eingereicht habe.
5. Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung wurden nur teilweise anerkannt, obwohl diese angemessen sind und vollständig übernommen werden müssten (siehe Begründung im Abschnitt "Kosten der Unterkunft").
Ich beantrage daher, den vorläufigen Bescheid entsprechend anzupassen und die Leistung neu zu berechnen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom [Datum] haben Sie die Leistungen für den Zeitraum [Zeitraum], die zunächst vorläufig bewilligt worden waren, endgültig festgesetzt. Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.
Die endgültige Festsetzung ist aus folgenden Gründen fehlerhaft:
[Wählen Sie die passenden Begründungen:]
1. Bei der Berechnung meines tatsächlichen Einkommens haben Sie Einkünfte aus [Quelle] in Höhe von [Betrag] Euro berücksichtigt, die ich tatsächlich nicht erzielt habe. Wie aus den beigefügten Kontoauszügen/Lohnabrechnungen hervorgeht, betrug mein tatsächliches Einkommen lediglich [Betrag] Euro.
2. Die Freibeträge nach § 11b SGB II wurden bei der endgültigen Festsetzung nicht korrekt berechnet. [Erläutern Sie den Fehler].
3. Bei der endgültigen Festsetzung wurden die von mir gemachten Angaben zu [z.B. erhöhten Heizkosten, geringerem Einkommen, gestiegenen Nebenkosten] nicht berücksichtigt, obwohl ich diese mit Schreiben vom [Datum] nachgewiesen hatte.
4. Die Nachzahlungsforderung in Höhe von [Betrag] Euro ist für mich eine besondere Härte, da [erläutern Sie Ihre finanzielle Situation]. Ich beantrage daher, von der Rückforderung nach § 41a Abs. 6 SGB II abzusehen oder zumindest die Rückzahlungsrate auf [Betrag] Euro monatlich zu reduzieren.
5. Die endgültige Festsetzung ist zu spät erfolgt. Nach § 41a Abs. 5 SGB II soll die abschließende Entscheidung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums unverzüglich getroffen werden. Da der Bewilligungszeitraum bereits am [Datum] endete und die endgültige Festsetzung erst [Anzahl] Monate später erfolgte, beantrage ich aus Vertrauensschutzgründen, von einer Rückforderung abzusehen.
Ich bitte daher um Überprüfung und Korrektur der endgültigen Festsetzung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom [Datum] haben Sie meinen Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung vom [Datum] abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.
Die Ablehnung ist aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt:
[Wählen Sie die passenden Begründungen:]
1. Es handelt sich tatsächlich um eine Erstausstattung, da ich bisher [erläutern Sie Ihre Wohnsituation, z.B. bei Eltern/Freunden gewohnt, obdachlos war, aus einer möblierten Wohnung ausgezogen bin] und über keine eigenen Möbel und Haushaltsgeräte verfüge.
2. Die beantragten Gegenstände [Liste der beantragten Gegenstände] sind notwendiger Bestandteil einer Erstausstattung im Sinne des § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II und nicht aus dem Regelbedarf anzusparen.
3. Die von Ihnen zugewiesene Pauschale von [Betrag] Euro reicht nicht aus, um den notwendigen Bedarf zu decken. Die üblichen Marktpreise selbst für gebrauchte Gegenstände liegen deutlich höher, wie die beigefügten Preisvergleiche belegen.
4. Der Verweis auf mögliche Ansparmöglichkeiten aus dem Regelbedarf ist nicht zulässig, da die Kosten für eine Erstausstattung den Rahmen des Regelbedarfs deutlich übersteigen und eine Ansparung aus diesem nicht zumutbar ist (BSG, Urteil vom 23.05.2013, Az.: B 4 AS 79/12 R).
5. Die Begründung, ich hätte die Gegenstände schon vorher besitzen müssen, ist nicht zutreffend. Aufgrund von [Grund angeben, z.B. Trennung, Umzug aus einer möblierten Wohnung, Brand, Wasserschaden] verfüge ich nicht mehr über diese Gegenstände bzw. habe sie nie besessen.
Ich beantrage daher, mir die beantragte Erstausstattung in Höhe von [Betrag] Euro zu gewähren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom [Datum] haben Sie meinen Antrag auf Erstausstattung für Bekleidung vom [Datum] abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.
Die Ablehnung ist aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt:
[Wählen Sie die passenden Begründungen:]
1. Aufgrund von [Grund angeben, z.B. erheblicher Gewichtsveränderung, Wohnungslosigkeit, Haftentlassung, Entlassung aus Krankenhaus] verfüge ich aktuell nicht über ausreichende Bekleidung für die Grundversorgung.
2. Der Verweis auf die Ansparung aus dem Regelbedarf ist nicht zulässig, da es sich um eine Erstausstattung im Sinne des § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II handelt, die nicht aus dem Regelbedarf zu bestreiten ist.
3. Die beantragten Kleidungsstücke [Liste der beantragten Kleidungsstücke] sind notwendiger Bestandteil einer Grundausstattung und keine Luxusartikel.
4. Die Anschaffung der benötigten Kleidung ist besonders dringlich, da [Grund angeben, z.B. Jahreszeit, begonnene Arbeitsaufnahme, gesundheitliche Gründe].
5. Die von Ihnen angegebene Pauschale von [Betrag] Euro reicht nicht aus, um den notwendigen Bedarf zu decken, wie die beigefügten Preisvergleiche belegen.
Ich beantrage daher, mir die beantragte Erstausstattung für Bekleidung in Höhe von [Betrag] Euro zu gewähren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom [Datum] haben Sie die Übernahme der Umzugskosten abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.
Die Ablehnung ist aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt:
[Wählen Sie die passenden Begründungen:]
1. Der Umzug war notwendig, da [Grund angeben, z.B. Kündigung durch Vermieter, gesundheitliche Gründe, berufliche Gründe, Familienvergrößerung].
2. Ich habe vor dem Umzug die Zusicherung des Jobcenters für die neue Wohnung eingeholt (siehe Schreiben vom [Datum]). Damit wurde implizit auch die Notwendigkeit des Umzugs anerkannt.
3. Die Kosten für den Umzug können nicht aus dem Regelbedarf angespart werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (z.B. BSG, Urteil vom 06.10.2011, Az.: B 14 AS 81/10 R) sind Umzugskosten bei notwendigen Umzügen als einmaliger Bedarf nach § 22 Abs. 6 SGB II zu übernehmen.
4. Die Kosten sind angemessen, da ich mich bemüht habe, den Umzug so kostengünstig wie möglich zu gestalten. Die Einholung von drei Kostenvoranschlägen (siehe Anlage) zeigt, dass ich das günstigste Angebot gewählt habe.
5. Eine Selbsthilfe durch Eigenleistung oder Hilfe von Bekannten war mir nicht möglich, da [Grund angeben, z.B. gesundheitliche Einschränkungen, keine Hilfspersonen verfügbar, sperriges Umzugsgut].
Ich beantrage daher, die Umzugskosten in Höhe von [Betrag] Euro gemäß den eingereichten Belegen zu übernehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom [Datum] haben Sie meinen Antrag auf Leistungen für den persönlichen Schulbedarf für mein Kind/meine Kinder [Name(n)] abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.
Die Ablehnung ist aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt:
[Wählen Sie die passenden Begründungen:]
1. Mein Kind/Meine Kinder [Name(n)] besucht/besuchen nachweislich die Schule [Name der Schule], wie die beigefügte Schulbescheinigung belegt.
2. Die Begründung, dass der Antrag zu spät gestellt wurde, ist nicht zutreffend. Nach § 37 SGB II ist ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht an die allgemeine Antragsfrist gebunden und kann während des gesamten Bewilligungszeitraums gestellt werden.
3. Die Kosten für den Schulbedarf (Schulranzen, Hefte, Stifte, Taschenrechner etc.) sind erheblich gestiegen und können nicht aus dem Regelbedarf gedeckt werden.
4. Die Leistungen für den Schulbedarf stehen meinem Kind/meinen Kindern als eigenständiger Rechtsanspruch nach § 28 Abs. 3 SGB II zu und dürfen nicht mit dem Argument abgelehnt werden, dass andere Familienangehörige über Einkommen verfügen.
5. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 18.11.2014, Az.: B 4 AS 4/14 R) darf der Bedarf für Bildung und Teilhabe nicht mit überzahlten Regelleistungen aufgerechnet werden.
Ich beantrage daher, die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf in Höhe von 174 Euro (2 x 87 Euro für Beginn des ersten und zweiten Schulhalbjahres) für mein Kind/meine Kinder [Name(n)] zu bewilligen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom [Datum] haben Sie meinen Antrag auf Übernahme der Kosten für [Schulausflug/Klassenfahrt] meines Kindes/meiner Kinder [Name(n)] vom [Datum] bis [Datum] abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.
Die Ablehnung ist aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt:
[Wählen Sie die passenden Begründungen:]
1. Bei dem [Schulausflug/der Klassenfahrt] handelt es sich um eine schulische Veranstaltung, die im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen stattfindet, wie die beigefügte Bescheinigung der Schule belegt.
2. Die Kosten von [Betrag] Euro können nicht aus dem Regelbedarf angespart werden. Es handelt sich um einen einmaligen Bedarf, der nach § 28 Abs. 2 SGB II in tatsächlicher Höhe zu übernehmen ist.
3. Die Teilnahme am [Schulausflug/an der Klassenfahrt] ist für mein Kind besonders wichtig, da [pädagogische Gründe, soziale Integration in die Klassengemeinschaft, Bildungsziele].
4. Die Ablehnung mit der Begründung, dass die Kosten zu hoch seien, ist nicht zulässig. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 13.07.2010, Az.: B 14 AS 36/09 R) sind die tatsächlichen Kosten für Klassenfahrten zu übernehmen, solange sie nicht unvertretbar hoch sind.
5. Die Frist von 6 Wochen für die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme konnte nicht eingehalten werden, da die Schule die Information über den [Schulausflug/die Klassenfahrt] erst am [Datum] mitgeteilt hat, wie aus dem beigefügten Elternbrief hervorgeht.
Ich beantrage daher, die Kosten für den [Schulausflug/die Klassenfahrt] in Höhe von [Betrag] Euro gemäß den eingereichten Belegen zu übernehmen.
Fristeinhaltung ist entscheidend: Legen Sie Ihren Widerspruch unbedingt innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids ein. Im Zweifel genügt zunächst ein formloses Schreiben mit dem Text: "Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom [Datum] Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach."
Konkret und präzise formulieren: Benennen Sie genau, gegen welche Teile des Bescheids Sie Widerspruch einlegen und warum. Je präziser Ihre Begründung, desto höher die Erfolgsaussichten.
Sachlich bleiben: Formulieren Sie Ihren Widerspruch sachlich und ohne emotionale Vorwürfe. Konzentrieren Sie sich auf rechtliche Argumente und Fakten.
Relevante Nachweise beifügen: Fügen Sie alle Unterlagen bei, die Ihre Argumentation stützen (Kontoauszüge, ärztliche Atteste, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen etc.).
Auf Akteneinsicht bestehen: Wenn Sie unsicher sind, welche Informationen dem Jobcenter vorliegen, beantragen Sie Akteneinsicht nach § 25 SGB X.
Rechtliche Grundlagen anführen: Verweisen Sie auf relevante Gesetzesparagraphen und ggf. Rechtsprechung. Dies verleiht Ihrem Widerspruch Gewicht.
Bei Unklarheiten beraten lassen: Suchen Sie im Zweifelsfall eine Beratungsstelle auf oder lassen Sie sich anwaltlich beraten. Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe.
Hartnäckig bleiben: Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn der Widerspruch zunächst abgelehnt wird. Der Weg zum Sozialgericht lohnt sich oft!
Zu allgemeine Formulierungen: Vermeiden Sie Aussagen wie "Der Bescheid ist falsch" ohne konkrete Begründung.
Unbelegte Behauptungen: Stützen Sie Ihre Argumentation immer auf nachweisbare Fakten und rechtliche Grundlagen.
Verspätete Einlegung: Ein nach Ablauf der Monatsfrist eingelegter Widerspruch wird in der Regel nicht mehr berücksichtigt.
Fehlende Nachweise: Ohne entsprechende Belege kann das Jobcenter Ihre Argumente oft nicht nachvollziehen oder akzeptieren.
Unsachlicher Ton: Persönliche Angriffe oder emotionale Vorwürfe schaden Ihrem Anliegen eher, als dass sie nützen.
Widersprüche gegen alle Bescheide: Legen Sie nur Widerspruch ein, wenn Sie konkrete Gründe haben. Nicht jeder Bescheid ist fehlerhaft.
Mit einer sorgfältigen Vorbereitung, überzeugenden Argumenten und den passenden Nachweisen stehen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch gut. Nutzen Sie die Textbausteine aus diesem Ratgeber und passen Sie sie individuell an Ihre Situation an.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren oder eine Beratungsstelle aufzusuchen.
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