Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist die zentrale Grundsicherungsleistung in Deutschland, die am 1. Januar 2023 das frühere "Arbeitslosengeld II" (umgangssprachlich auch "Hartz IV" genannt) abgelöst hat. Es handelt sich um eine staatliche Sozialleistung, die Menschen unterstützen soll, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Grundprinzip des Bürgergelds

Das Bürgergeld basiert auf dem Prinzip der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums. Es soll nicht nur das physische Überleben sichern, sondern auch eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Leistung wird in der Regel monatlich ausgezahlt und umfasst verschiedene Komponenten.

Die wichtigsten Merkmale im Überblick

  • Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch II (SGB II)
  • Zuständigkeit: Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)
  • Zielgruppe: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen
  • Leistungsumfang: Regelbedarf, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe, einmalige Leistungen

Wesentliche Unterschiede zum früheren "Hartz IV"-System

Das Bürgergeld führte einige bedeutende Änderungen im Vergleich zum früheren System ein:

  1. Höhere Regelsätze: Die Grundbeträge wurden angehoben.
  2. Großzügigere Vermögensregelungen: In den ersten 12 Monaten ("Karenzzeit") wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.
  3. Verbesserte Regelungen bei Wohnkosten: In der Karenzzeit werden die tatsächlichen Wohnkosten anerkannt.
  4. Stärkere Fokussierung auf Qualifizierung: Mehr Unterstützung für Aus- und Weiterbildung statt kurzfristiger Vermittlung.
  5. Weniger Sanktionen: Die Sanktionsmöglichkeiten wurden eingeschränkt und flexibler gestaltet.
  6. Verbesserter Hinzuverdienst: Bessere Regelungen für Menschen, die arbeiten und aufstockende Leistungen beziehen.

Philosophie des Bürgergelds

Im Kern steht beim Bürgergeld ein Paradigmenwechsel: Weg von einem vorwiegend fordernden System mit Sanktionsdruck, hin zu einer stärker fördernden Grundsicherung. Der Fokus liegt auf:

  • Stärkung der Eigenverantwortung
  • Nachhaltige Integration in Arbeit durch Qualifizierung
  • Mehr Respekt und Vertrauen gegenüber Leistungsbeziehenden
  • Abbau von Bürokratie
  • Bessere Unterstützung bei der Überwindung der Hilfebedürftigkeit

Für wen ist das Bürgergeld gedacht?

Das Bürgergeld richtet sich an verschiedene Personengruppen:

  • Arbeitslose ohne ausreichenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I
  • Menschen mit niedrigem Einkommen ("Aufstocker")
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten können
  • Alleinerziehende, die aufgrund von Betreuungsaufgaben nicht voll arbeiten können
  • Personen in Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen

Fazit

Das Bürgergeld stellt eine bedeutende Reform im deutschen Sozialrecht dar. Es verfolgt das Ziel, mehr Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen und gleichzeitig die Würde der Leistungsbeziehenden stärker zu respektieren. Die Grundsicherung soll nicht nur als vorübergehendes "Auffangnetz" dienen, sondern Menschen aktiv dabei unterstützen, ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern.

In den weiteren Artikeln dieser Sektion erfahren Sie mehr über die konkreten Anspruchsvoraussetzungen, Leistungshöhen und Antragswege beim Bürgergeld.


Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite werden regelmäßig aktualisiert, können jedoch nicht alle individuellen Fallkonstellationen abdecken. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder direkt an Ihr zuständiges Jobcenter.