Zusätzliche Leistungen beim Bürgergeld

Neben dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft umfasst das Bürgergeld eine Reihe von zusätzlichen Leistungen für besondere Lebenslagen und Bedarfe. Diese Leistungen können den finanziellen Spielraum erheblich vergrößern und sind daher sehr wichtig zu kennen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen alle relevanten Zusatzleistungen ausführlich vor.

Mehrbedarfe

Mehrbedarfe sind regelmäßige, pauschale Zuschläge zum Regelbedarf, die bestimmten Personengruppen mit erhöhtem Bedarf zustehen.

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Wer alleinerziehend ist und mit minderjährigen Kindern zusammenlebt, hat Anspruch auf einen Mehrbedarf:

  • 36% des maßgebenden Regelbedarfs bei Betreuung eines Kindes unter 7 Jahren oder bei Betreuung von zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren
  • 12% des Regelbedarfs für jedes Kind, wenn dadurch ein höherer Prozentsatz als nach der obigen Regelung erreicht wird

Der Mehrbedarf ist jedoch auf maximal 60% des Regelbedarfs begrenzt.

Rechenbeispiel: Alleinerziehende Person mit drei Kindern (5, 8 und 12 Jahre):

  • Option 1: 36% vom Regelbedarf (563 €) = 202,68 €
  • Option 2: 3 × 12% = 36% vom Regelbedarf = 202,68 €
  • In diesem Fall sind beide Optionen gleichwertig

Mehrbedarf für Schwangere

Schwangere Frauen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Entbindungstag Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17% des maßgebenden Regelbedarfs.

Rechenbeispiel: Schwangere alleinstehende Frau:

  • 17% von 563 € = 95,71 €

Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung

Personen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur beruflichen Ausbildung oder Eingliederungshilfen erhalten, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35% des maßgebenden Regelbedarfs.

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

Bei krankheits- oder behinderungsbedingtem Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung kann ein Zuschlag gewährt werden. Die Höhe richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge und ist je nach Erkrankung unterschiedlich.

Typische Erkrankungen, bei denen ein Mehrbedarf anerkannt wird:

  • Niereninsuffizienz mit Dialyse
  • Zöliakie/Sprue
  • Mukoviszidose
  • HIV/AIDS im fortgeschrittenen Stadium
  • Multiple Sklerose mit Komplikationen
  • Bestimmte Krebserkrankungen während der Chemotherapie

Die Notwendigkeit muss ärztlich bescheinigt werden.

Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

Wenn Warmwasser dezentral (z.B. durch Boiler oder Durchlauferhitzer) erzeugt wird und nicht in den Heizkosten enthalten ist, besteht Anspruch auf folgenden Mehrbedarf:

  • Alleinstehende/Alleinerziehende: 2,3% des Regelbedarfs (12,95 €)
  • Partnerschaft ab 18 Jahre: je 2,3% des Regelbedarfs (je 11,64 €)
  • 14-17 Jahre: 1,4% des Regelbedarfs (6,59 €)
  • 6-13 Jahre: 1,2% des Regelbedarfs (4,68 €)
  • 0-5 Jahre: 0,8% des Regelbedarfs (2,86 €)

Mehrbedarf in Härtefällen

In besonderen Härtefällen kann ein Mehrbedarf gewährt werden, wenn ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger Bedarf besteht. Dies wird im Einzelfall entschieden.

Kombination von Mehrbedarfen

Mehrere Mehrbedarfe können kombiniert werden, dürfen in der Summe jedoch 100% des maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen.

Einmalige Leistungen

Neben den laufenden Leistungen gibt es auch einmalige Beihilfen für besondere Bedarfssituationen, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt sind.

Erstausstattung für die Wohnung

Die Erstausstattung einer Wohnung umfasst alle notwendigen Gegenstände, die für ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind, darunter:

  • Möbel (Bett, Schrank, Tisch, Stühle)
  • Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Herd, Waschmaschine)
  • Lampen
  • Gardinen
  • Teppiche
  • Geschirr, Besteck
  • Bettwäsche, Handtücher

Die Leistung wird in der Regel als Pauschalbetrag gewährt, kann in manchen Kommunen aber auch als Sachleistung (z.B. über Möbellager) erbracht werden.

Hinweis: Eine Erstausstattung kann auch bei Umzügen, nach Brand oder nach Trennung/Scheidung bewilligt werden, wenn eine Neuanschaffung notwendig ist.

Erstausstattung für Bekleidung und Schwangerschaft

Diese Leistung umfasst:

  • Grundausstattung mit Kleidung (z.B. bei Haftentlassung oder Wohnungslosigkeit)
  • Schwangerschaftskleidung
  • Erstausstattung für ein Neugeborenes (Kinderwagen, Kinderbett, Babyausstattung)

Auch hier werden oft Pauschalen gezahlt, deren Höhe lokal unterschiedlich ist.

Beispiele für Pauschalen:

  • Grundausstattung Kleidung: ca. 300-400 €
  • Schwangerschaftskleidung: ca. 200 €
  • Erstausstattung Neugeborenes: ca. 300-500 €

Reparatur oder Ersatz von Haushaltsgeräten

Wenn ein essentielles Haushaltsgerät wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Herd defekt ist, kann eine Beihilfe für die Reparatur oder den Ersatz gewährt werden. Voraussetzung ist, dass:

  • Das Gerät unbedingt benötigt wird
  • Eine Reparatur nicht wirtschaftlich ist (bei Ersatz)
  • Keine Rücklagen aus dem Regelbedarf gebildet werden konnten

Medizinische Bedarfe

Folgende medizinische Bedarfe können als einmalige Leistung übernommen werden:

  • Orthopädische Schuhe und deren Reparatur
  • Reparatur therapeutischer Geräte
  • Anschaffung von Brillen (in der Regel nur die Kosten für eine einfache Ausführung)
  • In besonderen Fällen: Zahnersatz, wenn die Krankenkasse nicht oder nicht vollständig zahlt

Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Familien.

Leistungen für Schule und Kita

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Übernahme der tatsächlichen Kosten
  • Persönlicher Schulbedarf: 174 € pro Schuljahr (116 € zum 1. August und 58 € zum 1. Februar)
  • Schülerbeförderung: Zuschuss zu den Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule, wenn diese nicht von anderen übernommen werden
  • Lernförderung/Nachhilfe: Wenn die Versetzung gefährdet ist oder das Lernziel sonst nicht erreicht werden kann
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung: Zuschuss für Mittagessen in Schule, Kita oder Hort

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

  • 15 € monatlich für Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder ähnliche Aktivitäten

Antragstellung

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen müssen separat beantragt werden, häufig mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Bescheinigung der Schule). Für die Lernförderung wird in der Regel eine Bestätigung der Schule über den Förderbedarf benötigt.

Besondere Leistungen zur Förderung von Weiterbildung und Integration

Das Bürgergeld legt besonderen Wert auf Qualifizierung und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Dafür gibt es spezielle Förderleistungen:

Weiterbildungsgeld

Bei Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung (mindestens 8 Wochen Dauer) wird zusätzlich zum Bürgergeld ein Weiterbildungsgeld von 150 € monatlich gezahlt.

Bürgergeldbonus

Bei Teilnahme an Maßnahmen zur nachhaltigen Integration, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, kann ein Bürgergeldbonus von 75 € monatlich gezahlt werden.

Weiterbildungsprämien

Bei erfolgreichem Abschluss bestimmter Etappen einer beruflichen Weiterbildung können Prämien gezahlt werden:

  • 1.000 € für das Bestehen einer Zwischenprüfung
  • 1.500 € für das Bestehen der Abschlussprüfung

Einstiegsgeld

Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit kann für maximal 24 Monate ein Einstiegsgeld als Zuschuss zum Bürgergeld gewährt werden. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Arbeitszeit.

Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Neben den direkten Bürgergeld-Leistungen gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten, die parallel in Anspruch genommen werden können:

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Mit dem Bürgergeld-Bescheid kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) beantragt werden.

Sozialtarife

Viele Anbieter bieten Sozialtarife an:

  • Reduzierte Telefon- und Internettarife
  • Ermäßigte Stromtarife
  • Vergünstigter ÖPNV (Sozialticket)
  • Kulturpass oder ähnliche Angebote für kulturelle Veranstaltungen

Beihilfen von Stiftungen

Verschiedene Stiftungen bieten finanzielle Unterstützung in besonderen Notlagen:

  • Mutter-Kind-Stiftungen
  • Stiftung für Härtefälle
  • Regionale Hilfsfonds

Praktische Tipps zum Erhalt zusätzlicher Leistungen

1. Mehrbedarfe geltend machen

  • Legen Sie dem Jobcenter entsprechende Nachweise vor (z.B. ärztliche Bescheinigung für kostenaufwändige Ernährung)
  • Bei Alleinerziehenden: Bescheinigung über die Betreuungssituation der Kinder
  • Bei Schwangerschaft: Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung

2. Einmalige Leistungen rechtzeitig beantragen

  • Stellen Sie Anträge möglichst vor der Anschaffung
  • Reichen Sie Kostenvoranschläge ein
  • Dokumentieren Sie die Notwendigkeit (z.B. Defekt eines Haushaltsgeräts)
  • Bewahren Sie alle Belege auf

3. Bildungs- und Teilhabeleistungen individuell erfassen

  • Sprechen Sie mit Lehrern über möglichen Nachhilfebedarf
  • Fragen Sie bei Vereinen nach, ob sie direkt mit dem Jobcenter abrechnen können
  • Reichen Sie Bescheinigungen über Klassenfahrten früh ein

4. Weiterbildungsmöglichkeiten ausloten

  • Lassen Sie sich im Jobcenter zu Weiterbildungsmöglichkeiten beraten
  • Erkundigen Sie sich aktiv nach dem Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus
  • Sammeln Sie Informationen über Berufsabschlüsse, die für Sie in Frage kommen

5. Zusätzliche Vergünstigungen sichern

  • Beantragen Sie mit dem Bürgergeld-Bescheid weitere Vergünstigungen
  • Erkundigen Sie sich bei lokalen Anbietern nach Sozialtarifen
  • Nutzen Sie regionale Angebote wie Sozialkaufhäuser, Tafeln oder vergünstigte Eintritte

Häufige Fragen zu zusätzlichen Leistungen

Werden Mehrbedarfe automatisch gezahlt?

Nein, in vielen Fällen müssen Mehrbedarfe beantragt und nachgewiesen werden. Nur wenn dem Jobcenter die entsprechenden Umstände bereits bekannt sind (z.B. Alleinerziehenden-Status), können sie automatisch berücksichtigt werden.

Gibt es eine Frist für die Beantragung einmaliger Leistungen?

Einmalige Leistungen sollten möglichst vor der Anschaffung beantragt werden. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist schwieriger zu erreichen, aber nicht ausgeschlossen, wenn der Bedarf unabweisbar war.

Kann ich mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig erhalten?

Ja, Mehrbedarfe können kombiniert werden, dürfen in der Summe aber 100% des maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen (Ausnahme: Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung wird nicht eingerechnet).

Muss ich die Erstausstattung zurückzahlen?

Nein, die Erstausstattung ist eine einmalige Beihilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss. Anders als bei der Mietkaution handelt es sich nicht um ein Darlehen.

Werden Bildungs- und Teilhabeleistungen auch für Kinder in der Kita gezahlt?

Ja, einige Leistungen gelten auch für Kita-Kinder, insbesondere die Übernahme der Kosten für Ausflüge, Mittagsverpflegung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Fazit

Die zusätzlichen Leistungen im Bürgergeld-System können den finanziellen Spielraum erheblich vergrößern und die Lebensqualität verbessern. Besonders für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Weiterbildungsinteressierte lohnt es sich, diese Leistungen zu kennen und aktiv zu beantragen.

Die Beantragung erfordert zwar oft etwas Aufwand und Durchhaltevermögen, kann sich aber finanziell deutlich lohnen. Nutzen Sie bei Bedarf die Unterstützung von Beratungsstellen oder unseren Ratgeber zur Antragstellung, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.


Hinweis: Die genannten Beträge entsprechen dem Stand März 2025. Änderungen sind jederzeit möglich. Die lokale Umsetzung, insbesondere bei einmaligen Leistungen und Bildungs- und Teilhabeleistungen, kann je nach Jobcenter und Kommune variieren.