Vorschuss auf Bürgergeld beantragen
Wenn Sie einen Bürgergeld-Antrag gestellt haben, aber dringend Geld benötigen und nicht bis zur regulären Bearbeitung warten können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Vorschuss. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wann und wie Sie einen Vorschuss erhalten können.
Was ist ein Vorschuss beim Bürgergeld?
Ein Vorschuss ist eine vorgezogene Teilzahlung auf die zu erwartenden Bürgergeld-Leistungen. Er wird gewährt, wenn:
- ein Antrag auf Bürgergeld bereits gestellt wurde,
- ein Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit besteht,
- eine dringende finanzielle Notlage vorliegt.
Der Vorschuss ist keine zusätzliche Leistung, sondern lediglich eine vorzeitige Auszahlung, die später mit den regulären Leistungen verrechnet wird.
Rechtliche Grundlagen für Vorschusszahlungen
Die Möglichkeit eines Vorschusses ergibt sich aus § 42 SGB II ("Vorschuss") und § 42a SGB I ("Vorläufige Leistungen"). Darin heißt es:
"Besteht ein Anspruch auf Bürgergeld und werden zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit benötigt, ist die zuständige Agentur für Arbeit verpflichtet, einen Vorschuss zu zahlen, wenn der Berechtigte dies beantragt."
Dies ist ein gesetzlicher Anspruch, kein Entgegenkommen der Behörde.
Wann besteht Anspruch auf einen Vorschuss?
Ein Anspruch auf Vorschuss besteht unter folgenden Voraussetzungen:
1. Bereits gestellter Bürgergeld-Antrag
Sie müssen bereits einen Antrag auf Bürgergeld gestellt haben. Der Vorschuss ist keine eigenständige Leistung, sondern knüpft an den Hauptantrag an.
2. Wahrscheinlicher Leistungsanspruch
Es muss mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Es reicht aus, wenn die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und erkennbar ist, dass Sie hilfebedürftig sind.
3. Zeitaufwändige Bearbeitung
Die Bearbeitung Ihres Antrags nimmt längere Zeit in Anspruch, zum Beispiel weil:
- bestimmte Unterlagen noch fehlen,
- komplexe Sachverhalte geklärt werden müssen,
- das Jobcenter überlastet ist.
4. Akute finanzielle Notlage
Sie benötigen dringend finanzielle Mittel, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, weil:
- keine ausreichenden eigenen Mittel vorhanden sind,
- keine anderen Einnahmequellen zur Verfügung stehen,
- existenzielle Bedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft oder Heizung gefährdet sind.
So hoch kann ein Vorschuss ausfallen
Übliche Höhe des Vorschusses
- Der Vorschuss beträgt in der Regel 50-80% der voraussichtlichen Leistung
- Mindestens sollte er den Regelsatz für den laufenden Monat abdecken
- Bei besonderer Dringlichkeit (etwa drohendem Stromabschalten) können auch die Kosten der Unterkunft vorschussweise übernommen werden
Beispielrechnung
Situation: Alleinstehende Person ohne Einkommen, Miete 480 € Zu erwartende Leistung: 563 € Regelsatz + 480 € Kosten der Unterkunft = 1.043 € Möglicher Vorschuss: ca. 500-800 €
So beantragen Sie einen Vorschuss - Schritt für Schritt
1. Antrag stellen
Der Vorschuss muss ausdrücklich beantragt werden. Dies kann erfolgen:
- Mündlich direkt beim Jobcenter
- Telefonisch
- Schriftlich per Brief oder E-Mail
- Im Online-Portal des Jobcenters
Wichtig: Erwähnen Sie explizit den Begriff "Vorschuss nach § 42 SGB II" und weisen Sie auf die Dringlichkeit hin.
2. Notlage darlegen und nachweisen
Schildern Sie Ihre finanzielle Notlage konkret und belegen Sie diese wenn möglich:
- Kontoauszüge mit niedrigem Kontostand
- Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen
- Abschaltandrohungen von Versorgern
- Mietschulden oder Räumungsandrohungen
3. Musterschreiben für einen Vorschussantrag
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[BG-Nummer falls vorhanden]
An das Jobcenter [Ort]
[Adresse des Jobcenters]
[Ort, Datum]
Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB II
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am [Datum] einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Bis heute habe ich jedoch noch keine Leistungen erhalten. Da sich meine finanzielle Situation inzwischen zugespitzt hat, beantrage ich hiermit einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gemäß § 42 SGB II.
Meine Notlage stellt sich wie folgt dar:
- Mein Kontostand beträgt aktuell nur noch [Betrag] Euro.
- Ich habe keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung.
- [Weitere dringende Ausgaben/Notlagen wie z.B.: "Die Stromabschaltung droht am (Datum)"]
Als Nachweis lege ich bei:
- Aktuelle Kontoauszüge
- [Weitere Nachweise wie Mahnungen etc.]
Ich bitte um umgehende Bearbeitung dieses Antrags und Auszahlung eines angemessenen Vorschusses.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Ihr Name]
Anlagen:
- Kopie des Bürgergeld-Antrags (falls vorhanden)
- Kontoauszüge
- [Weitere Nachweise]
4. Nachverfolgen des Antrags
- Bewahren Sie eine Kopie Ihres Antrags auf
- Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung
- Notieren Sie sich, mit wem Sie wann gesprochen haben
- Fragen Sie nach, wenn Sie innerhalb von 1-2 Tagen keine Rückmeldung erhalten
Was tun, wenn der Vorschuss abgelehnt wird?
Sofortige Gegenmaßnahmen
Bei Ablehnung Ihres Vorschussantrags können Sie:
- Persönlich vorsprechen und auf Ihre Notlage hinweisen
- Die Teamleitung oder Geschäftsführung des Jobcenters einschalten
- Eine schriftliche Ablehnung verlangen, um dagegen vorgehen zu können
Rechtliche Schritte
Bei ungerechtfertigter Ablehnung haben Sie folgende Möglichkeiten:
-
Widerspruch einlegen (allerdings ist dieser nicht immer zielführend, da er die akute Notlage nicht schnell genug beheben kann)
-
Eilantrag beim Sozialgericht stellen (§ 86b Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz):
- Kann ohne Anwalt gestellt werden
- Ist kostenfrei
- Das Gericht entscheidet in der Regel binnen weniger Tage
-
Beratungsstellen aufsuchen, die eventuell vermitteln können
Alternative Hilfsangebote bei akuten Notlagen
Wenn der Vorschuss nicht oder nicht schnell genug bewilligt wird, kommen folgende Alternativen in Betracht:
Behördliche Hilfen
- Darlehen vom Sozialamt nach § 37 SGB XII (in Notfällen)
- Lebensmittelgutscheine vom Jobcenter oder Sozialamt
- Übernahme von Energiekosten bei drohender Abschaltung
Nichtstaatliche Hilfsangebote
- Tafeln für Lebensmittel (Adressen unter tafel.de)
- Kirchliche Notfonds (Caritas, Diakonie)
- Beratungsstellen mit Nothilfefonds
Praktische Tipps und Strategien
Vorbereitung ist wichtig
- Stellen Sie Ihren Bürgergeld-Antrag so früh wie möglich
- Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor
- Kalkulieren Sie mögliche Verzögerungen ein
Bei akuter Notlage
- Persönliches Erscheinen wirkt oft überzeugender als schriftliche oder telefonische Anträge
- Bleiben Sie sachlich, aber bestimmt
- Dokumentieren Sie alle Schritte (Datum, Ansprechpartner, Inhalt des Gesprächs)
Nach Erhalt des Vorschusses
- Beachten Sie, dass der Vorschuss mit späteren Leistungen verrechnet wird
- Planen Sie Ihre Finanzen entsprechend
- Reichen Sie weiterhin zügig alle angeforderten Unterlagen ein
Häufige Fragen zum Vorschuss
Frage: Wie lange dauert es, bis ein Vorschuss ausgezahlt wird?
Antwort: Bei nachgewiesener dringender Notlage sollte die Auszahlung innerhalb weniger Tage, bei akuten Notlagen sogar am selben Tag erfolgen.
Frage: Muss ich den Vorschuss zurückzahlen?
Antwort: Der Vorschuss wird mit Ihren späteren Bürgergeld-Zahlungen verrechnet. Eine separate Rückzahlung ist in der Regel nicht nötig, es sei denn, es stellt sich heraus, dass kein Anspruch auf Bürgergeld bestand.
Frage: Kann ich auch einen Vorschuss beantragen, wenn ich noch nicht alle Unterlagen für den Bürgergeld-Antrag eingereicht habe?
Antwort: Ja, solange der Grundantrag gestellt ist und die Hilfebedürftigkeit grundsätzlich erkennbar ist. Das Fehlen einzelner Nachweise steht einem Vorschuss nicht entgegen.
Frage: Kann ich mehrmals einen Vorschuss beantragen?
Antwort: Grundsätzlich ja, wenn weiterhin eine Notlage besteht und sich die reguläre Bearbeitung verzögert. Allerdings wird das Jobcenter bei wiederholten Anträgen kritischer prüfen.
Sonderfall: Vorschuss bei bereits laufendem Leistungsbezug
Auch wenn Sie bereits Bürgergeld beziehen, können unter bestimmten Umständen Vorschusszahlungen notwendig werden:
Mögliche Situationen
- Verspätete Auszahlung der regulären Leistungen
- Änderungsbescheide mit höheren Leistungen, die noch nicht ausgezahlt wurden
- Nachzahlungen, die noch in Bearbeitung sind
Vorgehen
Das Vorgehen ist ähnlich wie beim Erstantrag:
- Vorschuss schriftlich oder persönlich beantragen
- Auf den bereits bestehenden Leistungsanspruch verweisen
- Die akute Notlage darlegen
Rechtliche Hinweise
Denken Sie daran:
- Ein Vorschuss ist ein gesetzlicher Anspruch, kein Gefallen des Jobcenters
- Bei akuter Notlage muss das Jobcenter zeitnah handeln
- Die Entscheidung über einen Vorschuss ist eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich überprüfbar ist
Wichtiger Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand März 2025. Im Zweifelsfall oder bei komplexeren Sachverhalten empfehlen wir, eine Beratungsstelle oder einen Fachanwalt für Sozialrecht zu kontaktieren.