Leistungshöhe des Bürgergelds
Wie viel Bürgergeld Ihnen zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Bereich finden Sie detaillierte Informationen zu allen Leistungskomponenten des Bürgergelds und deren Höhe.
Überblick der Themen in diesem Bereich
Regelsätze
Hier finden Sie die aktuellen Regelsätze für verschiedene Personengruppen, Informationen zur jährlichen Anpassung und zu den darin enthaltenen Bedarfspositionen.
Kosten der Unterkunft
Erfahren Sie, welche Wohnkosten übernommen werden, was als "angemessen" gilt und welche Besonderheiten während der Karenzzeit zu beachten sind.
Zusätzliche Leistungen
Neben dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft gibt es weitere Leistungen wie Mehrbedarfe, einmalige Beihilfen und Sonderleistungen. Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht.
Die Leistungskomponenten im Überblick
Das Bürgergeld setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Regelbedarf
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten des täglichen Lebens ab, darunter:
- Nahrung, Getränke, Tabakwaren
- Bekleidung und Schuhe
- Wohnungsausstattung, Haushaltsgeräte
- Gesundheitspflege
- Verkehr
- Kommunikation
- Freizeit, Unterhaltung, Kultur
- Bildung
- Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
- Sonstige Waren und Dienstleistungen
Die Höhe des Regelbedarfs ist abhängig vom Alter und der Stellung in der Bedarfsgemeinschaft. Stand März 2025 gelten folgende monatliche Regelsätze:
Personengruppe | Regelsatz |
---|---|
Alleinstehende/Alleinerziehende | 563 € |
Volljährige Partner innerhalb einer BG | 506 € |
Volljährige 18-24 Jahre im Elternhaushalt | 451 € |
Jugendliche 14-17 Jahre | 471 € |
Kinder 6-13 Jahre | 390 € |
Kinder 0-5 Jahre | 357 € |
2. Kosten der Unterkunft und Heizung
Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden in angemessener Höhe übernommen. Dazu gehören:
- Kaltmiete oder bei Eigentum die angemessenen Kosten
- Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr etc.)
- Heizkosten
- Warmwasserkosten (wenn zentral erzeugt)
In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten übernommen, auch wenn sie über den örtlichen Angemessenheitsgrenzen liegen.
3. Mehrbedarfe
Zusätzlich zum Regelbedarf können unter bestimmten Voraussetzungen Mehrbedarfe anerkannt werden:
- Schwangere: 17% des Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Alleinerziehende: zwischen 36% und 60% des Regelbedarfs, je nach Anzahl und Alter der Kinder
- Menschen mit Behinderung: 35% des Regelbedarfs bei bestimmten Merkzeichen
- Kostenaufwändige Ernährung: individuell nach ärztlicher Bescheinigung
- Dezentrale Warmwassererzeugung: pauschal 0,8% bis 2,3% des Regelbedarfs
4. Einmalige Leistungen
Für bestimmte größere Anschaffungen und besondere Bedarfe werden einmalige Leistungen erbracht:
- Erstausstattung für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattung für Bekleidung und Schwangerschaft/Geburt
- Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe
- Reparatur therapeutischer Geräte und Ausrüstungen
- Anschaffung und Reparatur von Geräten zur Energieversorgung
5. Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Persönlicher Schulbedarf (aktuell 174 € pro Schuljahr)
- Schülerbeförderung
- Lernförderung bei Bedarf
- Zuschuss zum Mittagessen in Schule, Kita oder Hort
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (15 € monatlich)
6. Besondere Leistungen für Weiterbildung
- Weiterbildungsgeld: 150 € monatlich bei Teilnahme an abschlussbezogener Weiterbildung
- Bürgergeldbonus: 75 € monatlich für die Teilnahme an Maßnahmen zur nachhaltigen Integration
- Weiterbildungsprämien: bis zu 1.000 € für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Alleinstehende Person
- Regelbedarf: 563 €
- Kosten der Unterkunft: 450 € (Warmmiete)
- Gesamtleistung: 1.013 €
Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern
- Regelbedarf Eltern: 2 × 506 € = 1.012 €
- Regelbedarf Kind 7 Jahre: 390 €
- Regelbedarf Kind 15 Jahre: 471 €
- Kosten der Unterkunft: 750 € (Warmmiete)
- Gesamtleistung: 2.623 €
Beispiel 3: Alleinerziehende mit einem Kind
- Regelbedarf Alleinerziehende: 563 €
- Regelbedarf Kind 4 Jahre: 357 €
- Mehrbedarf Alleinerziehend (36%): 203 €
- Kosten der Unterkunft: 550 € (Warmmiete)
- Gesamtleistung: 1.673 €
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Die tatsächlich ausgezahlte Leistung kann durch anrechenbares Einkommen und Vermögen gemindert werden. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Einkommen wird nach Abzug von Freibeträgen und Absetzbeträgen angerechnet
- Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es die Schonvermögensgrenzen übersteigt
- In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) gilt ein höheres Schonvermögen
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserem Bereich Anspruchsvoraussetzungen.
Praxistipps
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Antragsstellung: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da Bürgergeld in der Regel nicht rückwirkend gezahlt wird.
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Unterlagen vollständig einreichen: Um Verzögerungen zu vermeiden, reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, insbesondere Mietvertrag und Einkommensnachweise.
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Kosten der Unterkunft belegen: Legen Sie Nachweise für alle Wohnkosten vor, einschließlich Betriebskostenabrechnungen und Heizkostennachweise.
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Mehrbedarfe geltend machen: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Mehrbedarfe haben und legen Sie entsprechende Nachweise vor.
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Bescheid prüfen: Kontrollieren Sie den Bewilligungsbescheid sorgfältig auf Fehler, insbesondere bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft.
Weitere Informationen
Für eine individuelle Berechnung Ihrer voraussichtlichen Leistungen nutzen Sie unseren Anspruchrechner.
Bei Fragen zur korrekten Beantragung und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche finden Sie Hilfe in unserem Ratgeber zur Antragstellung.
Hinweis: Die angegebenen Beträge entsprechen dem Stand März 2025. Die Regelsätze werden jährlich zum 1. Januar angepasst.