Persönlicher Termin und Eingliederungsvereinbarung beim Bürgergeld
Nach der Einreichung Ihres Bürgergeld-Antrags werden Sie in der Regel zu einem persönlichen Termin ins Jobcenter eingeladen. In diesem Gespräch geht es nicht nur um Ihre aktuelle Situation, sondern auch um die sogenannte Eingliederungsvereinbarung (EGV) bzw. den neueren Kooperationsplan. Dieser Ratgeber bereitet Sie umfassend auf den Termin vor und erklärt alles Wichtige zur Eingliederungsvereinbarung.
Der persönliche Termin im Jobcenter
Zweck und Bedeutung des persönlichen Termins
Der persönliche Termin im Jobcenter dient mehreren Zwecken:
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Klärung Ihrer persönlichen Situation:
- Ausbildung, berufliche Erfahrung und Qualifikationen
- Familiäre Situation und mögliche Einschränkungen
- Gesundheitliche Verfassung und Arbeitsfähigkeit
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Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten:
- Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung
- Förderung durch Qualifizierungsmaßnahmen
- Hilfe bei persönlichen oder sozialen Schwierigkeiten
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Gemeinsame Zielentwicklung:
- Festlegung kurz- und mittelfristiger beruflicher Ziele
- Vereinbarung konkreter Schritte zur Zielerreichung
- Klärung gegenseitiger Erwartungen und Verpflichtungen
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Aufklärung über Rechte und Pflichten:
- Information über Mitwirkungspflichten
- Erläuterung von Fördermöglichkeiten
- Hinweise zu Sanktionsmechanismen
Vor dem Termin: Optimale Vorbereitung
Eine gute Vorbereitung hilft Ihnen, Ihre Interessen im Gespräch besser zu vertreten:
Dokumente und Unterlagen
Nehmen Sie folgende Unterlagen mit (sofern vorhanden und relevant):
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Persönliche Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass
- Einladungsschreiben zum Termin
- Aktuelle Meldebescheinigung (falls erforderlich)
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Berufsbezogene Dokumente:
- Lebenslauf (aktuell und vollständig)
- Zeugnisse von Schul- und Berufsabschlüssen
- Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber
- Qualifikationsnachweise und Zertifikate
- Aktuelle Bewerbungsunterlagen (falls vorhanden)
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Bei gesundheitlichen Einschränkungen:
- Ärztliche Atteste (ohne detaillierte Diagnose)
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Gutachten zur Arbeitsfähigkeit
Mentale Vorbereitung
Bereiten Sie sich auch gedanklich auf das Gespräch vor:
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Überlegen Sie sich Ihre beruflichen Ziele:
- Welche Art von Beschäftigung streben Sie kurz- und mittelfristig an?
- Welche Qualifikationen möchten Sie erwerben oder vertiefen?
- Welche Arbeitszeiten und -bedingungen sind für Sie realistisch?
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Machen Sie sich Notizen zu Ihren Stärken und Schwächen:
- Was können Sie besonders gut?
- Wo benötigen Sie Unterstützung?
- Welche Einschränkungen müssen berücksichtigt werden?
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Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten:
- Was darf das Jobcenter von Ihnen verlangen?
- Welche Unterstützung können Sie erwarten?
- Was passiert bei Nichterfüllung von Verpflichtungen?
Tipp: Nutzen Sie unsere Checkliste zur Gesprächsvorbereitung für eine strukturierte Vorbereitung.
Während des Termins: Souverän auftreten
Gesprächsführung
Folgende Verhaltensweisen können zu einem konstruktiven Gespräch beitragen:
- Pünktlichkeit: Erscheinen Sie mindestens 10 Minuten vor dem Termin
- Höflichkeit: Begegnen Sie Ihrem Gegenüber mit Respekt, auch bei Meinungsverschiedenheiten
- Offenheit: Teilen Sie Ihre Situation ehrlich mit, verschweigen Sie keine relevanten Fakten
- Aktivität: Bringen Sie eigene Vorschläge ein und stellen Sie Fragen
- Klarheit: Formulieren Sie Ihre Anliegen deutlich und konkret
- Dokumentation: Machen Sie sich Notizen zu wichtigen Punkten
Häufige Gesprächsinhalte
Bei einem typischen Erstgespräch werden folgende Themen behandelt:
- Ausbildungs- und Berufsbiografie
- Aktuelle Lebenssituation und mögliche Einschränkungen
- Berufliche Ziele und Vorstellungen
- Vermittlungsvorschläge und Unterstützungsangebote
- Konkrete nächste Schritte
- Eingliederungsvereinbarung oder Kooperationsplan
Umgang mit schwierigen Situationen
Sollten Konflikte oder Missverständnisse auftreten:
- Ruhe bewahren: Bleiben Sie sachlich, auch wenn es emotional wird
- Nachfragen: Bei Unklarheiten bitten Sie um Erläuterung
- Bedenkzeit erbitten: Bei wichtigen Entscheidungen können Sie um Bedenkzeit bitten
- Recht auf Begleitung: Sie dürfen eine Person Ihres Vertrauens als Beistand mitbringen
- Beschwerdewege kennen: Bei gravierenden Problemen können Sie sich an Vorgesetzte oder die Beschwerdestelle wenden
Nach dem Termin: Richtig nachbereiten
Nach dem Gespräch sollten Sie:
- Gesprächsnotizen durchgehen und wichtige Punkte markieren
- Vereinbarte Aktivitäten in Ihren Kalender eintragen
- Erhaltene Informationsmaterialien studieren
- Offene Fragen notieren für den nächsten Termin
- Wichtige Dokumente sicher ablegen
Es empfiehlt sich, ein Gesprächsprotokoll anzulegen mit:
- Datum und Uhrzeit des Gesprächs
- Name des Ansprechpartners
- Besprochene Themen
- Getroffene Vereinbarungen
- Nächste Schritte und Fristen
Die Eingliederungsvereinbarung (EGV)
Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?
Die Eingliederungsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem Jobcenter. Sie legt fest:
- Welche Ziele Sie bezüglich Ihrer beruflichen Eingliederung verfolgen
- Welche konkreten Schritte Sie unternehmen, um diese Ziele zu erreichen
- Welche Unterstützung das Jobcenter Ihnen dabei bietet
- Welche Pflichten Sie erfüllen müssen
Seit der Bürgergeld-Reform wird die EGV schrittweise durch den Kooperationsplan ersetzt, der einen stärkeren Fokus auf Kooperation und weniger auf Sanktionen legt.
Inhalte einer typischen Eingliederungsvereinbarung
Eine Eingliederungsvereinbarung enthält in der Regel:
1. Zielbestimmung
Hier werden die kurz- und mittelfristigen Ziele festgehalten, z.B.:
- Integration in den ersten Arbeitsmarkt
- Aufnahme einer Ausbildung
- Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
2. Ihre Bemühungen (Eigenbemühungen)
Dieser Abschnitt beschreibt, was Sie tun sollen, z.B.:
- Anzahl und Art der zu leistenden Bewerbungen
- Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
- Wahrnehmung von Beratungsterminen
- Meldepflichten bei Änderungen der Lebenssituation
3. Leistungen des Jobcenters
Hier wird festgehalten, welche Unterstützung das Jobcenter bietet, z.B.:
- Vermittlungsvorschläge
- Kostenübernahme für Bewerbungen
- Förderung von Weiterbildungen
- Übernahme von Fahrtkosten
4. Rechtsfolgenbelehrung
Dieser Teil informiert über mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen:
- Art und Umfang möglicher Leistungsminderungen
- Voraussetzungen für Sanktionen
- Wiedereinsetzungsmöglichkeiten
Der neue Kooperationsplan beim Bürgergeld
Im Rahmen der Bürgergeld-Reform wird die klassische EGV schrittweise durch den Kooperationsplan ersetzt. Die wichtigsten Unterschiede:
Merkmale des Kooperationsplans
- Vertrauenszeit: In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs (Vertrauenszeit) erfolgen keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen (ausgenommen Meldeveräumnisse)
- Kooperative Erarbeitung: Stärkerer Fokus auf gemeinsame Erarbeitung und Einvernehmen
- Weniger Sanktionen: Reduktion von Sanktionsmöglichkeiten und -umfang
- Stärkere Förderung: Erhöhte Bedeutung von Qualifizierung und nachhaltiger Integration
- Kompetenzen im Fokus: Stärkere Berücksichtigung individueller Fähigkeiten und Wünsche
Rechtliche Stellung des Kooperationsplans
Der Kooperationsplan hat eine andere rechtliche Qualität als die EGV:
- Er ist weniger ein Verwaltungsakt als vielmehr eine gemeinsame Vereinbarung
- Die Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung sind abgemildert
- Der Fokus liegt auf Kooperation und Motivation statt Sanktionierung
Umgang mit der Eingliederungsvereinbarung/dem Kooperationsplan
Vor der Unterzeichnung
Bevor Sie eine Eingliederungsvereinbarung oder einen Kooperationsplan unterschreiben:
- Lesen Sie das Dokument sorgfältig durch
- Stellen Sie Fragen zu unklaren Punkten
- Achten Sie darauf, dass Ihre individuellen Umstände berücksichtigt wurden
- Prüfen Sie, ob die vereinbarten Aktivitäten für Sie realistisch sind
- Stellen Sie sicher, dass die zugesagten Unterstützungsleistungen des Jobcenters konkret benannt sind
Verhandlung und Anpassung
Eine Eingliederungsvereinbarung sollte nicht einseitig sein:
- Bringen Sie eigene Vorschläge ein: Gestalten Sie die Vereinbarung aktiv mit
- Verhandeln Sie über unrealistische Forderungen: Haben Sie den Mut, Bedenken zu äußern
- Bitten Sie um Bedenkzeit: Bei Unsicherheit können Sie um Zeit für Überlegung bitten
- Fordern Sie konkrete Unterstützung: Das Jobcenter hat eine Unterstützungspflicht
Weigerung der Unterzeichnung
Sie sind nicht verpflichtet, jede Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben:
- Bei unzumutbaren Forderungen können Sie die Unterschrift verweigern
- Das Jobcenter kann dann einen entsprechenden Verwaltungsakt erlassen
- Gegen diesen Verwaltungsakt können Sie Widerspruch einlegen
- Eine Beratung durch eine Beratungsstelle oder einen Fachanwalt ist in solchen Fällen empfehlenswert
Erfüllung der vereinbarten Pflichten
Nach Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung/des Kooperationsplans:
Dokumentation Ihrer Aktivitäten
Dokumentieren Sie systematisch alle Ihre Bemühungen:
- Bewerbungstagebuch führen: Datum, Firma, Art der Bewerbung, Reaktion
- Teilnahmebestätigungen sammeln: Bei Maßnahmen, Kursen oder Beratungsterminen
- Korrespondenz aufbewahren: E-Mails, Briefe, Anrufe bei potentiellen Arbeitgebern
- Belege für Ausgaben sichern: Fahrtkosten, Bewerbungskosten, etc.
Bei Schwierigkeiten
Können Sie vereinbarte Pflichten nicht erfüllen:
- Frühzeitig informieren: Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner umgehend
- Gründe darlegen: Erklären Sie, warum eine Aktivität nicht möglich ist
- Alternativen vorschlagen: Machen Sie konstruktive Vorschläge
- Nachweise beibringen: Bei Krankheit oder anderen unverschuldeten Hindernissen
Rechtlicher Rahmen
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für Eingliederungsvereinbarungen und persönliche Termine finden sich im SGB II:
- § 15 SGB II: Regelungen zur Eingliederungsvereinbarung
- § 15a SGB II: Regelungen zum Kooperationsplan (seit Bürgergeld-Reform)
- § 32 SGB II: Meldeversäumnisse und deren Rechtsfolgen
- § 31 SGB II: Pflichtverletzungen und Leistungsminderungen
Ihre Rechte im Überblick
Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie folgende Rechte:
- Recht auf Beratung und Unterstützung (§ 14 SGB II)
- Recht auf Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände (§ 1 SGB II)
- Recht auf Bedenkzeit vor Unterzeichnung wichtiger Dokumente
- Recht auf Beistand bei Terminen (§ 13 Abs. 4 SGB X)
- Recht auf Widerspruch gegen belastende Verwaltungsakte (§ 84 SGG)
- Recht auf Akteneinsicht (§ 25 SGB X)
Ihre Pflichten im Überblick
Demgegenüber stehen folgende Pflichten:
- Mitwirkungspflicht bei der Antragstellung und während des Leistungsbezugs (§ 60 ff. SGB I)
- Meldepflicht zu vereinbarten Terminen (§ 32 SGB II)
- Bemühungspflicht zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit (§ 2 SGB II)
- Informationspflicht bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I)
Besondere Situationen
Alleinerziehende
Für Alleinerziehende gelten besondere Bedingungen:
- Kinderbetreuung hat Priorität: Die Verfügbarkeit von Kinderbetreuung muss berücksichtigt werden
- Angemessene Arbeitszeiten: Die Arbeitszeit muss mit der Betreuungssituation vereinbar sein
- Besondere Unterstützungsangebote: Spezielle Programme für den Wiedereinstieg
Gesundheitliche Einschränkungen
Bei gesundheitlichen Problemen:
- Ärztliche Atteste: Legen Sie Nachweise über Ihre Einschränkungen vor
- Ärztlicher Dienst: Das Jobcenter kann eine Untersuchung beim Ärztlichen Dienst veranlassen
- Zumutbarkeit: Die Anforderungen müssen Ihren gesundheitlichen Möglichkeiten entsprechen
- Rehabilitation vor Vermittlung: Bei längerfristigen Einschränkungen haben Rehabilitationsmaßnahmen Vorrang
Ältere Arbeitnehmer (50+)
Für ältere Leistungsberechtigte:
- Berufserfahrung berücksichtigen: Ihre langjährige Berufserfahrung sollte gewürdigt werden
- Altersgerechte Anforderungen: Die Vermittlung muss die altersspezifischen Besonderheiten berücksichtigen
- Spezielle Förderprogramme: Es gibt besondere Eingliederungshilfen für ältere Arbeitnehmer
Menschen mit Migrationshintergrund
Bei Sprachbarrieren oder Anerkennungsfragen:
- Sprachkurse: Förderung von Sprachkursen hat oft Priorität
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Unterstützung bei Anerkennungsverfahren
- Kultursensible Beratung: Berücksichtigung kultureller Besonderheiten
- Dolmetscher: Bei Bedarf kann die Hinzuziehung eines Dolmetschers sinnvoll sein
Häufige Fragen zum persönlichen Termin und zur EGV
Muss ich jede Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?
Nein, Sie müssen nicht jede Vereinbarung unterschreiben. Wenn Sie berechtigte Einwände haben, können Sie Änderungen vorschlagen oder die Unterschrift verweigern. Das Jobcenter kann dann allerdings einen entsprechenden Verwaltungsakt erlassen, gegen den Sie Widerspruch einlegen können.
Kann ich eine Person meines Vertrauens zum Termin mitbringen?
Ja, nach § 13 Abs. 4 SGB X haben Sie das Recht, zu Terminen eine Person Ihres Vertrauens als Beistand mitzubringen. Diese Person kann Sie unterstützen, darf aber nicht an Ihrer Stelle handeln oder das Gespräch dominieren.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sollten Sie das Jobcenter möglichst frühzeitig informieren und den Grund darlegen. Bei unverschuldeter Verhinderung (z.B. Krankheit) müssen Sie einen Nachweis erbringen (z.B. ärztliche Bescheinigung).
Wie viele Bewerbungen kann das Jobcenter von mir verlangen?
Es gibt keine pauschale Anzahl. Die Zahl der geforderten Bewerbungen muss angemessen sein und Ihre individuelle Situation berücksichtigen. Faktoren wie Arbeitsmarktlage, Qualifikation, gesundheitliche Einschränkungen und familiäre Verpflichtungen spielen dabei eine Rolle.
Kann ich einen Kooperationsplan auch nachträglich ändern lassen?
Ja, wenn sich Ihre Lebensumstände wesentlich ändern oder sich herausstellt, dass vereinbarte Ziele unrealistisch sind, kann der Kooperationsplan angepasst werden. Sprechen Sie Ihren Ansprechpartner darauf an und begründen Sie Ihr Anliegen nachvollziehbar.
Checkliste: Persönlicher Termin und EGV auf einen Blick
Vor dem Termin
- Termineinladung sorgfältig lesen
- Alle relevanten Unterlagen zusammenstellen
- Eigene Ziele und Wünsche formulieren
- Notizen zu Fragen und Anliegen vorbereiten
- Ggf. Vertrauensperson organisieren
Während des Termins
- Pünktlich erscheinen
- Respektvolle und sachliche Kommunikation pflegen
- Eigene Vorschläge und Wünsche einbringen
- Bei Unklarheiten nachfragen
- EGV/Kooperationsplan genau prüfen vor Unterschrift
- Kopie aller unterschriebenen Dokumente erbitten
Nach dem Termin
- Gesprächsnotizen durchgehen und vervollständigen
- Vereinbarte Aktivitäten im Kalender eintragen
- Systematische Dokumentation der Eigenbemühungen beginnen
- Bei Bedarf Beratungsstelle aufsuchen
- Nächste Schritte planen und umsetzen
Abschließender Tipp: Betrachten Sie den persönlichen Termin und die Eingliederungsvereinbarung als Chance, Ihre berufliche Zukunft aktiv mitzugestalten. Je besser Sie vorbereitet sind und je klarer Sie Ihre Vorstellungen kommunizieren, desto eher werden Ihre Interessen berücksichtigt. Nutzen Sie die Unterstützungsangebote des Jobcenters gezielt für Ihre persönliche und berufliche Entwicklung.