Anspruchsvoraussetzungen für das Bürgergeld

Um zu verstehen, ob Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, müssen Sie die verschiedenen Voraussetzungen und Regelungen kennen. In diesem Bereich finden Sie detaillierte Informationen zu allen relevanten Kriterien.

Überblick der Themen in diesem Bereich

Einkommens- und Vermögensgrenzen

Welche Einkünfte werden angerechnet und welches Vermögen dürfen Sie besitzen? Hier erfahren Sie alles über Freibeträge, die Karenzzeit und besondere Regelungen für unterschiedliche Einkommensarten.

Bedarfsgemeinschaft

Die Bedarfsgemeinschaft ist ein zentrales Konzept beim Bürgergeld. Wir erklären, wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft zählt, welche gegenseitigen Unterhaltspflichten bestehen und wie sich dies auf Ihren Leistungsanspruch auswirkt.

Sonderregelungen

Für bestimmte Personengruppen wie Studierende, Auszubildende, Selbständige oder ausländische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen. Erfahren Sie, welche Besonderheiten in Ihrem Fall zu beachten sind.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick

Grundvoraussetzungen

Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich:

  1. Mindestens 15 Jahre alt sein und die Altersgrenze der Regelaltersrente noch nicht erreicht haben
  2. Erwerbsfähig sein (mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können)
  3. Hilfebedürftig sein (Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus)
  4. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Grundvoraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld

Erwerbsfähigkeit

Als erwerbsfähig gilt, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Dies ist eine medizinische Einschätzung und unabhängig von:

  • Der aktuellen Arbeitsmarktlage
  • Ihrer Qualifikation
  • Ihrem bisherigen Beruf

Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend sichern kann und auch keine ausreichende Hilfe von anderen (z.B. Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern) erhält.

Für die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit werden angerechnet:

  • Einkommen (nach Abzug von Freibeträgen)
  • Vermögen (über den Freibeträgen)

Besondere Konstellationen

  • Auszubildende: Grundsätzlich sind BAföG- oder BAB-berechtigte Auszubildende vom Bürgergeld ausgeschlossen, es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen.
  • Unter 25-Jährige: Für sie gelten besondere Regeln bezüglich Auszug und eigener Bedarfsgemeinschaft.
  • Personen in Einrichtungen: Nach mehr als 6 Monaten in einer stationären Einrichtung besteht in der Regel kein Anspruch auf Bürgergeld.
  • Altersrentner: Sie haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf Grundsicherung im Alter.

Der Antragsweg im Überblick

  1. Antrag stellen beim zuständigen Jobcenter (persönlich, schriftlich oder online)
  2. Unterlagen einreichen (Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag etc.)
  3. Bearbeitung durch das Jobcenter
  4. Bescheid über Bewilligung oder Ablehnung
  5. Bei Bewilligung: Monatliche Auszahlung der Leistungen

Für den Antrag sowie weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Häufige Gründe für Ablehnungen

  • Einkommen oder Vermögen über den Grenzen
  • Fehlende Erwerbsfähigkeit
  • Fehlerhafte oder unvollständige Antragsunterlagen
  • Bestehender Anspruch auf vorrangige Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld I)

Kontaktformular

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Vorrangige Leistungen

Vor der Beantragung von Bürgergeld sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf vorrangige Leistungen haben, wie etwa:

  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • Elterngeld
  • Unterhalt
  • BAföG oder BAB (für Auszubildende)

Nur wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder nicht in Frage kommen, greift das Bürgergeld als "Auffangnetz".


Tipp: Nutzen Sie unseren Anspruchrechner, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob und in welcher Höhe Ihnen Bürgergeld zusteht. Bei komplexen Situationen empfehlen wir eine persönliche Beratung.

Hinweis: Alle Informationen entsprechen dem Stand März 2025. Rechtliche Änderungen sind jederzeit möglich.