Einkommensnachweis und Vermögenserklärung im Bürgergeld-Antrag

Ein zentraler Bestandteil des Bürgergeld-Antrags ist die korrekte Angabe von Einkommen und Vermögen. Diese erfolgt über die Anlagen EK (Einkommen) und VM (Vermögen). Die richtige Ausfüllung dieser Formulare ist entscheidend, da sie direkten Einfluss auf die Höhe der Leistungen hat. Dieser Ratgeber führt Sie durch beide Anlagen und erklärt, welche Freibeträge berücksichtigt werden und wie Sie Ihre Angaben rechtssicher machen.

Die Bedeutung von Einkommen und Vermögen im Bürgergeld

Bürgergeld wird nur gewährt, wenn Sie hilfebedürftig sind – also wenn Ihr Einkommen und Ihr verwertbares Vermögen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Daher müssen Sie:

  • Sämtliche Einkommensquellen offenlegen (Anlage EK)
  • Alle Vermögenswerte deklarieren (Anlage VM)

Das Jobcenter prüft anhand dieser Angaben:

  1. Ob grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld besteht
  2. In welcher Höhe Leistungen gewährt werden können (nach Abzug von anzurechnendem Einkommen)

Wichtig: Unvollständige oder falsche Angaben können zu Rückforderungen und im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Seien Sie daher stets vollständig und wahrheitsgemäß in Ihren Angaben.

Teil 1: Die Anlage EK (Einkommen) richtig ausfüllen

Die Anlage EK muss für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt werden, die ein Einkommen hat oder in den letzten 12 Monaten hatte.

Wer muss die Anlage EK ausfüllen?

  • Jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren
  • Auch Personen ohne aktuelles Einkommen (hier wird "kein Einkommen" angekreuzt)
  • Bei Kindern unter 15 Jahren mit eigenem Einkommen (z.B. Unterhalt) füllt der gesetzliche Vertreter die Anlage aus

Welche Einkommensarten müssen angegeben werden?

In der Anlage EK müssen alle Einkommensarten angegeben werden, unabhängig davon, ob sie angerechnet werden oder nicht:

Erwerbseinkommen

  • Arbeitslohn/Gehalt
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Ausbildungsvergütung/Ausbildungsgeld
  • Einnahmen aus Mini-Jobs oder Midi-Jobs
  • Einnahmen aus Bundesfreiwilligendienst/Freiwilligem Sozialen Jahr

Sozialleistungen

  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • Elterngeld (über dem Freibetrag von 300 €)
  • Renten aller Art (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, etc.)
  • Kindergeld (wird dem Kind zugerechnet)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe

Weitere Einnahmen

  • Unterhaltszahlungen
  • Unterhaltsvorschuss
  • Steuererstattungen
  • Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge
  • Mieteinnahmen
  • Einmalzahlungen (Abfindungen, Erbschaften, Entschädigungen)

Ausfüllen der Anlage EK Schritt für Schritt

1. Persönliche Daten

Im Kopfbereich tragen Sie ein:

  • Nummer der Bedarfsgemeinschaft (falls bereits vorhanden)
  • Name und Vorname der Person, für die die Anlage ausgefüllt wird
  • Telefonnummer für Rückfragen (freiwillige Angabe)

2. Grundsätzliche Einkommenssituation

Hier geben Sie an, ob Einkommen vorliegt:

OptionWann anzukreuzen?
Ich habe kein EinkommenWenn Sie über keinerlei Einkünfte verfügen
Ich habe folgendes EinkommenWenn Sie irgendeine Form von Einkommen haben

Wichtig: Auch wenn Sie "kein Einkommen" ankreuzen, müssen Sie die Anlage EK unterschrieben einreichen.

3. Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit:

FeldHinweise zum Ausfüllen
ArbeitgeberName und Anschrift des Arbeitgebers
Beschäftigt seit/bisBeginn und ggf. Ende des Arbeitsverhältnisses
Einkommen bruttoMonatliches Bruttoeinkommen laut Lohnabrechnung
Einkommen nettoMonatliches Nettoeinkommen laut Lohnabrechnung
AuszahlungsterminWann das Gehalt ausgezahlt wird (z.B. "15. jeden Monats")
ArbeitszeitWöchentliche Arbeitsstunden
FahrkostenKosten für den Arbeitsweg (können abgesetzt werden)

Erforderliche Nachweise:

  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Arbeitsvertrag (bei neuem Arbeitsverhältnis)
  • Fahrtkostennachweise (z.B. Fahrkarten oder Berechnung bei PKW-Nutzung)

4. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Bei Selbstständigen, Freiberuflern oder Gewerbetreibenden:

FeldHinweise zum Ausfüllen
Art der selbstständigen TätigkeitGenaue Bezeichnung der Tätigkeit
Beginn der TätigkeitDatum des Tätigkeitsbeginns
Voraussichtliches monatliches EinkommenGeschätzte monatliche Einnahmen
Voraussichtliche monatliche BetriebsausgabenGeschätzte monatliche Ausgaben für die Tätigkeit

Erforderliche Nachweise:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) des laufenden Jahres
  • Letzte Gewinn- und Verlustrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten 6 Monate
  • Letzter Einkommensteuerbescheid
  • Bei Gewerbetreibenden: Gewerbeanmeldung

Wichtiger Hinweis für Selbstständige: Bei selbstständigem Einkommen erfolgt oft eine vorläufige Bewilligung mit späterer endgültiger Festsetzung. Führen Sie daher eine genaue Aufzeichnung über Ihre Einnahmen und Ausgaben.

5. Sozialleistungen und sonstige Einkünfte

Für jede Sozialleistung oder sonstige Einkunftsart:

FeldHinweise zum Ausfüllen
Art der EinnahmeGenaue Bezeichnung (z.B. "Arbeitslosengeld I", "Krankengeld", "Unterhalt")
Leistungsträger/ZahlungspflichtigeVon wem wird die Leistung gezahlt (z.B. Arbeitsagentur, Krankenkasse)
Höhe der EinnahmeMonatlicher Betrag
AuszahlungsterminWann die Zahlung erfolgt
BewilligungszeitraumBei befristeten Leistungen: von wann bis wann
AktenzeichenFalls vorhanden

Erforderliche Nachweise:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid der jeweiligen Leistung
  • Bei Unterhaltszahlungen: Unterhaltstitel, Kontoauszüge als Zahlungsnachweise
  • Bei Renten: Rentenbescheid
  • Bei Kapitalerträgen: Jahressteuerbescheinigung der Bank

6. Besondere Einkommensarten

a) Einmalige Einnahmen

Für Einnahmen, die nicht regelmäßig anfallen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Abfindungen, Steuererstattungen):

FeldHinweise zum Ausfüllen
Art der einmaligen EinnahmeGenaue Bezeichnung
Höhe der EinnahmeGesamtbetrag
ZahlungsterminWann die Zahlung erfolgt(e)

Wichtig: Einmalige Einnahmen werden in der Regel auf 6 Monate verteilt angerechnet.

b) Schwankendes Einkommen

Bei unregelmäßigem Einkommen (z.B. Saisonarbeit, unregelmäßige Aufträge bei Selbstständigen):

FeldHinweise zum Ausfüllen
Art des schwankenden EinkommensGenaue Bezeichnung
Durchschnittliche monatliche HöheGeschätzter Durchschnittswert
Grund der SchwankungenErläuterung der Ursache für die Schwankungen

Bei stark schwankendem Einkommen erfolgt oft eine vorläufige Bewilligung.

Freibeträge bei der Einkommensanrechnung

Nicht das gesamte Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt verschiedene Freibeträge:

Freibeträge bei Erwerbseinkommen

Vom Bruttoeinkommen werden zunächst folgende Beträge abgezogen:

  • Steuern
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Notwendige Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Versicherungen)
  • Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen

Vom verbleibenden Nettoeinkommen bleiben folgende Beträge anrechnungsfrei:

  • Grundfreibetrag: 100 € monatlich
  • Zusätzlicher Freibetrag:
    • 20% des Bruttoeinkommens zwischen 100 € und 520 €
    • 30% des Bruttoeinkommens zwischen 520 € und 1.000 €
    • 10% des Bruttoeinkommens zwischen 1.000 € und 1.200 € (bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bis 1.500 €)

Beispielrechnung für ein Bruttoeinkommen von 1.300 € bei einer Person mit Kind:

  • Grundfreibetrag: 100 €
  • 20% von (520€ - 100€) = 84 €
  • 30% von (1.000€ - 520€) = 144 €
  • 10% von (1.300€ - 1.000€) = 30 €
  • Gesamtfreibetrag: 100€ + 84€ + 144€ + 30€ = 358 €

In diesem Fall würden 1.300€ - 358€ = 942€ als anrechenbares Einkommen berücksichtigt.

Weitere wichtige Freibeträge

  • Ausbildungsvergütung: Bei Auszubildenden bleiben 520 € der Ausbildungsvergütung anrechnungsfrei
  • Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter: bis zu 250 € monatlich anrechnungsfrei
  • Elterngeld: Grundbetrag von 300 € anrechnungsfrei
  • Pflegegeld für Pflegekinder: vollständig anrechnungsfrei
  • Leistungen von Stiftungen: unter bestimmten Voraussetzungen anrechnungsfrei

Besondere Fallkonstellationen bei der Einkommensangabe

Auszubildende und Studierende

  • Auszubildende mit BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe: BAföG wird als Einkommen angerechnet, es gelten jedoch spezielle Freibeträge
  • Studierende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf BAföG (Ausnahmen sind möglich)

Aufstockende Leistungen bei geringem Einkommen

Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, können Sie ergänzend Bürgergeld beantragen:

  • Ihr Einkommen wird nach Abzug der Freibeträge angerechnet
  • Sie erhalten die Differenz zum Bürgergeld-Regelsatz plus anerkannte Kosten der Unterkunft

Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

  • Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder werden dem Kind als Einkommen zugerechnet
  • Bei minderjährigen Kindern wird Unterhalt jedoch mit dem Bedarf verrechnet, sodass er sich nicht leistungsmindernd auswirkt
  • Bei volljährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft wird Unterhalt als Einkommen angerechnet

Teil 2: Die Anlage VM (Vermögen) richtig ausfüllen

Die Anlage VM dient der Erfassung aller Vermögenswerte der Bedarfsgemeinschaft.

Wer muss die Anlage VM ausfüllen?

  • Jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren
  • Für minderjährige Kinder unter 15 Jahren mit eigenem Vermögen füllt der gesetzliche Vertreter die Anlage aus
  • Auch Personen ohne Vermögen müssen die Anlage VM ausfüllen (mit Angabe "kein Vermögen")

Welche Vermögenswerte müssen angegeben werden?

In der Anlage VM müssen Sie alle Vermögenswerte deklarieren:

Bargeld und Guthaben

  • Bargeld
  • Girokonten
  • Sparbücher
  • Festgeldkonten
  • Tagesgeldkonten
  • Bausparverträge

Wertanlagen

  • Aktien, Fonds, Wertpapiere
  • Lebensversicherungen
  • Private Rentenversicherungen
  • Riester- oder Rürup-Verträge

Immobilien und Grundbesitz

  • Eigentumswohnungen
  • Häuser
  • Grundstücke
  • Land- und forstwirtschaftlicher Besitz
  • Erbbaurechte

Fahrzeuge

  • PKW
  • Motorräder
  • Wohnmobile
  • Boote

Sonstige Vermögenswerte

  • Schmuck von erheblichem Wert
  • Kunstgegenstände
  • Sammlungen mit Wert
  • Urheberrechte, Patente
  • Ansprüche gegen Dritte (z.B. Darlehensforderungen)

Ausfüllen der Anlage VM Schritt für Schritt

1. Persönliche Daten

Im Kopfbereich tragen Sie ein:

  • Nummer der Bedarfsgemeinschaft (falls bereits vorhanden)
  • Name und Vorname der Person, für die die Anlage ausgefüllt wird

2. Grundsätzliche Vermögenssituation

Hier geben Sie an, ob Vermögen vorliegt:

OptionWann anzukreuzen?
Ich habe kein VermögenWenn Sie über keinerlei Vermögenswerte verfügen
Ich verfüge über folgendes VermögenWenn Sie irgendeine Form von Vermögen haben

Wichtig: Auch wenn Sie "kein Vermögen" ankreuzen, müssen Sie die Anlage VM unterschrieben einreichen.

3. Bankguthaben und Bargeld

Für jedes Konto und Bargeldbestände:

FeldHinweise zum Ausfüllen
Art des GuthabensGenaue Bezeichnung (z.B. "Girokonto", "Sparbuch", "Bargeld")
Geldinstitut/BankinstitutName der Bank oder Sparkasse
KontoinhaberWer ist Inhaber des Kontos
Kontonummer/IBANInternationale Bankkontonummer
Aktueller WertAktueller Kontostand
Freibetrag beanspruchtHier können Sie angeben, für welches Vermögen Sie den Freibetrag nutzen wollen

Erforderliche Nachweise:

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Konten
  • Bei Sparbüchern: aktuelle Saldenbestätigung
  • Bei Bargeld: Eigenständige Erklärung über die Höhe

4. Kraftfahrzeuge

Für jedes Fahrzeug:

FeldHinweise zum Ausfüllen
Art des FahrzeugsZ.B. "PKW", "Motorrad"
Hersteller/TypMarke und Modell
BaujahrJahr der Erstzulassung
ZeitwertGeschätzter aktueller Marktwert
AngemessenheitWird von Ihnen das Fahrzeug als angemessen betrachtet? (Angemessen ist in der Regel ein Fahrzeug mit einem Wert bis ca. 7.500 €)
VerwendungWofür wird das Fahrzeug hauptsächlich genutzt?

Erforderliche Nachweise:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Bei höherem Wert: Kaufvertrag oder Wertgutachten
  • Bei beruflicher Nutzung: Nachweise über Notwendigkeit

5. Kapitalanlagen und Versicherungen

Für Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Wertpapiere etc.:

FeldHinweise zum Ausfüllen
Art der AnlageGenaue Bezeichnung (z.B. "Lebensversicherung", "Aktien")
Versicherung/GeldinstitutName des Anbieters
Vertragsnummer/DepotnummerVertragliche Identifikationsnummer
VertragsinhaberWer ist Inhaber des Vertrags
AbschlussdatumWann wurde der Vertrag abgeschlossen
Laufzeit/FälligkeitBis wann läuft der Vertrag
Aktueller WertBei Versicherungen: Rückkaufswert; bei Wertpapieren: aktueller Kurswert
ZweckbestimmungIst die Anlage zweckgebunden (z.B. für Altersvorsorge)?

Erforderliche Nachweise:

  • Policen von Versicherungen mit aktueller Wertmitteilung
  • Depotauszüge bei Wertpapieren
  • Verträge mit aktueller Wertstandsmitteilung

6. Immobilien und Grundbesitz

Für selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum, Grundstücke etc.:

FeldHinweise zum Ausfüllen
Art des ObjektsZ.B. "Einfamilienhaus", "Eigentumswohnung", "Grundstück"
Lage/AdresseGenaue Anschrift oder Lagebeschreibung
GrößeWohnfläche in m² oder Grundstücksgröße
EigentümerWer ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen
Baujahr/AnschaffungsjahrWann wurde das Objekt gebaut oder erworben
VerkehrswertGeschätzter Marktwert der Immobilie
NutzungsartZ.B. "selbst bewohnt", "vermietet"
BelastungenBestehende Hypotheken oder Grundschulden

Erforderliche Nachweise:

  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag
  • Bei belasteten Immobilien: Darlehensverträge und aktuelle Saldenbestätigung
  • Bei vermieteten Objekten: Mietvertrag

7. Sonstige Vermögenswerte

Für alle anderen Vermögenswerte wie Schmuck, Kunstgegenstände, Ansprüche gegen Dritte:

FeldHinweise zum Ausfüllen
Art des VermögensGenaue Beschreibung
EigentümerWer ist Eigentümer
ZeitwertGeschätzter aktueller Wert
BemerkungenZusätzliche relevante Informationen

Schonvermögen und Freibeträge beim Vermögen

Nicht das gesamte Vermögen wird bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit berücksichtigt. Es gibt großzügige Freibeträge:

Karenzzeit (erste 12 Monate des Bürgergeldbezugs)

In den ersten 12 Monaten des Bürgergeldbezugs gilt Vermögen nur als erheblich, wenn es folgende Grenzen übersteigt:

  • 40.000 € für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft
  • 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft

Während dieser Zeit wird zudem ein selbstgenutztes Wohneigentum unabhängig von Größe und Wert nicht berücksichtigt.

Nach der Karenzzeit

Nach Ablauf der 12-monatigen Karenzzeit gelten folgende Freibeträge:

  • 15.000 € Grundfreibetrag pro Person in der Bedarfsgemeinschaft
  • 750 € zusätzlich für notwendige Anschaffungen pro Person
  • Angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum (die Angemessenheit richtet sich nach Größe und Wert)
  • Ein angemessenes Kraftfahrzeug pro erwerbsfähiger Person
  • Vermögen, das nachweislich der Altersvorsorge dient (unter bestimmten Bedingungen)
  • Vermögen, das zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines angemessenen Grundstücks bestimmt ist

Besondere Vermögensarten und ihre Behandlung

Selbstgenutztes Wohneigentum

Während der Karenzzeit:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum wird unabhängig von Wert und Größe nicht als Vermögen berücksichtigt

Nach der Karenzzeit:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt geschützt, wenn es angemessen ist
  • Als angemessen gilt in der Regel:
    • Eigenheim: bis ca. 130 m² Wohnfläche für 4 Personen (±10 m² pro zusätzliche/weniger Person)
    • Eigentumswohnung: bis ca. 120 m² für 4 Personen (±10 m² pro zusätzliche/weniger Person)
  • Bei unangemessen großem Wohneigentum kann unter Umständen trotzdem Bürgergeld gewährt werden, wenn eine Verwertung unwirtschaftlich oder unzumutbar wäre

Altersvorsorge

Vermögen, das der Altersvorsorge dient, wird unter bestimmten Bedingungen geschützt:

  • Riester- und Rürup-Verträge werden grundsätzlich nicht als Vermögen angerechnet
  • Lebens- und Rentenversicherungen können als Altersvorsorge anerkannt werden, wenn:
    • sie vertraglich bis zum Renteneintritt gebunden sind
    • keine vorzeitige Verwertung möglich ist
    • der Vertrag explizit der Altersvorsorge dient

Zweckgebundenes Vermögen

Vermögen, das einem bestimmten Zweck gewidmet ist, kann unter Umständen geschützt sein:

  • Vermögen für eine angemessene Bestattung
  • Vermögen für notwendige Anschaffungen (z.B. Ersatz einer Waschmaschine)
  • Vermögen für besondere Anlässe (z.B. Hochzeit, die bereits konkret geplant ist)

Häufige Fehler bei der Vermögenserklärung

Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

  1. Unvollständige Angaben: Alle Vermögenswerte müssen angegeben werden, auch wenn sie unter den Freibeträgen liegen
  2. Veraltete Wertangaben: Immer aktuelle Werte angeben (z.B. aktueller Kontostand, nicht der vom Monatsanfang)
  3. Fehlende Nachweise: Für alle Vermögenswerte müssen Nachweise eingereicht werden
  4. Verschweigen von Vermögen: Dies kann zu Rückforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen
  5. Übersehen von Freibeträgen: Nicht alle Vermögenswerte werden angerechnet

Praktische Tipps für eine erfolgreiche Einkommens- und Vermögenserklärung

Vorbereitung ist alles

  • Sammeln Sie vor dem Ausfüllen alle Unterlagen (Kontoauszüge, Verträge, Bescheide)
  • Erstellen Sie eine Liste aller Einkommensquellen und Vermögenswerte
  • Machen Sie Kopien aller Nachweise und behalten Sie die Originale
  • Überlegen Sie, welche Freibeträge Sie nutzen können

Transparenz schafft Vertrauen

  • Machen Sie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
  • Erläutern Sie unklare Sachverhalte in einem Begleitschreiben
  • Bei Unsicherheiten: Lieber zu viel als zu wenig angeben
  • Bei Veränderungen: Sofort das Jobcenter informieren

Nachweise richtig einreichen

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Konten (lückenlos)
  • Bei Kontoauszügen dürfen bestimmte Ausgaben geschwärzt werden (z.B. Mitgliedsbeiträge für Parteien, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften)
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Aktuelle Wertmitteilungen von Versicherungen und Kapitalanlagen
  • Bei Selbstständigen: Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und letzte Einkommensteuererklärung

Bei Änderungen während des Leistungsbezugs

Folgende Änderungen müssen Sie umgehend dem Jobcenter mitteilen:

  • Neue Einkommensquellen (z.B. Arbeitsaufnahme, Erbschaft)
  • Erhöhung oder Verringerung bestehender Einkünfte
  • Erwerb von Vermögenswerten (z.B. durch Schenkung oder Erbschaft)
  • Veräußerung von Vermögenswerten

Häufige Fragen zu Einkommen und Vermögen im Bürgergeld

Müssen Kontoauszüge wirklich vollständig eingereicht werden?

Ja, das Jobcenter verlangt in der Regel lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Sie dürfen jedoch bestimmte Ausgaben schwärzen, die besonders sensible Daten betreffen, etwa Mitgliedsbeiträge für Parteien, Gewerkschaften oder Religionsgemeinschaften.

Was passiert, wenn sich mein Einkommen während des Bewilligungszeitraums ändert?

tbc