Anlage KDU: Kosten der Unterkunft richtig angeben
Die Anlage KDU (Kosten der Unterkunft) ist ein zentraler Bestandteil Ihres Bürgergeld-Antrags. In diesem Formular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Wohnsituation und den damit verbundenen Kosten an. Da die Unterkunftskosten einen erheblichen Teil der Bürgergeld-Leistungen ausmachen können, ist die korrekte Ausfüllung besonders wichtig. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die Anlage KDU.
Warum ist die Anlage KDU so wichtig?
Die Kosten der Unterkunft machen neben dem Regelbedarf den größten Teil der Bürgergeld-Leistungen aus. Sie umfassen:
- Grundmiete oder Belastungen bei Wohneigentum
- Nebenkosten (z.B. Wasser, Abwasser, Müllabfuhr)
- Heizkosten
- Warmwasserkosten (wenn zentral erzeugt)
Eine sorgfältige und vollständige Angabe dieser Kosten ist entscheidend, um die Ihnen zustehenden Leistungen tatsächlich zu erhalten.
Die Anlage KDU Schritt für Schritt ausfüllen
1. Persönliche Angaben
Im Kopfbereich des Formulars werden grundlegende Identifikationsdaten abgefragt:
Feld | Hinweis zum Ausfüllen |
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Nummer der Bedarfsgemeinschaft | Falls bereits vorhanden – ansonsten freilassen |
Name, Vorname der antragstellenden Person | Ihre vollständigen Personalien wie im Hauptantrag |
2. Wohnsituation
In diesem Abschnitt geben Sie Informationen zu Ihrer grundsätzlichen Wohnsituation an:
Frage | Hinweise zum Ausfüllen |
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Ich wohne | Kreuzen Sie an, ob Sie zur Miete, im eigenen Haus/Wohnung oder in einer sonstigen Unterkunft (z.B. Wohnheim) wohnen |
Wenn zur Miete: Art des Mietverhältnisses | Wählen Sie zwischen Hauptmieter, Untermieter oder sonstigen Wohnformen |
Größe der Wohnung | Geben Sie die Wohnfläche in Quadratmetern an (aus dem Mietvertrag ersichtlich) |
Anzahl der Räume | Zählen Sie alle Wohnräume (ohne Küche, Bad, Flur, Abstellraum) |
Anzahl der Personen in der Wohnung | Alle in der Wohnung lebenden Personen, auch wenn nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft |
Davon in der Bedarfsgemeinschaft | Anzahl der Personen, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören |
Wichtige Hinweise:
- Bei Wohngemeinschaften zählt die Gesamtzahl aller Bewohner, auch wenn Sie nur einen Teil der Wohnung nutzen
- Bei Untermietverhältnissen geben Sie nur den von Ihnen genutzten Wohnraum an
- Die Unterscheidung zwischen Gesamtbewohnern und Bedarfsgemeinschaft ist wichtig für die anteilige Berechnung der Kosten
3. Mietkosten bei Mietwohnungen
Dieser Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn Sie zur Miete wohnen:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
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Grundmiete (ohne Nebenkosten) | Die reine Kaltmiete laut Mietvertrag |
Nebenkosten | Aufschlüsselung der einzelnen Nebenkostenpositionen |
Heizkosten | Kosten für die Heizung (Vorauszahlungen oder Pauschalen) |
Warmwasserkosten | Kosten für zentrales Warmwasser (falls separat ausgewiesen) |
Gesamtmiete | Summe aller oben genannten Kostenpositionen |
Detaillierte Aufschlüsselung der Nebenkosten
Bei den Nebenkosten sollten Sie alle im Mietvertrag oder der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Positionen einzeln eintragen:
- Wasser/Abwasser
- Müllabfuhr
- Hausmeister
- Aufzug
- Straßenreinigung
- Gebäudeversicherung
- Grundsteuer
- Sonstige Betriebskosten (z.B. Gartenpflege, Beleuchtung)
Wichtig zu beachten:
- Tragen Sie nur die tatsächlichen Kosten oder vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen ein
- Nebenkosten wie Strom, Internet, Kabelanschluss oder Garage zählen in der Regel nicht zu den erstattungsfähigen Unterkunftskosten
- Vergleichen Sie die Angaben mit Ihrem Mietvertrag und der letzten Nebenkostenabrechnung
4. Kosten bei Wohneigentum
Wenn Sie in Ihrem Eigenheim oder Ihrer Eigentumswohnung leben, füllen Sie diesen Abschnitt aus:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
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Belastungen aus Schuldzinsen | Nur die Zinsen für Immobiliendarlehen, nicht die Tilgung |
Nebenkosten | Ähnlich wie bei Mietwohnungen, jedoch mit zusätzlichen eigentumsrelevanten Positionen |
Heizkosten | Ihre durchschnittlichen monatlichen Heizkosten |
Warmwasserkosten | Falls separat von Heizkosten erfasst |
Bei Wohneigentum sind folgende Besonderheiten zu beachten:
- Tilgungsraten werden nicht übernommen, nur die Zinsen
- Instandhaltungskosten werden in der Regel nicht berücksichtigt
- Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung und Abwassergebühren sind anerkennungsfähig
Tipp: Legen Sie bei Wohneigentum immer den aktuellen Grundbuchauszug und Ihre Darlehensnachweise bei.
5. Nachweise zu den Wohnkosten
In diesem Abschnitt geben Sie an, welche Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen:
- Mietvertrag oder Untermietvertrag
- Letzte Mieterhöhung
- Letzte Betriebskostenabrechnung
- Nachweis über Hypothekenzinsen und Nebenkosten bei Eigentum
- Nachweise über Heizkosten (z.B. Jahresabrechnung, Brennstoffrechnungen)
Wichtig: Reichen Sie immer vollständige Kopien ein - bei mehrseitigen Dokumenten alle Seiten!
6. Besondere Wohnsituationen
Je nach Ihrer Wohnsituation gibt es spezifische Felder:
Wohnsituation | Wichtige Hinweise |
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Untermietverhältnis | Legen Sie den Untermietvertrag und Nachweise über tatsächlich gezahlte Miete bei |
Wohngemeinschaft | Erklären Sie die Aufteilung der Kosten zwischen allen Bewohnern |
Möblierte Wohnung | Der Möblierungszuschlag wird gesondert ausgewiesen und nur unter bestimmten Bedingungen anerkannt |
Wohnheim/betreutes Wohnen | Hier sind oft Betreuungsleistungen im Mietpreis enthalten, die separat zu betrachten sind |
7. Angaben zu Heizung und Warmwasser
Dieser Abschnitt erfasst Details zu Ihrer Heizungsart und Warmwasserversorgung:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
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Art der Heizung | Zentralheizung, Etagenheizung, Einzelöfen, etc. |
Energieträger | Gas, Öl, Fernwärme, Strom, Holz, etc. |
Warmwasserbereitung | Zentral (über die Heizungsanlage) oder dezentral (z.B. Durchlauferhitzer) |
Wichtig zu wissen:
- Bei dezentraler Warmwasserversorgung (z.B. durch Boiler oder Durchlauferhitzer) haben Sie Anspruch auf einen Mehrbedarf
- Heizen mit Strom (Nachtspeicherheizung) führt oft zu höheren anerkannten Heizkosten
Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
Das Jobcenter prüft, ob Ihre Unterkunftskosten "angemessen" sind. Was als angemessen gilt, hängt vom lokalen Mietniveau und der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft ab.
Richtwerte für angemessene Wohnungsgrößen
Als Orientierung gelten folgende Richtwerte:
Personenzahl | Angemessene Wohnfläche |
---|---|
1 Person | bis zu 45-50 m² |
2 Personen | bis zu 60-65 m² |
3 Personen | bis zu 75-80 m² |
4 Personen | bis zu 85-90 m² |
Jede weitere Person | + 10-15 m² |
Angemessene Kosten
Die angemessenen Kosten variieren je nach Wohnort erheblich:
- In Großstädten und Ballungsräumen sind die Richtwerte deutlich höher
- In ländlichen Gebieten entsprechend niedriger
- Maßgeblich sind die kommunalen Richtlinien zur Angemessenheit
Wichtig zu wissen:
- In den ersten 12 Monaten des Bürgergeldbezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn sie über den Angemessenheitsgrenzen liegen
- Nach dieser Zeit kann das Jobcenter Sie auffordern, die Kosten zu senken (z.B. durch Umzug)
- Bei besonderem Bedarf (z.B. Behinderung, gesundheitliche Einschränkungen) können auch höhere Kosten als angemessen anerkannt werden
Besondere Fallkonstellationen
Umzug während des Leistungsbezugs
Wenn Sie während des Bürgergeld-Bezugs umziehen möchten:
- Holen Sie vor der Anmietung einer neuen Wohnung die Zustimmung des Jobcenters ein (Zusicherung)
- Das Jobcenter prüft, ob die Kosten der neuen Wohnung angemessen sind
- Ohne vorherige Zusicherung werden möglicherweise nur die Kosten der bisherigen Wohnung übernommen
Mietschulden
Bei Mietschulden gibt es folgende Möglichkeiten:
- In besonderen Härtefällen kann das Jobcenter Mietschulden als Darlehen übernehmen
- Dies dient der Vermeidung von Wohnungslosigkeit
- Ein entsprechender Antrag muss gesondert gestellt werden
Renovierungskosten
Renovierungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden:
- Einzugsrenovierung, wenn vertraglich vereinbart und notwendig
- Auszugsrenovierung, wenn vertraglich verpflichtend
- Die Übernahme muss vorher beim Jobcenter beantragt werden
Häufige Fehler bei der Anlage KDU
Vermeiden Sie diese typischen Fehler:
- Unvollständige Kostenangaben: Alle Nebenkosten müssen detailliert aufgeführt werden
- Fehlende Nachweise: Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnungen immer beifügen
- Vermischung von erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Kosten: Kosten wie Internet, GEZ oder Strom gehören nicht zu den KDU
- Vergessen von Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen: Diese können gesondert beantragt werden
- Unterlassene Mitteilung bei Änderungen: Bei Mieterhöhungen, Nebenkostennachzahlungen oder -erstattungen muss das Jobcenter informiert werden
Praxisbeispiel: Die Anlage KDU richtig ausfüllen
Beispiel 1: Familie mit zwei Kindern zur Miete
Familie Müller besteht aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern (7 und 9 Jahre). Sie wohnen in einer 82 m² großen Mietwohnung mit folgenden monatlichen Kosten:
- Grundmiete: 680 €
- Nebenkosten: 120 € (davon Wasser/Abwasser 45 €, Müllabfuhr 25 €, sonstige Nebenkosten 50 €)
- Heizkosten (inkl. zentrales Warmwasser): 150 €
- Gesamtmiete: 950 €
In der Anlage KDU würden sie diese Beträge genau so eintragen und den Mietvertrag sowie die letzte Nebenkostenabrechnung als Nachweise beifügen.
Beispiel 2: Alleinstehende Person im Eigenheim
Herr Schmidt lebt allein in seinem abbezahlten Eigenheim (120 m²) mit folgenden monatlichen Kosten:
- Hypothekenzinsen: keine (Darlehen bereits abbezahlt)
- Nebenkosten: 220 € (davon Grundsteuer 35 €, Wohngebäudeversicherung 45 €, Wasser/Abwasser 60 €, Müllabfuhr 20 €, sonstige Nebenkosten 60 €)
- Heizkosten: 130 € (Ölheizung)
- Warmwasser: dezentral über Elektroboiler (wird nicht hier, sondern als Mehrbedarf berücksichtigt)
In diesem Fall würde das Jobcenter prüfen, ob das Eigenheim als angemessen gilt. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) spielt die Größe keine Rolle, danach könnte es Probleme geben, da 120 m² für eine Person über den Richtwerten liegen.
Häufige Fragen zur Anlage KDU
Werden Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung übernommen?
Ja, Nachzahlungen aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung können übernommen werden, wenn die Kosten angemessen sind. Reichen Sie die Abrechnung unmittelbar nach Erhalt beim Jobcenter ein und beantragen Sie die Übernahme der Nachzahlung.
Was passiert bei Nebenkostenerstattungen?
Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen werden als Einkommen im Monat des Zuflusses angerechnet und reduzieren die Bürgergeld-Leistungen entsprechend. Sie müssen Erstattungen daher unbedingt dem Jobcenter mitteilen.
Muss ich die Anlage KDU auch ausfüllen, wenn ich bei meinen Eltern wohne?
Ja, auch wenn Sie mietfrei bei Ihren Eltern oder Verwandten wohnen, müssen Sie die Anlage KDU einreichen. Tragen Sie in diesem Fall "0 €" als Miete ein und erläutern Sie Ihre Wohnsituation.
Welche Heizkosten werden als angemessen anerkannt?
Die Angemessenheit der Heizkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Größe und Zustand der Wohnung
- Art der Heizung
- Klimazone
- Energieträger (Öl, Gas, etc.)
Es gibt bundesweite Heizkostenspiegel als Orientierung, aber die konkreten Grenzen werden lokal festgelegt.
Kann ich auch bei zu hohen Wohnkosten in meiner Wohnung bleiben?
Während der ersten 12 Monate (Karenzzeit) werden Ihre tatsächlichen Wohnkosten übernommen, auch wenn sie über den Angemessenheitsgrenzen liegen. Danach kann das Jobcenter Sie auffordern, die Kosten zu senken.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen auch unangemessen hohe Kosten weiter übernommen werden können:
- Wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist
- Bei besonderen sozialen Gründen (z.B. Pflege von Angehörigen in der Nähe)
- Wenn ein Umzug wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre (z.B. weil die Umzugskosten höher sind als die Einsparung)
Tipp: Füllen Sie die Anlage KDU besonders sorgfältig aus und fügen Sie alle relevanten Nachweise bei. Die Kosten der Unterkunft machen einen erheblichen Teil der Bürgergeld-Leistungen aus – jeder nicht geltend gemachte Euro geht Ihnen verloren!