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Manchmal können Sie nicht auf den Ausgang eines regulären Widerspruchs- oder Klageverfahrens warten, weil Ihre finanzielle Situation besonders dringlich ist. In solchen Fällen bietet das Sozialrecht die Möglichkeit eines Eilantrags auf vorläufigen Rechtsschutz. Dieser Ratgeber erklärt, wann und wie Sie dieses wichtige Rechtsmittel einsetzen können.
Ein Eilantrag (auch "Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz" oder "einstweilige Anordnung" genannt) ist ein Rechtsmittel, mit dem das Sozialgericht schnell über existenzsichernde Leistungen entscheiden kann – und zwar noch bevor ein längeres Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist.
Es gibt zwei Arten von Eilanträgen im Sozialrecht:
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 86b Abs. 1 SGG): Wenn das Jobcenter eine Leistung kürzt oder aufhebt und dieser Verwaltungsakt trotz Ihres Widerspruchs sofort vollzogen wird.
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG): Wenn Sie eine Leistung benötigen, die das Jobcenter nicht oder nicht in ausreichender Höhe bewilligt.
Wichtig: Ein Eilverfahren ersetzt nicht das Hauptsacheverfahren (Widerspruch und gegebenenfalls Klage). Es geht nur um eine vorläufige Regelung bis zur endgültigen Entscheidung.
Ein Eilantrag ist insbesondere in folgenden Situationen sinnvoll:
Damit ein Eilantrag Erfolg hat, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Anordnungsanspruch: Es muss ein Anspruch auf die begehrte Leistung bestehen, der im Eilverfahren glaubhaft gemacht werden kann.
Anordnungsgrund: Es muss eine besondere Dringlichkeit vorliegen, die ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens unzumutbar macht. Dies ist bei existenzsichernden Leistungen wie dem Bürgergeld regelmäßig der Fall.
Je überzeugender Sie beide Voraussetzungen darlegen können, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten.
Zuständig für Eilanträge ist das Sozialgericht, das auch für eine Klage in der Hauptsache zuständig wäre. Dies ist in der Regel das Sozialgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ein Eilantrag kann schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift bei der Rechtsantragstelle des Sozialgerichts erklärt werden. Er sollte folgende Elemente enthalten:
Wichtig: Erklären Sie genau, warum Sie nicht auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren warten können (z.B. drohende Stromsperre, Mietrückstände, fehlende Mittel für Lebensmittel).
Ein Musterschreiben könnte wie folgt aussehen:
[Ihr Name und Anschrift]
[Datum]
An das
Sozialgericht [Ort]
[Anschrift des Gerichts]
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 86b Abs. 2 SGG
Antragsteller: [Ihr vollständiger Name]
Antragsgegner: Jobcenter [Name des Jobcenters]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Das Gericht möge anordnen, dass das Jobcenter [Ort] verpflichtet wird, mir vorläufig Bürgergeld in Höhe von [Betrag] Euro monatlich zu gewähren, bis über meinen Widerspruch/meine Klage in der Hauptsache entschieden ist.
Begründung:
[Hier die Situation schildern, den Anspruch begründen und vor allem die besondere Dringlichkeit darlegen]
Ich verfüge über keinerlei finanzielle Mittel mehr, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Mein Konto weist einen Kontostand von [Betrag] Euro auf. Ohne die beantragten Leistungen kann ich meine Miete nicht bezahlen und bin nicht in der Lage, Lebensmittel zu kaufen.
[Weitere persönliche Umstände, die die Dringlichkeit belegen]
Folgende Unterlagen füge ich bei:
- Kopie des Bescheids des Jobcenters vom [Datum]
- Kopie meines Widerspruchs vom [Datum]
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag
- [Weitere relevante Nachweise]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name]
Das Eilverfahren vor dem Sozialgericht ist für Sie kostenfrei. Sie benötigen auch keinen Anwalt, obwohl anwaltliche Hilfe in komplexen Fällen sinnvoll sein kann. Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe.
Nach Eingang Ihres Antrags entscheidet das Gericht, ob eine mündliche Verhandlung stattfindet oder im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Häufig wird im Eilverfahren auf eine mündliche Verhandlung verzichtet.
Das Gericht holt in der Regel eine Stellungnahme des Jobcenters ein, setzt dafür aber meist nur eine kurze Frist.
Die Entscheidung erfolgt durch Beschluss, oft innerhalb weniger Tage oder Wochen – je nach Dringlichkeit und Arbeitsbelastung des Gerichts.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Landessozialgericht möglich.
Die Erfolgsaussichten eines Eilantrags hängen stark vom Einzelfall ab. Generell gilt:
Dokumentieren Sie Ihre Notlage: Sammeln Sie alle Belege, die Ihre finanzielle Notlage dokumentieren (Kontoauszüge, Mahnungen, Sperrandrohungen etc.)
Handeln Sie rechtzeitig: Warten Sie nicht, bis die Situation eskaliert. Stellen Sie den Eilantrag, sobald klar ist, dass Sie dringend auf die Leistung angewiesen sind.
Parallelverfahren: Vergessen Sie nicht, parallel zum Eilantrag auch im Hauptsacheverfahren aktiv zu bleiben (Widerspruch einlegen, ggf. Klage erheben).
Konkret formulieren: Formulieren Sie genau, was das Gericht anordnen soll – z.B. einen konkreten Geldbetrag statt nur "angemessene Leistungen".
Sachlich bleiben: Auch wenn die Situation emotional belastend ist, sollten Sie im Antrag sachlich argumentieren und auf persönliche Angriffe gegen das Jobcenter verzichten.
Folgende Fälle zeigen typische Konstellationen, in denen Eilanträge häufig erfolgreich sind:
Ein Antragsteller wartete bereits seit zwei Monaten auf die Bearbeitung seines Erstantrags auf Bürgergeld. Seine Ersparnisse waren aufgebraucht, und die Miete für den Folgemonat konnte nicht mehr bezahlt werden. Das Sozialgericht verpflichtete das Jobcenter per einstweiliger Anordnung zur vorläufigen Leistungsgewährung in Höhe des Regelbedarfs plus angemessener Kosten der Unterkunft.
Eine Leistungsempfängerin erhielt eine 30%-Sanktion wegen angeblicher Meldeversäumnis, obwohl sie nachweisen konnte, dass sie den Termin aufgrund einer akuten Erkrankung nicht wahrnehmen konnte. Das Sozialgericht ordnete die Weiterzahlung der ungekürzten Leistung bis zur Entscheidung im Widerspruchsverfahren an.
Bei einem Umzug wurde die Übernahme der Kaution und der neuen Miete vom Jobcenter abgelehnt, obwohl der Umzug wegen Eigenbedarf des Vermieters notwendig war. Das Sozialgericht verpflichtete das Jobcenter zur vorläufigen Übernahme der Kaution und der angemessenen Kosten für die neue Wohnung.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Arbeitsbelastung des Gerichts und Dringlichkeit Ihres Falls. In sehr dringenden Fällen (z.B. drohende Obdachlosigkeit) kann eine Entscheidung innerhalb weniger Tage erfolgen. Durchschnittlich dauert es etwa 2-4 Wochen.
In der Regel sollten Sie parallel zum Eilantrag auch Widerspruch gegen den strittigen Bescheid einlegen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein Eilantrag auch ohne vorherigen Widerspruch möglich ist, z.B. wenn das Jobcenter über Ihren Antrag noch gar nicht entschieden hat.
Bei Ablehnung können Sie Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen. Diese muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses eingehen. Unabhängig davon läuft das Hauptsacheverfahren (Widerspruch/Klage) weiter.
Bei Erfolg muss das Jobcenter die angeordnete Leistung vorläufig erbringen, bis im Hauptsacheverfahren endgültig entschieden wird. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen zunächst erhalten, auch wenn das Jobcenter in der Hauptsache letztendlich Recht bekommen sollte.
Ja, für das Eilverfahren benötigen Sie keinen Anwalt. Das Sozialgericht ist verpflichtet, Sie im Rahmen seiner Aufklärungspflicht zu unterstützen. Die Rechtsantragstelle des Sozialgerichts hilft Ihnen bei der Formulierung und Einreichung des Antrags.
Grundsätzlich ja. Wenn sich im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass kein Anspruch bestand, kann das Jobcenter die vorläufig gezahlten Leistungen zurückfordern. Bei existenzsichernden Leistungen wie dem Bürgergeld gibt es jedoch Härtefallregelungen und Freibeträge.
Ein Eilantrag ist ein wirksames Instrument, um schnell zu Ihrem Recht zu kommen, wenn reguläre Verfahren zu lange dauern würden. Er lohnt sich besonders:
Bedenken Sie jedoch stets, dass ein Eilantrag nur eine vorläufige Maßnahme ist. Parallel sollten Sie immer das Hauptsacheverfahren (Widerspruch und ggf. Klage) betreiben, um Ihren Anspruch endgültig durchzusetzen.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren oder eine Beratungsstelle aufzusuchen.
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