Muster-Widerspruchsbegründung mit Erläuterungen
Eine gut formulierte Begründung ist entscheidend für den Erfolg Ihres Widerspruchs. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen anhand eines vollständigen Beispiels, wie Sie einen überzeugenden Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid verfassen können. Die einzelnen Abschnitte werden mit hilfreichen Erläuterungen und Praxistipps ergänzt.
Bevor Sie beginnen
Bevor Sie mit dem Schreiben der Widerspruchsbegründung beginnen, sollten Sie folgende Vorbereitungen treffen:
- Bescheid genau studieren: Prüfen Sie, welche Punkte des Bescheids Sie anfechten möchten
- Unterlagen zusammenstellen: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Bescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge etc.)
- Rechtsgrundlagen recherchieren: Informieren Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen Ihres Anliegens
- Fristen im Blick behalten: Denken Sie daran, dass Sie zunächst innerhalb eines Monats formlos Widerspruch einlegen müssen
Hinweis: Das folgende Muster bezieht sich auf einen fiktiven Fall, in dem gegen Kürzungen beim Regelbedarf und bei den Kosten der Unterkunft Widerspruch eingelegt wird. Sie müssen es natürlich an Ihre individuelle Situation anpassen.
Muster-Widerspruchsbegründung
1. Absenderzeile und Betreffzeile
Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt
An das
Jobcenter Musterstadt
Behördenstraße 45
12345 Musterstadt
Musterstadt, den [aktuelles Datum]
Widerspruchsbegründung
Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom 15.02.2025, BG-Nummer: 12345-AB-67890
Erläuterung: Geben Sie immer Ihre vollständigen Kontaktdaten und das aktuelle Datum an. Für eine klare Zuordnung sollten Sie die genaue Bezeichnung des Bescheids inklusive Datum und Ihre BG-Nummer (Bedarfsgemeinschaftsnummer) im Betreff nennen.
2. Einleitung der Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom 15.02.2025, der mir am 20.02.2025 zugegangen ist, habe ich mit Schreiben vom 25.02.2025 fristgerecht Widerspruch eingelegt. Hiermit begründe ich meinen Widerspruch wie folgt:
Erläuterung: Nehmen Sie Bezug auf den angefochtenen Bescheid und Ihren bereits eingelegten Widerspruch. Falls Sie die Begründung später nachreichen, ist es wichtig zu erwähnen, dass der ursprüngliche Widerspruch fristgerecht eingelegt wurde.
3. Kurze Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit dem angefochtenen Bescheid haben Sie mir Bürgergeld für den Zeitraum 01.03.2025 bis 31.08.2025 in Höhe von monatlich 563,00 Euro bewilligt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf (502,00 Euro) und einem Teil meiner Kosten der Unterkunft (61,00 Euro statt der tatsächlichen 425,00 Euro).
Hiergegen richte ich meinen Widerspruch, da sowohl die Berechnung des Regelbedarfs als auch die nur teilweise Anerkennung meiner Unterkunftskosten rechtswidrig sind und mich in meinen Rechten verletzen.
Erläuterung: Fassen Sie kurz zusammen, worum es in dem Bescheid geht und welche Punkte Sie anfechten. Diese Zusammenfassung hilft dem Sachbearbeiter, sich schnell einen Überblick zu verschaffen. Zeigen Sie bereits hier klar auf, gegen welche Teile des Bescheids sich Ihr Widerspruch richtet.
4. Detaillierte Begründung - Regelbedarf
1. Fehlerhafte Einstufung des Regelbedarfs
In Ihrem Bescheid haben Sie mir die Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet mit der Begründung, ich würde in einer Wohngemeinschaft leben. Dies ist jedoch unzutreffend.
Ich bewohne zwar eine Wohnung gemeinsam mit Herrn Peter Schmidt, jedoch führen wir keinen gemeinsamen Haushalt im Sinne des § 20 SGB II. Wir haben keine gemeinsame Haushaltsführung und wirtschaften nicht aus einem Topf. Jeder von uns kauft separat ein, kocht seine eigenen Mahlzeiten und nutzt eigene Haushaltsgeräte und -gegenstände. Eine gegenseitige finanzielle Unterstützung findet nicht statt.
Dies belegen auch die beigefügten Unterlagen:
- Separate Mietverträge für die jeweiligen Zimmer mit dem Vermieter (Anlage 1)
- Separate Kontoauszüge, die die getrennte Haushaltsführung dokumentieren (Anlage 2)
- Eidesstattliche Versicherung von Herrn Schmidt (Anlage 3)
Nach § 20 Abs. 1 SGB II steht mir daher die Regelbedarfsstufe 1 in Höhe von 563,00 Euro zu, da ich als alleinstehende Person einen eigenen Haushalt führe. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 23.05.2013, Az.: B 4 AS 67/12 R), wonach das bloße Zusammenwohnen in einer Wohnung nicht automatisch zu einer Einstufung in die Regelbedarfsstufe 2 führt.