Übergang von Hartz IV zum Bürgergeld

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland. Es hat das frühere "Arbeitslosengeld II" (umgangssprachlich "Hartz IV") abgelöst. Diese Umstellung bedeutet nicht nur eine Namensänderung, sondern brachte zahlreiche substanzielle Änderungen mit sich, die wir in diesem Artikel im Detail beleuchten.

Hintergründe der Reform

Die Einführung des Bürgergelds war eine der zentralen sozialpolitischen Reformen der Ampel-Koalition. Ziel war es, die als zu streng und teilweise entwürdigend kritisierten Aspekte des Hartz IV-Systems zu überwinden und ein menschenwürdigeres System zu schaffen, das mehr auf Augenhöhe mit den Betroffenen arbeitet und nachhaltigere Wege in Arbeit fördert.

Die wichtigsten Neuerungen im Vergleich

1. Höhere Regelsätze

PersonengruppeHartz IV (2022)Bürgergeld (2025)
Alleinstehende/Alleinerziehende449 €563 €
Volljährige Partner404 €506 €
Kinder 14-17 Jahre376 €471 €
Kinder 6-13 Jahre311 €390 €
Kinder 0-5 Jahre285 €357 €

Hinweis: Die Regelsätze werden regelmäßig angepasst. Die angegebenen Werte entsprechen dem Stand März 2025.

2. Vermögensschonung und Karenzzeit

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft den Umgang mit dem Vermögen der Leistungsbeziehenden:

Hartz IV:

  • Vermögensfreibetrag: 150 € pro Lebensjahr (mindestens 3.100 €, maximal 10.050 €)
  • Sofortige Vermögensprüfung
  • Strenge Anforderungen an die Angemessenheit von Wohnung und Auto

Bürgergeld:

  • Karenzzeit von 12 Monaten, in der erhebliches Vermögen unangetastet bleibt
  • In der Karenzzeit: Schonvermögen von 40.000 € für die erste Person plus 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft
  • Nach der Karenzzeit: Schonvermögen von 15.000 € pro Person
  • Ein selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe wird nicht berücksichtigt
  • Ein Kfz wird grundsätzlich nicht als Vermögen angerechnet, unabhängig vom Wert

3. Wohnkosten und Umzüge

Hartz IV:

  • Strenge Angemessenheitsregeln für Miete und Wohnfläche
  • Bei Überschreitung: Schnelle Aufforderung zur Kostensenkung oder Umzug

Bürgergeld:

  • Karenzzeit von 12 Monaten, in der die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden
  • Nach der Karenzzeit: Angemessenheitsprüfung, aber mit mehr Flexibilität
  • Keine Umzugszwänge bei geringfügiger Überschreitung der Angemessenheitsgrenze

4. Sanktionsregelungen

Hartz IV:

  • Stufenweise Kürzungen bis zu 30% bei Pflichtverletzungen
  • Bei wiederholten Verstößen Kürzungen bis zu 60% möglich
  • Bei unter 25-Jährigen sogar Totalsanktionen möglich

Bürgergeld:

  • Vertrauenszeit von 6 Monaten ohne Sanktionen für Pflichtverletzungen (außer bei Meldeversäumnissen)
  • Nach der Vertrauenszeit: Stufenweise Sanktionen bis maximal 30%
  • Keine verschärften Sanktionen für junge Menschen mehr
  • Mehr Fokus auf Kooperation statt Bestrafung

5. Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung

Hartz IV:

  • Fokus auf schnelle Vermittlung in jede zumutbare Arbeit
  • Geringere Anreize für längerfristige Qualifizierung

Bürgergeld:

  • Stärkere Anreize für Weiterbildung und Qualifizierung
  • Weiterbildungsgeld: zusätzlich 150 € monatlich bei Teilnahme an abschlussbezogener Weiterbildung
  • Bürgergeldbonus: 75 € monatlich für die Teilnahme an Maßnahmen zur nachhaltigen Integration
  • Weniger Druck zur Annahme von Hilfsjobs

6. Verbesserungen für Hinzuverdiener

Hartz IV:

  • Freibetrag: 100 € plus 20% vom Bruttolohn zwischen 100 und 1.000 € und 10% zwischen 1.000 und 1.200 € (mit Kindern bis 1.500 €)

Bürgergeld:

  • Höhere Freibeträge für Einkommen aus Arbeit
  • Besondere Freibeträge für Schüler-, Studenten- und Auszubildendenjobs
  • Erleichterte Regeln für Selbstständige

7. Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung

Hartz IV:

  • Verpflichtende Eingliederungsvereinbarung mit Rechtsfolgenbelehrung
  • Eher formalistischer, verwaltungsorientierter Ansatz

Bürgergeld:

  • Kooperationsplan mit gemeinsamer Erarbeitung der Ziele und Schritte
  • Stärken- und potenzialorientierter Ansatz
  • Mehr Augenhöhe und Respekt im Umgang

Kritische Bewertung der Reform

Die Bürgergeld-Reform wird je nach politischer Perspektive unterschiedlich bewertet:

Befürworter argumentieren:

  • Mehr Würde und Respekt für Leistungsbeziehende
  • Realistischere Chancen auf nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt
  • Abbau von bürokratischen Hürden und sinnlosen Sanktionen
  • Bessere Bekämpfung von verdeckter Armut

Kritiker befürchten:

  • Geringere Arbeitsanreize durch höhere Leistungen
  • Ungerechtigkeiten gegenüber Geringverdienern ohne Leistungsbezug
  • Zu großzügige Vermögensregelungen
  • Möglicherweise steigende Kosten für die öffentlichen Haushalte

Fazit: Ein Paradigmenwechsel in der Grundsicherung

Der Übergang von Hartz IV zum Bürgergeld markiert einen deutlichen Paradigmenwechsel in der deutschen Sozialpolitik. Während das Hartz IV-System stark auf Fordern und Sanktionieren ausgerichtet war, setzt das Bürgergeld verstärkt auf Fördern, Kooperation und nachhaltige Integration.

Ob die Reform alle ihre Ziele erreichen wird, kann erst in einigen Jahren abschließend bewertet werden. Fest steht jedoch, dass mit dem Bürgergeld eine grundlegende Neuausrichtung der Grundsicherung eingeleitet wurde, die den Betroffenen mehr Würde und Entwicklungschancen bieten soll.


Hinweis: Die Darstellung der Unterschiede basiert auf dem aktuellen Stand (März 2025). Da das Bürgergeld weiterhin Gegenstand politischer Diskussionen ist, können sich einzelne Regelungen künftig noch ändern.