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Der Regelsatz (auch Regelbedarf genannt) ist ein zentraler Bestandteil des Bürgergelds. Er soll pauschal die Kosten des täglichen Lebens abdecken. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die aktuellen Regelsätze, deren Zusammensetzung und die jährliche Anpassung.
Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich nach Alter und Stellung in der Bedarfsgemeinschaft. Aktuell gelten folgende monatliche Regelsätze:
Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Regelsatz |
---|---|---|
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigem Partner | 563 € |
2 | Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (pro Person) | 506 € |
3 | Volljährige unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern, Personen in stationären Einrichtungen | 451 € |
4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
6 | Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 € |
Die Regelsätze werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Hier ist die Entwicklung seit Einführung des Bürgergelds:
Jahr | Regelbedarfsstufe 1 | Regelbedarfsstufe 2 | Regelbedarfsstufe 3 | Regelbedarfsstufe 4 | Regelbedarfsstufe 5 | Regelbedarfsstufe 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
2023 | 502 € | 451 € | 402 € | 420 € | 348 € | 318 € |
2024 | 563 € | 506 € | 451 € | 471 € | 390 € | 357 € |
2025 | 563 € | 506 € | 451 € | 471 € | 390 € | 357 € |
Hinweis: Da im Jahr 2024 eine außergewöhnlich hohe Anpassung erfolgte, wurden die Sätze für 2025 stabil gehalten.
Der Regelsatz soll alle regelbedarfsrelevanten Ausgaben abdecken. Die prozentuale Verteilung basiert auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und setzt sich für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) wie folgt zusammen:
Abteilung | Bedarfsposition | Anteil in % | Betrag in € |
---|---|---|---|
1 | Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke | 34,39% | 193,61 € |
2 | Alkoholische Getränke, Tabakwaren | 2,68% | 15,09 € |
3 | Bekleidung und Schuhe | 7,74% | 43,58 € |
4 | Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung (ohne Unterkunftskosten) | 8,68% | 48,87 € |
5 | Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 6,58% | 37,04 € |
6 | Gesundheitspflege | 4,19% | 23,59 € |
7 | Verkehr | 10,21% | 57,48 € |
8 | Post und Telekommunikation | 7,85% | 44,20 € |
9 | Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 9,65% | 54,33 € |
10 | Bildung | 0,34% | 1,91 € |
11 | Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 2,42% | 13,62 € |
12 | Andere Waren und Dienstleistungen | 5,27% | 29,67 € |
Gesamt | 100% | 563 € |
Diese Beträge sind Durchschnittswerte und können individuell abweichen. Die Pauschalisierung bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, wie Sie das Geld auf die einzelnen Bedarfspositionen verteilen.
Folgende Kosten sind nicht im Regelsatz enthalten und werden gesondert berücksichtigt:
Die Regelsätze basieren auf den Konsumausgaben von Haushalten mit niedrigem Einkommen, die in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erfasst werden. Diese statistische Erhebung findet alle fünf Jahre statt.
Zwischen den EVS-Erhebungen werden die Regelsätze jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Anpassung berücksichtigt:
Diese Mischindexierung soll sicherstellen, dass Leistungsbeziehende sowohl an steigenden Löhnen als auch an steigenden Preisen partizipieren.
Die Methode der Regelsatzermittlung ist immer wieder Gegenstand von Kritik:
Minderjährige Eltern, die im Haushalt ihrer Eltern leben, erhalten den Regelsatz der Regelbedarfsstufe 4-6 (je nach Alter). Für ihr Kind wird der entsprechende Kinderregelsatz gezahlt.
Bei einem Wechselmodell, bei dem das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen lebt, kann der Kinderregelsatz aufgeteilt werden.
Bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Krankenhausaufenthalt) wird der Regelsatz weitergezahlt, bei stationärem Aufenthalt ab 8 Wochen jedoch um 50% gekürzt.
Der Regelsatz soll alle regelbedarfsrelevanten Ausgaben des Monats abdecken. Eine sorgfältige Budgetplanung ist daher wichtig:
Wenn der Regelsatz nicht ausreicht, gibt es folgende Möglichkeiten:
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Der Regelsatz ist als Pauschale konzipiert, die den grundlegenden Lebensunterhalt abdecken soll. Die regelmäßige Anpassung soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherstellen. Dennoch erfordert das Leben mit dem Regelsatz oft eine sorgfältige Planung und Priorisierung der Ausgaben.
Für weitere Informationen zu den anderen Komponenten des Bürgergelds, wie den Kosten der Unterkunft oder Mehrbedarfen, lesen Sie bitte die entsprechenden Artikel in diesem Bereich.
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Hinweis: Die angegebenen Beträge entsprechen dem Stand März 2025. Künftige Änderungen werden regelmäßig in diesem Artikel aktualisiert.