Anlage KDU: Kosten der Unterkunft richtig angeben

Die Anlage KDU (Kosten der Unterkunft) ist ein zentraler Bestandteil Ihres Bürgergeld-Antrags. In diesem Formular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Wohnsituation und den damit verbundenen Kosten an. Da die Unterkunftskosten einen erheblichen Teil der Bürgergeld-Leistungen ausmachen können, ist die korrekte Ausfüllung besonders wichtig. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die Anlage KDU.

Warum ist die Anlage KDU so wichtig?

Die Kosten der Unterkunft machen neben dem Regelbedarf den größten Teil der Bürgergeld-Leistungen aus. Sie umfassen:

  • Grundmiete oder Belastungen bei Wohneigentum
  • Nebenkosten (z.B. Wasser, Abwasser, Müllabfuhr)
  • Heizkosten
  • Warmwasserkosten (wenn zentral erzeugt)

Eine sorgfältige und vollständige Angabe dieser Kosten ist entscheidend, um die Ihnen zustehenden Leistungen tatsächlich zu erhalten.

Die Anlage KDU Schritt für Schritt ausfüllen

1. Persönliche Angaben

Im Kopfbereich des Formulars werden grundlegende Identifikationsdaten abgefragt:

FeldHinweis zum Ausfüllen
Nummer der BedarfsgemeinschaftFalls bereits vorhanden – ansonsten freilassen
Name, Vorname der antragstellenden PersonIhre vollständigen Personalien wie im Hauptantrag

2. Wohnsituation

In diesem Abschnitt geben Sie Informationen zu Ihrer grundsätzlichen Wohnsituation an:

FrageHinweise zum Ausfüllen
Ich wohneKreuzen Sie an, ob Sie zur Miete, im eigenen Haus/Wohnung oder in einer sonstigen Unterkunft (z.B. Wohnheim) wohnen
Wenn zur Miete: Art des MietverhältnissesWählen Sie zwischen Hauptmieter, Untermieter oder sonstigen Wohnformen
Größe der WohnungGeben Sie die Wohnfläche in Quadratmetern an (aus dem Mietvertrag ersichtlich)
Anzahl der RäumeZählen Sie alle Wohnräume (ohne Küche, Bad, Flur, Abstellraum)
Anzahl der Personen in der WohnungAlle in der Wohnung lebenden Personen, auch wenn nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft
Davon in der BedarfsgemeinschaftAnzahl der Personen, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören

Wichtige Hinweise:

  • Bei Wohngemeinschaften zählt die Gesamtzahl aller Bewohner, auch wenn Sie nur einen Teil der Wohnung nutzen
  • Bei Untermietverhältnissen geben Sie nur den von Ihnen genutzten Wohnraum an
  • Die Unterscheidung zwischen Gesamtbewohnern und Bedarfsgemeinschaft ist wichtig für die anteilige Berechnung der Kosten

3. Mietkosten bei Mietwohnungen

Dieser Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn Sie zur Miete wohnen:

FeldHinweise zum Ausfüllen
Grundmiete (ohne Nebenkosten)Die reine Kaltmiete laut Mietvertrag
NebenkostenAufschlüsselung der einzelnen Nebenkostenpositionen
HeizkostenKosten für die Heizung (Vorauszahlungen oder Pauschalen)
WarmwasserkostenKosten für zentrales Warmwasser (falls separat ausgewiesen)
GesamtmieteSumme aller oben genannten Kostenpositionen

Detaillierte Aufschlüsselung der Nebenkosten

Bei den Nebenkosten sollten Sie alle im Mietvertrag oder der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Positionen einzeln eintragen:

  • Wasser/Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Hausmeister
  • Aufzug
  • Straßenreinigung
  • Gebäudeversicherung
  • Grundsteuer
  • Sonstige Betriebskosten (z.B. Gartenpflege, Beleuchtung)

Wichtig zu beachten:

  • Tragen Sie nur die tatsächlichen Kosten oder vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen ein
  • Nebenkosten wie Strom, Internet, Kabelanschluss oder Garage zählen in der Regel nicht zu den erstattungsfähigen Unterkunftskosten
  • Vergleichen Sie die Angaben mit Ihrem Mietvertrag und der letzten Nebenkostenabrechnung

4. Kosten bei Wohneigentum

Wenn Sie in Ihrem Eigenheim oder Ihrer Eigentumswohnung leben, füllen Sie diesen Abschnitt aus:

FeldHinweise zum Ausfüllen
Belastungen aus SchuldzinsenNur die Zinsen für Immobiliendarlehen, nicht die Tilgung
NebenkostenÄhnlich wie bei Mietwohnungen, jedoch mit zusätzlichen eigentumsrelevanten Positionen
HeizkostenIhre durchschnittlichen monatlichen Heizkosten
WarmwasserkostenFalls separat von Heizkosten erfasst

Bei Wohneigentum sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Tilgungsraten werden nicht übernommen, nur die Zinsen
  • Instandhaltungskosten werden in der Regel nicht berücksichtigt
  • Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung und Abwassergebühren sind anerkennungsfähig

Tipp: Legen Sie bei Wohneigentum immer den aktuellen Grundbuchauszug und Ihre Darlehensnachweise bei.

5. Nachweise zu den Wohnkosten

In diesem Abschnitt geben Sie an, welche Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen:

  • Mietvertrag oder Untermietvertrag
  • Letzte Mieterhöhung
  • Letzte Betriebskostenabrechnung
  • Nachweis über Hypothekenzinsen und Nebenkosten bei Eigentum
  • Nachweise über Heizkosten (z.B. Jahresabrechnung, Brennstoffrechnungen)

Wichtig: Reichen Sie immer vollständige Kopien ein - bei mehrseitigen Dokumenten alle Seiten!

6. Besondere Wohnsituationen

Je nach Ihrer Wohnsituation gibt es spezifische Felder:

WohnsituationWichtige Hinweise
UntermietverhältnisLegen Sie den Untermietvertrag und Nachweise über tatsächlich gezahlte Miete bei
WohngemeinschaftErklären Sie die Aufteilung der Kosten zwischen allen Bewohnern
Möblierte WohnungDer Möblierungszuschlag wird gesondert ausgewiesen und nur unter bestimmten Bedingungen anerkannt
Wohnheim/betreutes WohnenHier sind oft Betreuungsleistungen im Mietpreis enthalten, die separat zu betrachten sind

7. Angaben zu Heizung und Warmwasser

Dieser Abschnitt erfasst Details zu Ihrer Heizungsart und Warmwasserversorgung:

FeldHinweise zum Ausfüllen
Art der HeizungZentralheizung, Etagenheizung, Einzelöfen, etc.
EnergieträgerGas, Öl, Fernwärme, Strom, Holz, etc.
WarmwasserbereitungZentral (über die Heizungsanlage) oder dezentral (z.B. Durchlauferhitzer)

Wichtig zu wissen:

  • Bei dezentraler Warmwasserversorgung (z.B. durch Boiler oder Durchlauferhitzer) haben Sie Anspruch auf einen Mehrbedarf
  • Heizen mit Strom (Nachtspeicherheizung) führt oft zu höheren anerkannten Heizkosten

Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

Das Jobcenter prüft, ob Ihre Unterkunftskosten "angemessen" sind. Was als angemessen gilt, hängt vom lokalen Mietniveau und der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft ab.

Richtwerte für angemessene Wohnungsgrößen

Als Orientierung gelten folgende Richtwerte:

PersonenzahlAngemessene Wohnfläche
1 Personbis zu 45-50 m²
2 Personenbis zu 60-65 m²
3 Personenbis zu 75-80 m²
4 Personenbis zu 85-90 m²
Jede weitere Person+ 10-15 m²

Angemessene Kosten

Die angemessenen Kosten variieren je nach Wohnort erheblich:

  • In Großstädten und Ballungsräumen sind die Richtwerte deutlich höher
  • In ländlichen Gebieten entsprechend niedriger
  • Maßgeblich sind die kommunalen Richtlinien zur Angemessenheit

Wichtig zu wissen:

  • In den ersten 12 Monaten des Bürgergeldbezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn sie über den Angemessenheitsgrenzen liegen
  • Nach dieser Zeit kann das Jobcenter Sie auffordern, die Kosten zu senken (z.B. durch Umzug)
  • Bei besonderem Bedarf (z.B. Behinderung, gesundheitliche Einschränkungen) können auch höhere Kosten als angemessen anerkannt werden

Besondere Fallkonstellationen

Umzug während des Leistungsbezugs

Wenn Sie während des Bürgergeld-Bezugs umziehen möchten:

  1. Holen Sie vor der Anmietung einer neuen Wohnung die Zustimmung des Jobcenters ein (Zusicherung)
  2. Das Jobcenter prüft, ob die Kosten der neuen Wohnung angemessen sind
  3. Ohne vorherige Zusicherung werden möglicherweise nur die Kosten der bisherigen Wohnung übernommen

Mietschulden

Bei Mietschulden gibt es folgende Möglichkeiten:

  • In besonderen Härtefällen kann das Jobcenter Mietschulden als Darlehen übernehmen
  • Dies dient der Vermeidung von Wohnungslosigkeit
  • Ein entsprechender Antrag muss gesondert gestellt werden

Renovierungskosten

Renovierungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden:

  • Einzugsrenovierung, wenn vertraglich vereinbart und notwendig
  • Auszugsrenovierung, wenn vertraglich verpflichtend
  • Die Übernahme muss vorher beim Jobcenter beantragt werden

Häufige Fehler bei der Anlage KDU

Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

  1. Unvollständige Kostenangaben: Alle Nebenkosten müssen detailliert aufgeführt werden
  2. Fehlende Nachweise: Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnungen immer beifügen
  3. Vermischung von erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Kosten: Kosten wie Internet, GEZ oder Strom gehören nicht zu den KDU
  4. Vergessen von Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen: Diese können gesondert beantragt werden
  5. Unterlassene Mitteilung bei Änderungen: Bei Mieterhöhungen, Nebenkostennachzahlungen oder -erstattungen muss das Jobcenter informiert werden

Praxisbeispiel: Die Anlage KDU richtig ausfüllen

Beispiel 1: Familie mit zwei Kindern zur Miete

Familie Müller besteht aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern (7 und 9 Jahre). Sie wohnen in einer 82 m² großen Mietwohnung mit folgenden monatlichen Kosten:

  • Grundmiete: 680 €
  • Nebenkosten: 120 € (davon Wasser/Abwasser 45 €, Müllabfuhr 25 €, sonstige Nebenkosten 50 €)
  • Heizkosten (inkl. zentrales Warmwasser): 150 €
  • Gesamtmiete: 950 €

In der Anlage KDU würden sie diese Beträge genau so eintragen und den Mietvertrag sowie die letzte Nebenkostenabrechnung als Nachweise beifügen.

Beispiel 2: Alleinstehende Person im Eigenheim

Herr Schmidt lebt allein in seinem abbezahlten Eigenheim (120 m²) mit folgenden monatlichen Kosten:

  • Hypothekenzinsen: keine (Darlehen bereits abbezahlt)
  • Nebenkosten: 220 € (davon Grundsteuer 35 €, Wohngebäudeversicherung 45 €, Wasser/Abwasser 60 €, Müllabfuhr 20 €, sonstige Nebenkosten 60 €)
  • Heizkosten: 130 € (Ölheizung)
  • Warmwasser: dezentral über Elektroboiler (wird nicht hier, sondern als Mehrbedarf berücksichtigt)

In diesem Fall würde das Jobcenter prüfen, ob das Eigenheim als angemessen gilt. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) spielt die Größe keine Rolle, danach könnte es Probleme geben, da 120 m² für eine Person über den Richtwerten liegen.

Häufige Fragen zur Anlage KDU

Werden Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung übernommen?

Ja, Nachzahlungen aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung können übernommen werden, wenn die Kosten angemessen sind. Reichen Sie die Abrechnung unmittelbar nach Erhalt beim Jobcenter ein und beantragen Sie die Übernahme der Nachzahlung.

Was passiert bei Nebenkostenerstattungen?

Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen werden als Einkommen im Monat des Zuflusses angerechnet und reduzieren die Bürgergeld-Leistungen entsprechend. Sie müssen Erstattungen daher unbedingt dem Jobcenter mitteilen.

Muss ich die Anlage KDU auch ausfüllen, wenn ich bei meinen Eltern wohne?

Ja, auch wenn Sie mietfrei bei Ihren Eltern oder Verwandten wohnen, müssen Sie die Anlage KDU einreichen. Tragen Sie in diesem Fall "0 €" als Miete ein und erläutern Sie Ihre Wohnsituation.

Welche Heizkosten werden als angemessen anerkannt?

Die Angemessenheit der Heizkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Größe und Zustand der Wohnung
  • Art der Heizung
  • Klimazone
  • Energieträger (Öl, Gas, etc.)

Es gibt bundesweite Heizkostenspiegel als Orientierung, aber die konkreten Grenzen werden lokal festgelegt.

Kann ich auch bei zu hohen Wohnkosten in meiner Wohnung bleiben?

Während der ersten 12 Monate (Karenzzeit) werden Ihre tatsächlichen Wohnkosten übernommen, auch wenn sie über den Angemessenheitsgrenzen liegen. Danach kann das Jobcenter Sie auffordern, die Kosten zu senken.

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen auch unangemessen hohe Kosten weiter übernommen werden können:

  • Wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist
  • Bei besonderen sozialen Gründen (z.B. Pflege von Angehörigen in der Nähe)
  • Wenn ein Umzug wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre (z.B. weil die Umzugskosten höher sind als die Einsparung)

Tipp: Füllen Sie die Anlage KDU besonders sorgfältig aus und fügen Sie alle relevanten Nachweise bei. Die Kosten der Unterkunft machen einen erheblichen Teil der Bürgergeld-Leistungen aus – jeder nicht geltend gemachte Euro geht Ihnen verloren!