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Haben Sie Fragen zum Bürgergeld? Kontaktieren Sie uns!
Um zu verstehen, ob Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, müssen Sie die verschiedenen Voraussetzungen und Regelungen kennen. In diesem Bereich finden Sie detaillierte Informationen zu allen relevanten Kriterien.
Welche Einkünfte werden angerechnet und welches Vermögen dürfen Sie besitzen? Hier erfahren Sie alles über Freibeträge, die Karenzzeit und besondere Regelungen für unterschiedliche Einkommensarten.
Die Bedarfsgemeinschaft ist ein zentrales Konzept beim Bürgergeld. Wir erklären, wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft zählt, welche gegenseitigen Unterhaltspflichten bestehen und wie sich dies auf Ihren Leistungsanspruch auswirkt.
Für bestimmte Personengruppen wie Studierende, Auszubildende, Selbständige oder ausländische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen. Erfahren Sie, welche Besonderheiten in Ihrem Fall zu beachten sind.
Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich:
Als erwerbsfähig gilt, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Dies ist eine medizinische Einschätzung und unabhängig von:
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend sichern kann und auch keine ausreichende Hilfe von anderen (z.B. Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern) erhält.
Für die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit werden angerechnet:
Für den Antrag sowie weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
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Vor der Beantragung von Bürgergeld sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf vorrangige Leistungen haben, wie etwa:
Nur wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder nicht in Frage kommen, greift das Bürgergeld als "Auffangnetz".
Tipp: Nutzen Sie unseren Anspruchrechner, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob und in welcher Höhe Ihnen Bürgergeld zusteht. Bei komplexen Situationen empfehlen wir eine persönliche Beratung.
Hinweis: Alle Informationen entsprechen dem Stand März 2025. Rechtliche Änderungen sind jederzeit möglich.