Bürgergeld beantragen – Schritt für Schritt Anleitung

Die Beantragung von Bürgergeld kann auf den ersten Blick komplex erscheinen. Mit unserer ausführlichen Schritt-für-Schritt Anleitung führen wir Sie sicher durch den gesamten Prozess – von der ersten Überlegung bis zum Erhalt des Bescheids.

Vor der Antragstellung: Prüfen Sie Ihren Anspruch

Bevor Sie mit der eigentlichen Antragstellung beginnen, sollten Sie prüfen, ob Sie grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld haben:

  1. Schnellcheck: Nutzen Sie unseren Bürgergeld-Anspruchrechner für eine erste Einschätzung
  2. Grundvoraussetzungen: Stellen Sie sicher, dass Sie
    • erwerbsfähig sind (mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können)
    • zwischen 15 und 67 Jahren alt sind (für Kinder oder nicht Erwerbsfähige gelten andere Regelungen)
    • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
    • hilfebedürftig sind (Einkommen und Vermögen reichen nicht für den Lebensunterhalt)

Vermögensprüfung

In den ersten 12 Monaten des Bürgergeldbezugs (Karenzzeit) gilt:

  • Vermögen gilt als nicht erheblich, wenn es 40.000 Euro für die erste Person nicht übersteigt
  • Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft: 15.000 Euro
  • Angemessener Wohnraum und ein angemessenes Fahrzeug bleiben unberücksichtigt

Nach der Karenzzeit gilt:

  • Schonvermögen von 15.000 Euro pro Person
  • Strengere Regeln für Wohneigentum und Fahrzeuge

Schritt 1: Antrag vorbereiten

Eine gute Vorbereitung erleichtert die Antragstellung erheblich:

1.1 Unterlagen sammeln

Legen Sie folgende Dokumente bereit:

  • Ausweisdokumente: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Wohnsituation: Mietvertrag, letzte Nebenkostenabrechnung, Nachweise über Heizkosten
  • Einkommensnachweise: Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Vermögensnachweise: Sparbücher, Versicherungspolicen, Fahrzeugschein, Immobiliennachweise
  • Weitere Unterlagen: je nach persönlicher Situation (z.B. Schwerbehindertenausweis, Unterhaltsverpflichtungen)

Tipp: Nutzen Sie unsere detaillierte Checkliste für Unterlagen, um sicherzustellen, dass Sie nichts vergessen.

1.2 Personen in der Bedarfsgemeinschaft klären

Überlegen Sie, wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Unverheiratete Partner, wenn sie in einer "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" leben
  • Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben und nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können
  • Eltern oder Elternteile von minderjährigen Kindern, die im Haushalt leben

1.3 Zuständigkeitsklärung

Finden Sie das für Sie zuständige Jobcenter:

  • In der Regel ist das Jobcenter am Wohnort zuständig
  • Nutzen Sie den Behördenfinder, um Ihr zuständiges Jobcenter zu finden

Schritt 2: Antrag einreichen

2.1 Entscheiden Sie über den Antragsweg

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Antrag zu stellen:

AntragswegVorteileNachteile
Persönlich vor OrtDirekte Beratung, sofortige Klärung von Fragen, Bestätigung des EingangsWartezeiten, Öffnungszeiten beachten, Anfahrt erforderlich
PostalischUnabhängig von Öffnungszeiten, kein persönliches Erscheinen nötigLängere Bearbeitungszeit, keine sofortige Klärung von Unklarheiten
Digital (Online-Portal)Jederzeit möglich, bequem, schnelle ÜbermittlungTechnische Kenntnisse erforderlich, ggf. Probleme bei digitaler Identifizierung

2.2 Formloser Antrag zur Fristwahrung

Wenn Sie noch nicht alle Unterlagen zusammen haben, können Sie zunächst einen formlosen Antrag stellen:

An das Jobcenter [Name des Jobcenters]
[Adresse des Jobcenters]

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)]

[Ort, Datum]

Betreff: Formloser Antrag auf Bürgergeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich/beantragen wir ab dem [Datum] Bürgergeld nach dem SGB II für mich/uns und alle Mitglieder meiner/unserer Bedarfsgemeinschaft.

Die vollständigen Antragsunterlagen werde ich/werden wir schnellstmöglich nachreichen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Dieser formlose Antrag wahrt bereits die Frist. Sie müssen dann die vollständigen Unterlagen zeitnah nachreichen.

2.3 Hauptantrag und Anlagen

Für einen vollständigen Antrag benötigen Sie:

  1. Hauptantrag (Formular zur Grundsicherung für Arbeitsuchende)
  2. Anlage KDU (Kosten der Unterkunft und Heizung)
  3. Anlage VM (Vermögen)
  4. Anlage EK (Einkommen)
  5. Weitere Anlagen je nach Ihrer Situation (z.B. Anlage KI für Kinder, WEP für Bildungs- und Teilhabeleistungen)

Tipp: Füllen Sie alle Formulare sorgfältig und vollständig aus. Nutzen Sie unsere Formularhilfe für detaillierte Erklärungen zu jedem Abschnitt.

2.4 Einreichen des Antrags

  • Persönlich: Bringen Sie alle Unterlagen im Original und in Kopie mit. Lassen Sie sich die Abgabe bestätigen.
  • Postalisch: Senden Sie Kopien (keine Originale) und behalten Sie selbst eine vollständige Kopie. Versenden Sie wichtige Unterlagen per Einschreiben.
  • Digital: Folgen Sie den Anweisungen im Online-Portal. Achten Sie auf zulässige Dateiformate und maximale Dateigrößen.

Schritt 3: Nach der Antragstellung

3.1 Eingangsbestätigung

  • Bei persönlicher Abgabe: Lassen Sie sich eine Empfangsbestätigung ausstellen
  • Bei postalischer Zusendung: Verwenden Sie ein Einschreiben mit Rückschein
  • Bei digitaler Antragstellung: Speichern oder drucken Sie die Eingangsbestätigung aus dem Online-Portal

Bewahren Sie die Bestätigung sorgfältig auf – sie ist Ihr Nachweis, dass Sie den Antrag fristgerecht gestellt haben.

3.2 Rückmeldung des Jobcenters

Nach Eingang Ihres Antrags kann das Jobcenter auf verschiedene Weise reagieren:

  • Vollständigkeitsprüfung: Das Jobcenter prüft, ob alle notwendigen Unterlagen vorliegen
  • Nachforderung von Unterlagen: Falls Dokumente fehlen, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung, diese nachzureichen
  • Termineinladung: In vielen Fällen werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen

Reagieren Sie auf Schreiben des Jobcenters immer zeitnah und vollständig.

3.3 Persönlicher Termin

Bei einem persönlichen Termin im Jobcenter:

  • Seien Sie pünktlich und bringen Sie alle angeforderten Unterlagen mit
  • Bereiten Sie sich auf Fragen zu Ihrer persönlichen und beruflichen Situation vor
  • Nehmen Sie sich Zeit, um eigene Fragen zu stellen
  • Bei Unsicherheit können Sie eine Vertrauensperson mitnehmen

Wichtig: Dokumentieren Sie den Termin – notieren Sie sich, wann Sie mit wem gesprochen haben und welche Vereinbarungen getroffen wurden.

3.4 Eingliederungsvereinbarung

Im Rahmen des persönlichen Gesprächs wird in der Regel eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) abgeschlossen:

  • Die EGV legt fest, welche Schritte Sie unternehmen, um wieder in Arbeit zu kommen
  • Sie enthält auch, welche Unterstützung das Jobcenter Ihnen anbietet
  • Lesen Sie die EGV sorgfältig durch, bevor Sie sie unterschreiben
  • Bei Unklarheiten fragen Sie nach oder bitten um Bedenkzeit

Schritt 4: Der Bescheid

4.1 Bewilligungsbescheid

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid:

  • Der Bescheid enthält die Entscheidung über Ihren Antrag
  • Bei Bewilligung: Höhe der Leistungen, Bewilligungszeitraum (in der Regel 6-12 Monate)
  • Der Bescheid enthält eine ausführliche Berechnung der Leistungen

4.2 Bescheidprüfung

Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig auf Richtigkeit:

  1. Persönliche Daten: Sind alle persönlichen Angaben korrekt?
  2. Bedarfsgemeinschaft: Wurden alle Mitglieder berücksichtigt?
  3. Regelbedarf: Ist der korrekte Regelbedarf angesetzt?
  4. Kosten der Unterkunft: Wurden Miete und Heizkosten vollständig berücksichtigt?
  5. Einkommen und Vermögen: Wurden alle Freibeträge korrekt berechnet?
  6. Mehrbedarfe: Wurden zustehende Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende, Schwangere) berücksichtigt?

Unsere Anleitung zur Bescheidprüfung hilft Ihnen dabei, mögliche Fehler zu erkennen.

4.3 Bei Fehlern: Widerspruch einlegen

Wenn Sie Fehler im Bescheid entdecken:

  • Sie haben einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen
  • Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen
  • Begründen Sie, warum Sie den Bescheid für fehlerhaft halten
  • Fügen Sie Nachweise bei, die Ihre Begründung unterstützen

Detaillierte Hilfe zum Widerspruchsverfahren finden Sie in unserem Widerspruchs-Ratgeber.

4.4 Auszahlung der Leistungen

Bei Bewilligung werden die Leistungen wie folgt ausgezahlt:

  • In der Regel erfolgt die Zahlung zu Beginn des Monats für den laufenden Monat
  • Das Geld wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen
  • Die Miete wird in den meisten Fällen an Sie überwiesen (Ausnahme: direkte Überweisung an den Vermieter in bestimmten Fällen)

Schritt 5: Weiterbewilligungsantrag

Der Bürgergeld-Bezug wird für einen bestimmten Zeitraum bewilligt (meist 6-12 Monate). Für eine Weiterbewilligung:

  • Stellen Sie rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag (spätestens im letzten Monat des aktuellen Bewilligungszeitraums)
  • Das Jobcenter sendet Ihnen in der Regel automatisch Unterlagen für den Weiterbewilligungsantrag zu
  • Der Weiterbewilligungsantrag ist meist weniger umfangreich als der Erstantrag
  • Geben Sie alle Änderungen in Ihrer Situation an (Einkommen, Wohnsituation, etc.)

Besondere Situationen

Sofortiger Geldbedarf

Falls Sie dringend Geld für den Lebensunterhalt benötigen:

  • Beantragen Sie einen Vorschuss beim Jobcenter
  • Weisen Sie bei der Antragstellung auf die besondere Dringlichkeit hin
  • Fragen Sie nach einem Termin für die Soforthilfe

Vorläufige Entscheidung

In bestimmten Fällen trifft das Jobcenter eine vorläufige Entscheidung:

  • Dies ist oft der Fall, wenn Einkommen schwankt (z.B. bei Selbstständigen)
  • Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums und Vorlage aller Nachweise erfolgt eine endgültige Entscheidung
  • Dies kann zu Nachzahlungen oder Rückforderungen führen

Umzug während des Leistungsbezugs

Bei einem Umzug während des Bürgergeld-Bezugs:

  • Informieren Sie das Jobcenter vor dem Umzug
  • Holen Sie vor Anmietung einer neuen Wohnung die Zustimmung des Jobcenters ein (Zusicherung der Kostenübernahme)
  • Bei Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich: Melden Sie sich beim dortigen Jobcenter

Checkliste: Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Anspruch prüfen (Alter, Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit)
  • Unterlagen sammeln (Identität, Wohnen, Einkommen, Vermögen)
  • Bedarfsgemeinschaft klären
  • Zuständiges Jobcenter ermitteln
  • Antrag stellen (ggf. zunächst formlos zur Fristwahrung)
  • Vollständige Antragsunterlagen einreichen
  • Eingangsbestätigung sichern
  • Auf Rückmeldung des Jobcenters reagieren
  • Persönlichen Termin wahrnehmen
  • Eingliederungsvereinbarung prüfen und ggf. unterzeichnen
  • Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen
  • Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig stellen

Häufige Fehler bei der Antragstellung

  1. Zu spät beantragen: Bürgergeld wird nicht rückwirkend gezahlt
  2. Unvollständige Unterlagen: Verzögert die Bearbeitung erheblich
  3. Fristen verpassen: Sowohl bei der Nachreichung von Dokumenten als auch beim Widerspruch
  4. Einkommen oder Vermögen verschweigen: Kann zu Rückforderungen und im schlimmsten Fall zu Strafen führen
  5. Veränderungen nicht mitteilen: Änderungen der persönlichen oder finanziellen Situation müssen umgehend gemeldet werden

Unterstützungsmöglichkeiten

Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen:

  • Beratungsstellen: Sozialverbände, Wohlfahrtsorganisationen, unabhängige Beratungsstellen
  • Beistandschaft: Sie können eine Person Ihres Vertrauens als Beistand zu Terminen mitnehmen
  • Online-Hilfen: Neben unseren Ratgebern bieten auch die Jobcenter selbst Online-Hilfen an
  • Telefonische Beratung: Hotlines des Jobcenters und unabhängiger Beratungsstellen
  • Community: Tauschen Sie sich in unserem Forum mit anderen Betroffenen aus

Kontaktformular

Haben Sie Fragen zum Bürgergeld? Kontaktieren Sie uns!


Abschließender Tipp: Dokumentieren Sie jeden Schritt Ihrer Antragstellung. Machen Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen und notieren Sie, wann Sie welche Dokumente eingereicht haben. Dies hilft bei späteren Rückfragen und möglichen Unstimmigkeiten.