Anlage KI: Angaben zu Kindern im Bürgergeld-Antrag
Die Anlage KI (Kinder) ist ein wichtiger Bestandteil des Bürgergeld-Antrags für Familien mit minderjährigen Kindern oder jungen Erwachsenen unter 25 Jahren. In diesem Formular werden alle relevanten Informationen zu den in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kindern erfasst. Die korrekte Ausfüllung ist entscheidend, um alle zustehenden Leistungen für Ihre Kinder zu erhalten. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die Anlage KI.
Wann muss die Anlage KI ausgefüllt werden?
Die Anlage KI müssen Sie ausfüllen, wenn in Ihrer Bedarfsgemeinschaft:
- Minderjährige Kinder leben (unter 18 Jahren)
- Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren leben, die nicht erwerbsfähig sind oder noch keine Erstausbildung abgeschlossen haben
- Kinder leben, für die Ansprüche auf besondere Leistungen bestehen (z.B. Mehrbedarfe, Bildungs- und Teilhabeleistungen)
Wichtig: Für jedes Kind in der Bedarfsgemeinschaft muss eine separate Anlage KI ausgefüllt werden.
Grundlegende Informationen zur Anlage KI
Die Anlage KI dient dazu, folgende Aspekte zu erfassen:
- Persönliche Daten des Kindes
- Informationen zur Betreuungssituation
- Angaben zum Kindergeld
- Unterhaltsansprüche und -zahlungen
- Einkommen und Vermögen des Kindes
- Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die vollständige und korrekte Ausfüllung dieses Formulars ist wichtig, da Kinder in der Bedarfsgemeinschaft spezifische Regelsätze erhalten und möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben.
Die Anlage KI Schritt für Schritt ausfüllen
1. Persönliche Daten
Im ersten Abschnitt werden die grundlegenden persönlichen Informationen zum Kind erfasst:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Nummer der Bedarfsgemeinschaft | Falls bereits vorhanden, ansonsten freilassen |
Name, Vorname der antragstellenden Person | Ihr Name als antragstellende Person (nicht der Name des Kindes) |
Name, Vorname des Kindes | Vollständiger Name des Kindes laut Geburtsurkunde |
Geburtsdatum | Geburtsdatum des Kindes |
Geburtsort | Geburtsort des Kindes |
Staatsangehörigkeit | Staatsangehörigkeit(en) des Kindes |
Geschlecht | Zutreffendes ankreuzen |
Familienstand | In der Regel "ledig" bei minderjährigen Kindern |
Verwandtschaftsverhältnis zur antragstellenden Person | Z.B. leibliches Kind, Stiefkind, Pflegekind |
Wichtige Hinweise:
- Achten Sie auf die korrekte Schreibweise aller Namen
- Bei mehreren Vornamen sind alle anzugeben
- Bei doppelter Staatsangehörigkeit beide angeben
2. Betreuungssituation und Wohnsituation
Dieser Abschnitt erfasst Informationen darüber, wo und wie das Kind betreut wird:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Das Kind lebt | Zutreffendes ankreuzen (ständig im Haushalt, wechselnd bei mir und dem anderen Elternteil, etc.) |
Betreuungsumfang bei geteilter Betreuung | Bei Wechselmodell: Angabe der Tage pro Woche oder Monat beim jeweiligen Elternteil |
Betreuungseinrichtungen | Angaben zu Kita, Schule, Hort oder sonstigen Betreuungseinrichtungen |
Kosten für Betreuung | Geben Sie an, welche Kosten für die Betreuung anfallen und ob bereits Zuschüsse gewährt werden |
Besonders wichtig bei geteilter Betreuung:
- Bei einem Wechselmodell (Kind lebt abwechselnd bei beiden Elternteilen) ist die genaue Aufteilung der Betreuungszeiten entscheidend
- Die Betreuungszeiten bestimmen, welcher Elternteil in welchem Umfang Leistungen für das Kind erhält
- Bei temporärer Abwesenheit des Kindes (z.B. Internat) ergänzende Erläuterungen machen
3. Schul-, Ausbildungs- oder Studiensituation
Bei Kindern ab dem schulpflichtigen Alter oder in Ausbildung sind folgende Angaben wichtig:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Schulbesuch | Name und Anschrift der Schule, Jahrgangsstufe |
Ausbildung | Art der Ausbildung, Ausbildungsstätte, voraussichtliches Ende |
Studium | Hochschule, Studiengang, voraussichtliches Ende |
Schulabschluss | Höchster erreichter Schulabschluss, falls zutreffend |
Berufsabschluss | Höchster erreichter Berufsabschluss, falls zutreffend |
Wichtig zu wissen:
- Bei Kindern über 15 Jahren muss ein Schulbesuch oder eine Ausbildung nachgewiesen werden (z.B. durch Schulbescheinigung)
- Bei Studierenden ist zu beachten, dass sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, sondern vorrangig BAföG beantragen müssen (es gibt jedoch Ausnahmen)
- Bei Auszubildenden mit eigenem Einkommen müssen zusätzliche Angaben in der Anlage EK gemacht werden
4. Kindergeld und kinderbezogene Leistungen
In diesem wichtigen Abschnitt machen Sie Angaben zum Kindergeld und anderen kinderbezogenen Leistungen:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Kindergeld | Wer bezieht das Kindergeld (in der Regel ein Elternteil)? |
Kindergeldnummer | Die von der Familienkasse vergebene Nummer |
Höhe des Kindergeldes | Aktueller monatlicher Betrag |
Weitere kinderbezogene Leistungen | Z.B. Kinderzuschlag, steuerliche Freibeträge, etc. |
Wichtig zu wissen:
- Kindergeld wird immer dem Kind als Einkommen zugerechnet
- Es wird jedoch bei minderjährigen Kindern mit dem Bedarf verrechnet, sodass es sich nicht leistungsmindernd auswirkt
- Bei volljährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet
5. Unterhaltsansprüche
Wenn ein Kind Anspruch auf Unterhalt hat, sind folgende Angaben erforderlich:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Unterhaltsansprüche gegen | Name und Anschrift der unterhaltspflichtigen Person (meist nicht im Haushalt lebender Elternteil) |
Höhe des Unterhalts | Monatlicher Betrag, der gezahlt wird oder zu zahlen wäre |
Unterhaltstitel | Art des Titels (Gerichtsurteil, Vergleich, Urkunde etc.) |
Unterhaltsvorschuss | Wenn Unterhaltsvorschuss bezogen wird: Höhe, Zeitraum, zuständige Stelle |
Unterhaltssituation | Werden Zahlungen geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe? |
Besonders wichtig:
- Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, können Sie möglicherweise Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen
- Unterhaltszahlungen werden als Einkommen des Kindes angerechnet
- Bei minderjährigen Kindern wird der Unterhaltsvorschuss jedoch mit dem Bedarf verrechnet
- Mit Ausfüllen der Anlage KI gehen etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes auf das Jobcenter über (Rechtsnachfolge)
6. Einkommen und Vermögen des Kindes
Hier machen Sie Angaben zu eigenem Einkommen und Vermögen des Kindes:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Einkommen des Kindes | Art des Einkommens (z.B. Ausbildungsvergütung, Mini-Job) |
Höhe des Einkommens | Monatlicher Betrag (brutto) |
Vermögen des Kindes | Art und Wert des Vermögens (z.B. Sparbuch, Erbe) |
Wichtig zu wissen:
- Kinder mit eigenem Einkommen müssen eine separate Anlage EK (Einkommen) ausfüllen
- Für Vermögen des Kindes muss eine separate Anlage VM (Vermögen) ausgefüllt werden
- Einkommen wie Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente wird als Einkommen des Kindes berücksichtigt
- Bestimmte Freibeträge bei Ausbildungsvergütungen beachten (bis zu 520 €)
7. Besondere Mehrbedarfe
Dieser Abschnitt erfasst spezielle Mehrbedarfe, die für das Kind bestehen können:
Feld | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Schwangerschaft | Bei schwangeren Jugendlichen: Voraussichtlicher Entbindungstermin und Nachweis |
Behinderung | Bei Behinderung des Kindes: Art, Grad der Behinderung, Nachweis |
Besondere Ernährung | Bei medizinisch notwendiger kostenaufwändiger Ernährung: Art, ärztliche Bescheinigung |
Dezentrale Warmwasserversorgung | Wenn Warmwasser dezentral erzeugt wird |
Wichtig zu wissen:
- Mehrbedarfe erhöhen den Regelsatz um prozentuale Zuschläge
- Für jeden Mehrbedarf sind entsprechende Nachweise erforderlich
- Bei besonderer Ernährung ist eine ärztliche Bescheinigung zwingend notwendig
8. Bildung und Teilhabe
Kinder haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT):
Leistung | Hinweise zum Ausfüllen |
---|---|
Schulbedarf | Pauschale für Schulmaterial (zweimal jährlich) |
Schülerbeförderung | Kosten für den Schulweg, wenn nicht anderweitig übernommen |
Lernförderung | Bei Bedarf an Nachhilfe oder zusätzlicher Förderung |
Mittagsverpflegung | Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort |
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben | Pauschale für Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht, Freizeitaktivitäten |
Klassenfahrten | Übernahme der Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten |
Wichtig zu wissen:
- Für diese Leistungen muss zusätzlich die Anlage WEP (Bildung und Teilhabe) ausgefüllt werden
- Manche Leistungen werden als Pauschale gewährt, andere als Erstattung tatsächlicher Kosten
- Nachweise wie Schulbescheinigungen, Kostenaufstellungen etc. sind beizufügen
Besondere Fallkonstellationen
Alleinerziehende Eltern
Wenn Sie alleinerziehend sind, beachten Sie folgende Besonderheiten:
- Sie haben Anspruch auf einen Mehrbedarf für Alleinerziehende (je nach Alter und Anzahl der Kinder zwischen 12% und 60% des Regelbedarfs)
- Bei fehlendem Unterhalt sollten Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen
- Die Vaterschaft sollte anerkannt oder festgestellt sein (für Unterhaltsansprüche)
Wechselmodell (geteilte Betreuung)
Bei einem Wechselmodell, bei dem das Kind etwa zur Hälfte bei jedem Elternteil lebt:
- Beide Elternteile können für die Tage, an denen das Kind bei ihnen lebt, anteilig Leistungen beantragen
- Die genaue Aufteilung der Betreuungstage muss dokumentiert werden
- Das Kindergeld wird bei dem Elternteil angerechnet, der es erhält
- Besondere Kosten (wie z.B. Klassenfahrten) werden nur einmal übernommen
Volljährige Kinder unter 25 Jahren
Bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern leben:
- Sie gehören weiterhin zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern
- Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angerechnet
- Bei eigener Berufsausbildung oder eigenem Einkommen gelten besondere Freibeträge
- Bei Erstausbildung: Ausbildungsvergütung wird nach Freibeträgen angerechnet
- Bei eigenem Haushalt unter bestimmten Bedingungen eigener Anspruch auf Bürgergeld
Regelsätze für Kinder (Stand 2025)
Die aktuellen monatlichen Regelsätze für Kinder im Bürgergeld betragen:
Altersgruppe | Regelsatz 2025 |
---|---|
0-5 Jahre | 357 € |
6-13 Jahre | 390 € |
14-17 Jahre | 471 € |
18-24 Jahre (im Haushalt der Eltern) | 451 € |
Diese Beträge werden regelmäßig angepasst. Aktuelle Informationen finden Sie stets in unserer Übersicht der Regelbedarfe.
Häufige Fehler bei der Anlage KI
Vermeiden Sie diese typischen Fehler beim Ausfüllen der Anlage KI:
- Unvollständige Angaben zur Betreuungssituation: Besonders bei Wechselmodellen ist die exakte Aufteilung wichtig
- Fehlende Angaben zu Unterhaltsansprüchen: Auch wenn kein Unterhalt gezahlt wird, müssen potenzielle Ansprüche angegeben werden
- Vergessene Mehrbedarfe: Mehrbedarfe für besondere Situationen (z.B. Schwangerschaft bei Jugendlichen) werden übersehen
- Fehlende Nachweise: Schulbescheinigungen, Unterhaltstitel oder ärztliche Atteste nicht beigefügt
- Keine Beantragung von Bildungs- und Teilhabeleistungen: Zusätzliche Leistungen werden nicht beantragt, obwohl ein Anspruch besteht
Praxisbeispiel: Die Anlage KI richtig ausfüllen
Beispiel 1: Alleinerziehende Mutter mit einem Kind
Frau Schmidt ist alleinerziehend mit ihrem 8-jährigen Sohn Max. Der Vater zahlt keinen Unterhalt. In der Anlage KI würde sie folgende Angaben machen:
- Persönliche Daten von Max (Name, Geburtsdatum, etc.)
- Bei Betreuungssituation: "Das Kind lebt ständig in meinem Haushalt"
- Bei Schulsituation: Name und Anschrift der Grundschule, 3. Klasse
- Bei Kindergeld: "Ich beziehe das Kindergeld" in Höhe von 250 € monatlich
- Bei Unterhalt: Namen und letzte bekannte Anschrift des Vaters, "Es werden keine Zahlungen geleistet"
- Bei Unterhaltsvorschuss: "Ich beziehe Unterhaltsvorschuss" vom Jugendamt in Höhe von 209 € monatlich
Zusätzlich würde sie die Anlage WEP ausfüllen, um Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen (Schulbedarf, Mittagessen in der Schule, Sportverein).
Beispiel 2: Familie mit drei Kindern unterschiedlichen Alters
Familie Müller hat drei Kinder: Emma (4 Jahre, Kita), Leon (10 Jahre, Grundschule) und Julia (16 Jahre, Gymnasium). Für jedes Kind müsste eine separate Anlage KI ausgefüllt werden mit den jeweiligen Besonderheiten:
- Für Emma: Angaben zur Kita und deren Kosten
- Für Leon: Angaben zur Grundschule, Mittagessen und Fußballverein (über Anlage WEP)
- Für Julia: Angaben zum Gymnasium, ggf. Nachhilfe und Schulbedarf (über Anlage WEP)
Häufige Fragen zur Anlage KI
Was passiert, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt?
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, sollten Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Mit Ausfüllen der Anlage KI gehen Unterhaltsansprüche des Kindes an das Jobcenter über, das dann versuchen kann, die Ansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil durchzusetzen.
Muss ich das Kindergeld in der Anlage KI angeben, auch wenn es an den anderen Elternteil gezahlt wird?
Ja, Sie müssen angeben, wer das Kindergeld erhält, auch wenn es der andere Elternteil ist. Das Kindergeld wird immer dem Kind als Einkommen zugerechnet, unabhängig davon, wer es erhält.
Was ist, wenn mein Kind nur zeitweise bei mir wohnt?
Bei einer geteilten Betreuung (Wechselmodell) müssen Sie genau angeben, an wie vielen Tagen pro Monat das Kind bei Ihnen lebt. Die Bürgergeld-Leistungen werden dann anteilig berechnet. Beide Elternteile können für ihre Betreuungszeiten Leistungen beantragen.
Können Bildungs- und Teilhabeleistungen rückwirkend beantragt werden?
Die meisten Bildungs- und Teilhabeleistungen können nicht rückwirkend beantragt werden. Ausnahmen bilden unter bestimmten Umständen die Lernförderung und der persönliche Schulbedarf. Es ist daher wichtig, diese Leistungen rechtzeitig mit der Anlage WEP zu beantragen.
Was muss ich beachten, wenn mein Kind bald 18 Jahre alt wird?
Mit Erreichen der Volljährigkeit ändert sich der Regelsatz. Zudem werden Kindergeld und andere Einkünfte anders angerechnet. Wenn das Kind noch im Haushalt lebt und sich in Ausbildung befindet oder Schüler ist, bleibt es jedoch in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Es sollte rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag eine neue Anlage KI ausgefüllt werden.
Wichtiger Hinweis: Die Anlage KI ist entscheidend, um alle zustehenden Leistungen für Ihre Kinder zu erhalten. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für das Ausfüllen und vergessen Sie nicht, alle notwendigen Nachweise beizufügen. Bei Unklarheiten können Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.