Einkommensnachweis und Vermögenserklärung im Bürgergeld-Antrag
Ein zentraler Bestandteil des Bürgergeld-Antrags ist die korrekte Angabe von Einkommen und Vermögen. Diese erfolgt über die Anlagen EK (Einkommen) und VM (Vermögen). Die richtige Ausfüllung dieser Formulare ist entscheidend, da sie direkten Einfluss auf die Höhe der Leistungen hat. Dieser Ratgeber führt Sie durch beide Anlagen und erklärt, welche Freibeträge berücksichtigt werden und wie Sie Ihre Angaben rechtssicher machen.
Die Bedeutung von Einkommen und Vermögen im Bürgergeld
Bürgergeld wird nur gewährt, wenn Sie hilfebedürftig sind – also wenn Ihr Einkommen und Ihr verwertbares Vermögen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Daher müssen Sie:
- Sämtliche Einkommensquellen offenlegen (Anlage EK)
- Alle Vermögenswerte deklarieren (Anlage VM)
Das Jobcenter prüft anhand dieser Angaben:
- Ob grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld besteht
- In welcher Höhe Leistungen gewährt werden können (nach Abzug von anzurechnendem Einkommen)
Wichtig: Unvollständige oder falsche Angaben können zu Rückforderungen und im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Seien Sie daher stets vollständig und wahrheitsgemäß in Ihren Angaben.
Teil 1: Die Anlage EK (Einkommen) richtig ausfüllen
Die Anlage EK muss für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt werden, die ein Einkommen hat oder in den letzten 12 Monaten hatte.
Wer muss die Anlage EK ausfüllen?
- Jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren
- Auch Personen ohne aktuelles Einkommen (hier wird "kein Einkommen" angekreuzt)
- Bei Kindern unter 15 Jahren mit eigenem Einkommen (z.B. Unterhalt) füllt der gesetzliche Vertreter die Anlage aus
Welche Einkommensarten müssen angegeben werden?
In der Anlage EK müssen alle Einkommensarten angegeben werden, unabhängig davon, ob sie angerechnet werden oder nicht:
Erwerbseinkommen
- Arbeitslohn/Gehalt
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Ausbildungsvergütung/Ausbildungsgeld
- Einnahmen aus Mini-Jobs oder Midi-Jobs
- Einnahmen aus Bundesfreiwilligendienst/Freiwilligem Sozialen Jahr
Sozialleistungen
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld
- Elterngeld (über dem Freibetrag von 300 €)
- Renten aller Art (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, etc.)
- Kindergeld (wird dem Kind zugerechnet)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe
Weitere Einnahmen
- Unterhaltszahlungen
- Unterhaltsvorschuss
- Steuererstattungen
- Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge
- Mieteinnahmen
- Einmalzahlungen (Abfindungen, Erbschaften, Entschädigungen)
Ausfüllen der Anlage EK Schritt für Schritt
1. Persönliche Daten
Im Kopfbereich tragen Sie ein:
- Nummer der Bedarfsgemeinschaft (falls bereits vorhanden)
- Name und Vorname der Person, für die die Anlage ausgefüllt wird
- Telefonnummer für Rückfragen (freiwillige Angabe)
2. Grundsätzliche Einkommenssituation
Hier geben Sie an, ob Einkommen vorliegt:
Option | Wann anzukreuzen? |
---|---|
Ich habe kein Einkommen | Wenn Sie über keinerlei Einkünfte verfügen |
Ich habe folgendes Einkommen | Wenn Sie irgendeine Form von Einkommen haben |
Wichtig: Auch wenn Sie "kein Einkommen" ankreuzen, müssen Sie die Anlage EK unterschrieben einreichen.
3. Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Arbeitgeber | Name und Anschrift des Arbeitgebers |
Beschäftigt seit/bis | Beginn und ggf. Ende des Arbeitsverhältnisses |
Einkommen brutto | Monatliches Bruttoeinkommen laut Lohnabrechnung |
Einkommen netto | Monatliches Nettoeinkommen laut Lohnabrechnung |
Auszahlungstermin | Wann das Gehalt ausgezahlt wird (z.B. "15. jeden Monats") |
Arbeitszeit | Wöchentliche Arbeitsstunden |
Fahrkosten | Kosten für den Arbeitsweg (können abgesetzt werden) |
Erforderliche Nachweise:
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
- Arbeitsvertrag (bei neuem Arbeitsverhältnis)
- Fahrtkostennachweise (z.B. Fahrkarten oder Berechnung bei PKW-Nutzung)
4. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Bei Selbstständigen, Freiberuflern oder Gewerbetreibenden:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Art der selbstständigen Tätigkeit | Genaue Bezeichnung der Tätigkeit |
Beginn der Tätigkeit | Datum des Tätigkeitsbeginns |
Voraussichtliches monatliches Einkommen | Geschätzte monatliche Einnahmen |
Voraussichtliche monatliche Betriebsausgaben | Geschätzte monatliche Ausgaben für die Tätigkeit |
Erforderliche Nachweise:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) des laufenden Jahres
- Letzte Gewinn- und Verlustrechnung
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten 6 Monate
- Letzter Einkommensteuerbescheid
- Bei Gewerbetreibenden: Gewerbeanmeldung
Wichtiger Hinweis für Selbstständige: Bei selbstständigem Einkommen erfolgt oft eine vorläufige Bewilligung mit späterer endgültiger Festsetzung. Führen Sie daher eine genaue Aufzeichnung über Ihre Einnahmen und Ausgaben.
5. Sozialleistungen und sonstige Einkünfte
Für jede Sozialleistung oder sonstige Einkunftsart:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Art der Einnahme | Genaue Bezeichnung (z.B. "Arbeitslosengeld I", "Krankengeld", "Unterhalt") |
Leistungsträger/Zahlungspflichtige | Von wem wird die Leistung gezahlt (z.B. Arbeitsagentur, Krankenkasse) |
Höhe der Einnahme | Monatlicher Betrag |
Auszahlungstermin | Wann die Zahlung erfolgt |
Bewilligungszeitraum | Bei befristeten Leistungen: von wann bis wann |
Aktenzeichen | Falls vorhanden |
Erforderliche Nachweise:
- Aktueller Bewilligungsbescheid der jeweiligen Leistung
- Bei Unterhaltszahlungen: Unterhaltstitel, Kontoauszüge als Zahlungsnachweise
- Bei Renten: Rentenbescheid
- Bei Kapitalerträgen: Jahressteuerbescheinigung der Bank
6. Besondere Einkommensarten
a) Einmalige Einnahmen
Für Einnahmen, die nicht regelmäßig anfallen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Abfindungen, Steuererstattungen):
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Art der einmaligen Einnahme | Genaue Bezeichnung |
Höhe der Einnahme | Gesamtbetrag |
Zahlungstermin | Wann die Zahlung erfolgt(e) |
Wichtig: Einmalige Einnahmen werden in der Regel auf 6 Monate verteilt angerechnet.
b) Schwankendes Einkommen
Bei unregelmäßigem Einkommen (z.B. Saisonarbeit, unregelmäßige Aufträge bei Selbstständigen):
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Art des schwankenden Einkommens | Genaue Bezeichnung |
Durchschnittliche monatliche Höhe | Geschätzter Durchschnittswert |
Grund der Schwankungen | Erläuterung der Ursache für die Schwankungen |
Bei stark schwankendem Einkommen erfolgt oft eine vorläufige Bewilligung.
Freibeträge bei der Einkommensanrechnung
Nicht das gesamte Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt verschiedene Freibeträge:
Freibeträge bei Erwerbseinkommen
Vom Bruttoeinkommen werden zunächst folgende Beträge abgezogen:
- Steuern
- Sozialversicherungsbeiträge
- Notwendige Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Versicherungen)
- Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen
Vom verbleibenden Nettoeinkommen bleiben folgende Beträge anrechnungsfrei:
- Grundfreibetrag: 100 € monatlich
- Zusätzlicher Freibetrag:
- 20% des Bruttoeinkommens zwischen 100 € und 520 €
- 30% des Bruttoeinkommens zwischen 520 € und 1.000 €
- 10% des Bruttoeinkommens zwischen 1.000 € und 1.200 € (bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bis 1.500 €)
Beispielrechnung für ein Bruttoeinkommen von 1.300 € bei einer Person mit Kind:
- Grundfreibetrag: 100 €
- 20% von (520€ - 100€) = 84 €
- 30% von (1.000€ - 520€) = 144 €
- 10% von (1.300€ - 1.000€) = 30 €
- Gesamtfreibetrag: 100€ + 84€ + 144€ + 30€ = 358 €
In diesem Fall würden 1.300€ - 358€ = 942€ als anrechenbares Einkommen berücksichtigt.
Weitere wichtige Freibeträge
- Ausbildungsvergütung: Bei Auszubildenden bleiben 520 € der Ausbildungsvergütung anrechnungsfrei
- Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter: bis zu 250 € monatlich anrechnungsfrei
- Elterngeld: Grundbetrag von 300 € anrechnungsfrei
- Pflegegeld für Pflegekinder: vollständig anrechnungsfrei
- Leistungen von Stiftungen: unter bestimmten Voraussetzungen anrechnungsfrei
Besondere Fallkonstellationen bei der Einkommensangabe
Auszubildende und Studierende
- Auszubildende mit BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe: BAföG wird als Einkommen angerechnet, es gelten jedoch spezielle Freibeträge
- Studierende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf BAföG (Ausnahmen sind möglich)
Aufstockende Leistungen bei geringem Einkommen
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, können Sie ergänzend Bürgergeld beantragen:
- Ihr Einkommen wird nach Abzug der Freibeträge angerechnet
- Sie erhalten die Differenz zum Bürgergeld-Regelsatz plus anerkannte Kosten der Unterkunft
Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
- Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder werden dem Kind als Einkommen zugerechnet
- Bei minderjährigen Kindern wird Unterhalt jedoch mit dem Bedarf verrechnet, sodass er sich nicht leistungsmindernd auswirkt
- Bei volljährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft wird Unterhalt als Einkommen angerechnet
Teil 2: Die Anlage VM (Vermögen) richtig ausfüllen
Die Anlage VM dient der Erfassung aller Vermögenswerte der Bedarfsgemeinschaft.
Wer muss die Anlage VM ausfüllen?
- Jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren
- Für minderjährige Kinder unter 15 Jahren mit eigenem Vermögen füllt der gesetzliche Vertreter die Anlage aus
- Auch Personen ohne Vermögen müssen die Anlage VM ausfüllen (mit Angabe "kein Vermögen")
Welche Vermögenswerte müssen angegeben werden?
In der Anlage VM müssen Sie alle Vermögenswerte deklarieren:
Bargeld und Guthaben
- Bargeld
- Girokonten
- Sparbücher
- Festgeldkonten
- Tagesgeldkonten
- Bausparverträge
Wertanlagen
- Aktien, Fonds, Wertpapiere
- Lebensversicherungen
- Private Rentenversicherungen
- Riester- oder Rürup-Verträge
Immobilien und Grundbesitz
- Eigentumswohnungen
- Häuser
- Grundstücke
- Land- und forstwirtschaftlicher Besitz
- Erbbaurechte
Fahrzeuge
- PKW
- Motorräder
- Wohnmobile
- Boote
Sonstige Vermögenswerte
- Schmuck von erheblichem Wert
- Kunstgegenstände
- Sammlungen mit Wert
- Urheberrechte, Patente
- Ansprüche gegen Dritte (z.B. Darlehensforderungen)
Ausfüllen der Anlage VM Schritt für Schritt
1. Persönliche Daten
Im Kopfbereich tragen Sie ein:
- Nummer der Bedarfsgemeinschaft (falls bereits vorhanden)
- Name und Vorname der Person, für die die Anlage ausgefüllt wird
2. Grundsätzliche Vermögenssituation
Hier geben Sie an, ob Vermögen vorliegt:
Option | Wann anzukreuzen? |
---|---|
Ich habe kein Vermögen | Wenn Sie über keinerlei Vermögenswerte verfügen |
Ich verfüge über folgendes Vermögen | Wenn Sie irgendeine Form von Vermögen haben |
Wichtig: Auch wenn Sie "kein Vermögen" ankreuzen, müssen Sie die Anlage VM unterschrieben einreichen.
3. Bankguthaben und Bargeld
Für jedes Konto und Bargeldbestände:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Art des Guthabens | Genaue Bezeichnung (z.B. "Girokonto", "Sparbuch", "Bargeld") |
Geldinstitut/Bankinstitut | Name der Bank oder Sparkasse |
Kontoinhaber | Wer ist Inhaber des Kontos |
Kontonummer/IBAN | Internationale Bankkontonummer |
Aktueller Wert | Aktueller Kontostand |
Freibetrag beansprucht | Hier können Sie angeben, für welches Vermögen Sie den Freibetrag nutzen wollen |
Erforderliche Nachweise:
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Konten
- Bei Sparbüchern: aktuelle Saldenbestätigung
- Bei Bargeld: Eigenständige Erklärung über die Höhe
4. Kraftfahrzeuge
Für jedes Fahrzeug:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Art des Fahrzeugs | Z.B. "PKW", "Motorrad" |
Hersteller/Typ | Marke und Modell |
Baujahr | Jahr der Erstzulassung |
Zeitwert | Geschätzter aktueller Marktwert |
Angemessenheit | Wird von Ihnen das Fahrzeug als angemessen betrachtet? (Angemessen ist in der Regel ein Fahrzeug mit einem Wert bis ca. 7.500 €) |
Verwendung | Wofür wird das Fahrzeug hauptsächlich genutzt? |
Erforderliche Nachweise:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Bei höherem Wert: Kaufvertrag oder Wertgutachten
- Bei beruflicher Nutzung: Nachweise über Notwendigkeit
5. Kapitalanlagen und Versicherungen
Für Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Wertpapiere etc.:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Art der Anlage | Genaue Bezeichnung (z.B. "Lebensversicherung", "Aktien") |
Versicherung/Geldinstitut | Name des Anbieters |
Vertragsnummer/Depotnummer | Vertragliche Identifikationsnummer |
Vertragsinhaber | Wer ist Inhaber des Vertrags |
Abschlussdatum | Wann wurde der Vertrag abgeschlossen |
Laufzeit/Fälligkeit | Bis wann läuft der Vertrag |
Aktueller Wert | Bei Versicherungen: Rückkaufswert; bei Wertpapieren: aktueller Kurswert |
Zweckbestimmung | Ist die Anlage zweckgebunden (z.B. für Altersvorsorge)? |
Erforderliche Nachweise:
- Policen von Versicherungen mit aktueller Wertmitteilung
- Depotauszüge bei Wertpapieren
- Verträge mit aktueller Wertstandsmitteilung
6. Immobilien und Grundbesitz
Für selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum, Grundstücke etc.:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Art des Objekts | Z.B. "Einfamilienhaus", "Eigentumswohnung", "Grundstück" |
Lage/Adresse | Genaue Anschrift oder Lagebeschreibung |
Größe | Wohnfläche in m² oder Grundstücksgröße |
Eigentümer | Wer ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen |
Baujahr/Anschaffungsjahr | Wann wurde das Objekt gebaut oder erworben |
Verkehrswert | Geschätzter Marktwert der Immobilie |
Nutzungsart | Z.B. "selbst bewohnt", "vermietet" |
Belastungen | Bestehende Hypotheken oder Grundschulden |
Erforderliche Nachweise:
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Bei belasteten Immobilien: Darlehensverträge und aktuelle Saldenbestätigung
- Bei vermieteten Objekten: Mietvertrag
7. Sonstige Vermögenswerte
Für alle anderen Vermögenswerte wie Schmuck, Kunstgegenstände, Ansprüche gegen Dritte:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Art des Vermögens | Genaue Beschreibung |
Eigentümer | Wer ist Eigentümer |
Zeitwert | Geschätzter aktueller Wert |
Bemerkungen | Zusätzliche relevante Informationen |
Schonvermögen und Freibeträge beim Vermögen
Nicht das gesamte Vermögen wird bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit berücksichtigt. Es gibt großzügige Freibeträge:
Karenzzeit (erste 12 Monate des Bürgergeldbezugs)
In den ersten 12 Monaten des Bürgergeldbezugs gilt Vermögen nur als erheblich, wenn es folgende Grenzen übersteigt:
- 40.000 € für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft
- 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft
Während dieser Zeit wird zudem ein selbstgenutztes Wohneigentum unabhängig von Größe und Wert nicht berücksichtigt.
Nach der Karenzzeit
Nach Ablauf der 12-monatigen Karenzzeit gelten folgende Freibeträge:
- 15.000 € Grundfreibetrag pro Person in der Bedarfsgemeinschaft
- 750 € zusätzlich für notwendige Anschaffungen pro Person
- Angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum (die Angemessenheit richtet sich nach Größe und Wert)
- Ein angemessenes Kraftfahrzeug pro erwerbsfähiger Person
- Vermögen, das nachweislich der Altersvorsorge dient (unter bestimmten Bedingungen)
- Vermögen, das zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines angemessenen Grundstücks bestimmt ist
Besondere Vermögensarten und ihre Behandlung
Selbstgenutztes Wohneigentum
Während der Karenzzeit:
- Selbstgenutztes Wohneigentum wird unabhängig von Wert und Größe nicht als Vermögen berücksichtigt
Nach der Karenzzeit:
- Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt geschützt, wenn es angemessen ist
- Als angemessen gilt in der Regel:
- Eigenheim: bis ca. 130 m² Wohnfläche für 4 Personen (±10 m² pro zusätzliche/weniger Person)
- Eigentumswohnung: bis ca. 120 m² für 4 Personen (±10 m² pro zusätzliche/weniger Person)
- Bei unangemessen großem Wohneigentum kann unter Umständen trotzdem Bürgergeld gewährt werden, wenn eine Verwertung unwirtschaftlich oder unzumutbar wäre
Altersvorsorge
Vermögen, das der Altersvorsorge dient, wird unter bestimmten Bedingungen geschützt:
- Riester- und Rürup-Verträge werden grundsätzlich nicht als Vermögen angerechnet
- Lebens- und Rentenversicherungen können als Altersvorsorge anerkannt werden, wenn:
- sie vertraglich bis zum Renteneintritt gebunden sind
- keine vorzeitige Verwertung möglich ist
- der Vertrag explizit der Altersvorsorge dient
Zweckgebundenes Vermögen
Vermögen, das einem bestimmten Zweck gewidmet ist, kann unter Umständen geschützt sein:
- Vermögen für eine angemessene Bestattung
- Vermögen für notwendige Anschaffungen (z.B. Ersatz einer Waschmaschine)
- Vermögen für besondere Anlässe (z.B. Hochzeit, die bereits konkret geplant ist)
Häufige Fehler bei der Vermögenserklärung
Vermeiden Sie diese typischen Fehler:
- Unvollständige Angaben: Alle Vermögenswerte müssen angegeben werden, auch wenn sie unter den Freibeträgen liegen
- Veraltete Wertangaben: Immer aktuelle Werte angeben (z.B. aktueller Kontostand, nicht der vom Monatsanfang)
- Fehlende Nachweise: Für alle Vermögenswerte müssen Nachweise eingereicht werden
- Verschweigen von Vermögen: Dies kann zu Rückforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen
- Übersehen von Freibeträgen: Nicht alle Vermögenswerte werden angerechnet
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Einkommens- und Vermögenserklärung
Vorbereitung ist alles
- Sammeln Sie vor dem Ausfüllen alle Unterlagen (Kontoauszüge, Verträge, Bescheide)
- Erstellen Sie eine Liste aller Einkommensquellen und Vermögenswerte
- Machen Sie Kopien aller Nachweise und behalten Sie die Originale
- Überlegen Sie, welche Freibeträge Sie nutzen können
Transparenz schafft Vertrauen
- Machen Sie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
- Erläutern Sie unklare Sachverhalte in einem Begleitschreiben
- Bei Unsicherheiten: Lieber zu viel als zu wenig angeben
- Bei Veränderungen: Sofort das Jobcenter informieren
Nachweise richtig einreichen
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Konten (lückenlos)
- Bei Kontoauszügen dürfen bestimmte Ausgaben geschwärzt werden (z.B. Mitgliedsbeiträge für Parteien, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften)
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- Aktuelle Wertmitteilungen von Versicherungen und Kapitalanlagen
- Bei Selbstständigen: Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und letzte Einkommensteuererklärung
Bei Änderungen während des Leistungsbezugs
Folgende Änderungen müssen Sie umgehend dem Jobcenter mitteilen:
- Neue Einkommensquellen (z.B. Arbeitsaufnahme, Erbschaft)
- Erhöhung oder Verringerung bestehender Einkünfte
- Erwerb von Vermögenswerten (z.B. durch Schenkung oder Erbschaft)
- Veräußerung von Vermögenswerten
Häufige Fragen zu Einkommen und Vermögen im Bürgergeld
Müssen Kontoauszüge wirklich vollständig eingereicht werden?
Ja, das Jobcenter verlangt in der Regel lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Sie dürfen jedoch bestimmte Ausgaben schwärzen, die besonders sensible Daten betreffen, etwa Mitgliedsbeiträge für Parteien, Gewerkschaften oder Religionsgemeinschaften.
Was passiert, wenn sich mein Einkommen während des Bewilligungszeitraums ändert?
tbc