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Bleiben Sie über Bürgergeld-Änderungen informiert
Der Weg zum Bürgergeld beginnt mit der Antragstellung. In diesem Bereich finden Sie alle Informationen und Hilfestellungen, die Sie für einen erfolgreichen Antrag benötigen – von der ersten Orientierung bis zur Prüfung des Bescheids.
Das Bürgergeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Dabei gilt:
Bei einem Erstantrag ist die korrekte und vollständige Einreichung aller Unterlagen besonders wichtig, um Verzögerungen zu vermeiden:
Je nach Ihrer persönlichen Situation müssen zusätzliche Anlagen ausgefüllt werden:
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (in der Regel 6 oder 12 Monate) muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden:
Auch nach der Antragstellung gibt es wichtige Schritte zu beachten:
Für bestimmte Lebenssituationen gibt es besondere Hinweise zur Antragstellung:
Immer mehr Jobcenter bieten mittlerweile die Möglichkeit, Bürgergeld online zu beantragen:
Zur Unterstützung Ihrer Antragstellung stellen wir verschiedene Vorlagen bereit:
Erfahren Sie, welche Fehler bei der Antragstellung häufig vorkommen und wie Sie diese vermeiden können:
Bleiben Sie über Bürgergeld-Änderungen informiert
Sobald Sie erkennen, dass Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, sollten Sie einen Antrag stellen. Da Bürgergeld nicht rückwirkend gezahlt wird, gilt: Je früher der Antrag gestellt wird, desto besser.
Ja, Sie können zunächst einen formlosen Antrag stellen, um die Frist zu wahren. Die vollständigen Unterlagen müssen Sie dann nachreichen. Das Jobcenter wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen noch fehlen.
Die Formulare erhalten Sie:
Für die reine Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich. Sie können den Antrag auch per Post oder digital einreichen. Allerdings wird das Jobcenter Sie in der Regel zu einem persönlichen Gespräch einladen.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Jobcenter und Arbeitsaufkommen variieren. In der Regel sollten Sie innerhalb von 3-4 Wochen einen Bescheid erhalten. Bei vollständigen Unterlagen geht es oft schneller.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Widerspruchsverfahren.
Gut zu wissen: Wenn Sie dringend Hilfe benötigen und der Antragsprozess Zeit in Anspruch nimmt, können Sie einen Vorschuss beantragen oder sich über die Möglichkeit eines vorläufigen Bescheids informieren.